Emittent-Definition

Emittent die juristische Person, die die Zahlungskarte an den Karteninhaber ausgegeben hat (auch Issuer genannt).
Emittent. “: meint natürliche oder juristische Person oder sonstige Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit, welche das Finanzinstrument auf Grund eines öffentlichen Angebots ausgibt.
Emittent. “: – „Fremdwährung“: – „Geschäftstag“: – „Girokonto“: – „Kapitalmaßnahme“: – „Kernbestimmungen“

Examples of Emittent in a sentence

  • Der Emittent stimmt der Verwendung des Prospekts durch alle Finanzintermediäre zu (generelle Zustimmung).

  • Der Emittent beabsichtigt nicht, weitere Angaben zum Basiswert bereitzustellen.

  • Der Emittent wird mit der Übertragung des Auszahlungsbetrags an die Verwahrstelle in Höhe des gezahlten Betrags von seinen Zahlungsverpflichtungen befreit.

  • Der Emittent wird weitere im Einzelnen in den Optionsscheinbedingungen genannte Bekanntmachungen veröffentlichen.

  • Der Emittent wird sich bemühen, den Optionsscheininhabern unverzüglich gemäß Nr. 4 der Allgemeinen Bedingungen bekannt zu machen, dass eine Marktstörung eingetreten ist.

  • Gesellschaften, die auf Grund internationaler Rechnungslegungsvorschriften einen Konzern bilden, gelten als ein einziger Emittent.

  • Sollte die Weiterleitung nicht innerhalb von drei Monaten nach dem Zahltag bei Kündigung möglich sein ("Vorlegungsfrist"), ist der Emittent berechtigt, die entsprechenden Beträge beim Amtsgericht Frankfurt am Main für die Optionsscheininhaber auf deren Gefahr und Kosten unter Verzicht auf das Recht zur Rücknahme zu hinterlegen.

  • Insbesondere die vorgenannten Risiken können dazu führen, dass der Emittent seinen Verpflichtungen aus den Wertpapieren nicht, nicht termingerecht oder nur teilweise nachkommen kann.

  • Der Emittent wird zu 100% von der Citigroup Global Markets Limited mit Sitz in London, gehalten, die wiederum eine indirekte 100%ige Tochtergesellschaft der Citigroup Inc.

  • In diesem Fall ermittelt der Emittent den gegebenenfalls an die Wertpapierinhaber zu zahlenden Kündigungsbetrag nach billigem Ermessen.


More Definitions of Emittent

Emittent. “: bezeichnet MANGOPAY SA, in Luxemburg von der Finanzmarktaufsichtsbehörde zugelassener E-Geld-Emittent unter der Referenz-Nummer 3812 und berechtigt zur Ausübung ihrer Tätigkeit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Emittent erscheint auf der Liste der E-Geld- Institute, die abrufbar sind auf ▇▇▇▇://▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇▇.▇▇/▇▇▇▇▇.▇▇▇▇?▇▇▇▇▇▇▇▇=▇▇#▇▇▇▇ „Persönlicher Bereich“: bezeichnet die Umgebung für den Nutzer, die auf der Website des Händlers zugänglich ist und ihm die Nutzung der Dienstleistungen ermöglicht.
Emittent. “: Unternehmen, das eigene Finanzinstrumente öffentlich anbietet.
Emittent eine Person, die ein Wertpapier emittiert oder eine Wertpapieremission beabsichtigt.
Emittent. Als Emittent wird derjenige bezeichnet, der ein neues Wertpapier am Markt zum Verkauf anbietet. Bei der Eigenemission ist das Unter- nehmen, das sich Kapital am Markt beschaffen will, selbst Emittent. Emittentin posterXXL AG EStG Einkommensteuergesetz EU-QuStG EU-Quellensteuergesetz Freiverkehr Handelssegment an deutschen Wertpapierbörsen mit geringen Zu- lassung- und Zulassungsfolgepflichten Gesellschaft posterXXL AG GewStG Gewerbesteuergesetz GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung Globalurkunde Globalurkunde oder auch Sammelurkunde ist im Bankwesen die HGB Handelsgesetzbuch HRB Handelsregister Teil B
Emittent bezeichnet jede Partei, die nach dem Recht ihres Landes ordnungsgemäß organisiert und rechtsgültig besteht und Wertpapiere emittiert hat.
Emittent. “: Unternehmen, das Finanzinstrumente ausgibt und so über die Plattform von Nutzern Kapital aufnimmt.

Related to Emittent

  • Angebot bezeichnet das Angebots- schreiben der GESELLSCHAFT, wel- ches den Inhalt der Leistungserbringung durch die GESELLSCHAFT definiert. So- weit die PARTEIEN den Leistungsinhalt infolge von Nachbestellungen erweitern, bezeichnet dieser Begriff auch das Nach- tragsangebot in seiner zuletzt erweiter- ten Form; "OFFER" means the letter of offer from the COMPANY defining the content of the performance by the COMPANY. In- sofar as the PARTIES extend the content of the performance as a result of supple- mentary orders, this term shall also refer to the supplementary offer in its most re- cently amended version; "ATOSS PRODUKTE" bezeichnet die Gesamtheit der Softwareprogramme, welche die GESELLSCHAFT für den KUNDEN nach Maßgabe des VER- TRAGS im Objektcode als MODULE für den Zweck der Nutzung innerhalb des CLOUD SERVICE bereitstellt. Der Quell- code wird dem KUNDEN nicht überlas- sen; "ATOSS PRODUCTS" means the en- tirety of the software programs which the COMPANY delivers to the CUSTOMER in accordance with the CONTRACT in object code as MODULES for the pur- pose of use within the CLOUD SER- VICES. The CUSTOMER will not receive the source code;

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.