Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ergänzende FrüherkennungsuntersuchungenVertrag Zur Besonderen Versorgung Nach § 140a SGB v Über Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen • June 25th, 2021
Contract Type FiledJune 25th, 2021Inhaltsverzeichnis II Anlagenverzeichnis III Präambel 1 § 1 Gegenstand und Vertragsziele 2 § 2 Teilnahme der Ärzte 2 § 3 Aufgaben und Pflichten der Ärzte 2 § 4 Teilnahme der Versicherten 3 § 5 Aufgaben und Pflichten der KV Nordrhein 5 § 6 Aufgaben und Pflichten der AOK RH 7 § 7 Vergütung und Abrechnung 7 § 8 Dokumentation und Evaluation 9 § 9 Datenschutz 9 § 10 Vertragsmaßnahmen 10 § 11 Außerordentliche Kündigung 11 § 12 Inkrafttreten, ordentliche Kündigung 11 § 13 Salvatorische Klausel 11 § 14 Schlussbestimmungen 12
Vertrag zur besonderen Versorgung nach § 140a SGB V über ergänzende FrüherkennungsuntersuchungenVertrag Zur Besonderen Versorgung Nach § 140a SGB v Über Ergänzende Früherkennungsuntersuchungen • June 30th, 2021
Contract Type FiledJune 30th, 2021Hinweis: Die Bekanntmachung erfolgt gem. § 71 Abs. 4 SGB V unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde). Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftenverfahren wird derzeit durchgeführt.