Vertrag Zur Integrierten Versorgung Sample Contracts

Vertrag zur Integrierten Versorgung gemäß §§ 140a ff. SGB V über die
Vertrag Zur Integrierten Versorgung • September 3rd, 2021
Zwischen der
Vertrag Zur Integrierten Versorgung • July 21st, 2008

Dieser Vertrag regelt eine integrierte Versorgung auf der Grundlage der §§ 140 a-d SGB V von Pa- tienten mit chronischen Kopf- und Gesichtsschmerzen sowie kranialen Neuralgien . Die integrierte Versorgung Kopfschmerz (IV-K) zielt auf eine koordinierte sektorenübergreifende Verzahnung der medizinischen Versorgungsbereiche . Systemmängel durch sektorale Grenzen und monodisziplinäre Behandlung werden überwunden. Durch interdisziplinäre Integration sollen eine simultane multidiszip- linäre Behandlung ermöglicht und Fachgrenzen beseitigt werden. Durch die zusätzliche sektorenüber- greifende vertikale Integration werden die sektoralen Schranken zwischen den verschiedenen Versor- gungsformen aufgehoben. Durch eine abgestimmte Behandlungskontinuität werden die individuellen Versorgungsbedürfnisse der Patienten berücksichtigt. Zusätzlich wird eine sektorenübergreifende prä- und poststationäre Behandlung in das IV-K-Konzept (Anlage 1) integriert.