ANERKENNUNG. Die Mieterschaft erkennt ausdrücklich die allgemeinen AGB’s als integrierenden Bestandteil des Mietvertrages an, insbesondere die Haftung für durch die Mieterschaft verursachten Schäden am Mietobjekt oder an Dritteigentum und achtet selbst darauf, dass sie ordnungsgemäss über die Handhabung des Mietobjekts aufgeklärt wird.
ANERKENNUNG. Die Mieterschaft erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen Teil des Mietvertrages sind. Dies umfasst auch die Haftung für Schäden, die durch die Mieterschaft am Mietobjekt oder an fremdem Eigentum entstehen. Darüber hinaus stellt die Mieterschaft sicher, dass sie ordnungsgemäss über die Handhabung des Mietobjekts informiert ist.