VORAUSZAHLUNG/SICHERHEITSLEISTUNG. Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, vor der Lieferung oder deren Fortsetzung vom Käufer Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Wenn der Käufer die geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung unterlässt, verfällt die eventuell beim Verkäufer liegende Lieferpflicht. Davon bleibt das Recht des Verkäufers auf Vergütung aller vom Käufer verursachten Schäden, Kosten und Zinsen unberührt.