Weltpostvertrag Sample Contracts

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt
Weltpostvertrag • October 25th, 2017

Die Unterzeichneten, Bevollmächtigte der Regierungen der Mitglieds- länder des Vereins, haben gemäss Art. 22 Ziff. 3 der am 10. Juli 1964 in Wien beschlossenen Satzung des Weltpostvereins im gegenseitigen Einver- nehmen und vorbehaltlich des Art. 25 Ziff. 4 der Satzung in diesem Vertrag die im internationalen Postdienst anzuwendenden allgemeinen Regeln und Bestimmungen festgelegt: