Zweitwohnungssteuersatzung Sample Contracts

Gemeinde Bayerisch Gmain
Zweitwohnungssteuersatzung • December 15th, 2021

Die Gemeinde Bayerisch Gmain erlässt aufgrund von Art. 22 Abs. 2 Bayerische Ge- meindeordnung und Art. 3 Abs. 1 Bayerisches Kommunalabgabengesetz folgende Satzung:

Zweitwohnungssteuersatzung — ZwStS)
Zweitwohnungssteuersatzung • July 24th, 2020

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und des Art.3 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Staudach-Egerndach folgende Satzung:

Satzung über die
Zweitwohnungssteuersatzung • January 27th, 2010

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung und des Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Bad Aibling folgende Satzung:

Contract
Zweitwohnungssteuersatzung • August 19th, 2022

Der Markt Weiler-Simmerberg erlässt auf Grund von Art. 22 Abs. 2 der Bayeri- schen Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Au- gust 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) und des Art. 3 des Kommunalabga- bengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.04.1993 (GVBl.

Contract
Zweitwohnungssteuersatzung • November 13th, 2018

Der Markt Weiler-Simmerberg erlässt auf Grund von Art. 22 Abs. 2 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO) und von Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Kommunalabgabenge- setz (KAG) folgende

Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde Lehre
Zweitwohnungssteuersatzung • December 17th, 2015

§§ 1, 2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) in den jeweils geltenden Fassungen hat der Rat der Gemeinde Lehre in seiner Sitzung am 3. Dezember 2015 folgende Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) beschlossen:

Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung - ZwStS- )
Zweitwohnungssteuersatzung • February 24th, 2020

Zweitwohnung ist jede Wohnung in der Gemeinde Bad Feilnbach, die eine Person, die in einem anderen Gebäude ihre Hauptwohnung hat, zu ihrer persönlichen Lebensführung oder der ihrer Familienangehörigen innehat. Die vorübergehende Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zur Überlassung an Dritte, steht der Zweitwohnungseigenschaft nicht entgegen. Als Wohnung gelten auch Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen, die nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.