Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b SGB v 15.12.2009 I. D. Sample Contracts

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Vertrag Zur Durchführung Einer Hausarztzentrierten Versorgung Gemäß § 73b SGB v 15.12.2009 I. D. • June 29th, 2020

Entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß § 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V in der Fassung des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der GKV (GKV-OrgWG) beabsichtigt die IKK, durch Vertragsschluss mit einer Gemeinschaft im Sinne des § 73 b Abs. 4 Satz 1 SGB V ihren Versicherten eine besondere hausärztliche (hausarztzentrierte) Versorgung („HzV“) anzubieten.