Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten Sample Contracts

Vertrag zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten • January 11th, 2022

Dieser Vertrag konkretisiert die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus den Tätigkeiten (Auftragsverarbeitungen) des Auftragnehmers ergeben. Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer, z. B. Lettershops, personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten (gem. DSGVO) zwischen
Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten • September 10th, 2019
Vertrag zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten gemäß § 29 KDG Vereinbarung zwischen  der    Einrichtung inkl. Anschrift  - Verantwortlicher - nachstehend Auftraggeber genannt und  der   Einrichtung/Firma inkl. Anschrift ...
Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten • December 11th, 2017

Hinweis Die einzelnen Festlegungen nach § 29 Abs. 3 KDG sollten vollständig in die Vereinbarung übernommen und wie eine Checkliste abgearbeitet werden. Die für das konkrete Dienstleistungsverhältnis zutreffenden Alternativen sollten angekreuzt werden. Leerfelder sind ggf. entsprechend des konkreten Auftrags auszufüllen. Vergütungs- und Haftungsregelungen zu den einzelnen Leistungen des Auftragnehmers sollten im Hauptvertrag vereinbart werden.

Vertrag zur Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten
Vertrag Zur Auftragsverarbeitung Personenbezogener Daten • May 17th, 2018

Der Auftraggeber möchte den Auftragnehmer mit den in 3. genannten Leistungen beauftragen. Teil der Vertragsdurchführung ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Insbesondere Art. 28 DS-GVO stellt bestimmte Anforderungen an eine solche Auftragsverarbeitung. Zur Wahrung dieser Anforderungen schließen die Parteien die nachfolgende Vereinbarung, deren Erfüllung nicht gesondert vergütet wird, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.