Vertrag Gemäß § 84 Absatz 1 Satz 5 SGB V Sample Contracts

Vertrag gemäß § 84 Absatz 1 Satz 5 SGB V
Vertrag Gemäß § 84 Absatz 1 Satz 5 SGB V • June 28th, 2019

Als Vitamin K-Antagonisten (VKA) werden die Wirkstoffe Warfarin und Phenprocoumon definiert. Als direkte orale Antikoagulantien (DOAK) werden die Wirkstoffe Apixaban, Rivaroxaban, Edoxaban und Dabigatran definiert. DOAKs, die zukünftig für den deutschen Markt zugelassen werden, werden automatisch ab dem Tag der Aufnahme in den IFA- Datenbestand in die definierten Wirkstoffe der DOAK-Verordnungen einbezogen. Nach den derzeitigen Empfehlungen der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft („Orale Antikoagulation bei nicht vavulärem Vorhofflimmern“, 2. Auflage, September 2016, AkdÄ) sollten die VKA eingesetzt werden bei Patienten,