Vertrag zur Durchführung einer Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB VVertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB V • July 24th, 2018
Contract Type FiledJuly 24th, 2018Durch diesen Vertrag soll die hausärztliche Versorgung im Bezirk der Kassenärztlichen Verei- nigung Nordrhein weiter optimiert und den gesetzgeberischen Vorgaben des GKV-OrgWG, GKV-FinG, aber auch des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze angepasst werden, Hausarztzentrierte Versorgung im Sinne dieses Vertrages bein- haltet:
Vertrag zur Durchführung einer Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB VVertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB V • May 17th, 2021
Contract Type FiledMay 17th, 2021Durch diesen Vertrag soll die hausärztliche Versorgung im Bezirk der Kassenärztlichen Verei- nigung Schleswig-Holstein weiter optimiert und den gesetzgeberischen Vorgaben des GKV- OrgWG, GKV-FinG, aber auch des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze angepasst werden, Hausarztzentrierte Versorgung im Sinne dieses Vertra- ges beinhaltet:
Vertrag zur Durchführung einer Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB VVertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB V • October 23rd, 2020
Contract Type FiledOctober 23rd, 2020
Vertrag zur Durchführung einer Hausarztzentrierten Versorgung gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB VVertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB V • December 13th, 2019
Contract Type FiledDecember 13th, 2019
KNAPPSCHAFTVertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b Abs. 4 S. 1 SGB V • March 17th, 2022
Contract Type FiledMarch 17th, 2022Durch diesen Vertrag soll die hausärztliche Versorgung im Bezirk der Kassenärztlichen Verei- nigung Sachsen weiter optimiert und den gesetzgeberischen Vorgaben des GKV-OrgWG, GKV-FinG, aber auch des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze angepasst werden, Hausarztzentrierte Versorgung im Sinne dieses Vertrages bein- haltet: