Beilegung von Streitigkeiten. Streitigkeiten zwischen der AEW und dem Teilnehmer werden unter Ausschluss eines Zivilgerichts durch eine Schlichtungsstelle beigelegt, gemäß dem Schlichtungsreglement der KNSB (Königlicher Niederländischer Bund der Eisläufer) oder, bei Fehlen dieses Reglements, gemäß dem Reglement des Nederlands Arbitrage Instituut (Niederländisches Schlichtungsinstitut). Eine Streitigkeit wird als vorliegend betrachtet, falls eine der beiden Parteien erklärt, dass dies der Fall ist.
Appears in 4 contracts
Samples: General Terms and Conditions, General Terms and Conditions, General Terms and Conditions