Berichterstattung Musterklauseln

Berichterstattung a) Die Hochschule berichtet jährlich zum 31.03. über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung und die Verwendung der Stellen und Mittel. Dabei ist auch ins- besondere – jeweils getrennt nach Studienfeldern – über die Zahl der Studienan- fänger Auskunft zu geben.
Berichterstattung. Die HSM berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die HSM berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die HSM die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der HSM festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die HSM und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der HSM und dem SMWK statt.
Berichterstattung. Die Hochschule für angewandte Wissenschaften – Fachhochschule Hof berichtet über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung zum 01.06.2011 und zum 31.12.2013. Dem Bericht ist jeweils eine Übersicht mit den aus der Anlage ersichtlichen Daten bei- zufügen.
Berichterstattung. Die TU Ilmenau berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines jeden Jahres dem Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zieler- füllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Er- gänzungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Ziele) wie auch der Rahmenverein- barung V. Der Bericht ist zu gliedern in:
Berichterstattung. Die PHfT Dresden berichtet dem SMWK auf der Grundlage ihrer jeweiligen Zielvereinbarung über die Zielerreichung. Das SMWK übermittelt den Hochschulen eine Vorlage zur Berichterstattung über die Zielerreichung. Die PHfT Dresden berichtet ab Beginn der Zielvereinbarungsperiode alle zwei Jahre über den Stand der Umsetzung der vereinbarten Ziele. Stichtage sind der 31.12.2022 und der 31.12.2024. Wenn Ziele an einen früheren Zeitpunkt geknüpft sind, dann ist darüber spätestens zum Ende des folgenden Quartals Bericht zu erstatten, sonst ist der jeweilige Bericht spätestens zum Ende des 1. Quartals nach Ablauf des zweijährigen Berichtszeitraumes beim SMWK vorzulegen. Bei Abweichungen von den festgelegten Zielen erläutert die PHfT Dresden die Ursachen. Beim Eintreffen von Ereignissen mit schwerwiegendem Einfluss auf das sächsische bzw. bundesdeutsche Hochschulsystem, die die Erfüllung vereinbarter Ziele verhindern, setzen sich die Vereinbarungspartner gegenseitig unverzüglich darüber in Kenntnis (ad-hoc Berichte). Daraus resultierende Abweichungen im Rahmen der Zielerfüllung sind zwischen dem SMWK und der PHfT Dresden festzuhalten. Grundsätzlich sind Abweichungen in den Zielvereinbarungsberichten darzulegen. Zusätzlich zu den schriftlichen Berichten, werden die PHfT Dresden und das SMWK zum Stand der Umsetzung der Zielvereinbarungen in kontinuierlichem Austausch miteinander stehen. Dazu findet mindestens einmal jährlich ein gemeinsames Gespräch zwischen der PHfT Dresden und dem SMWK statt.
Berichterstattung. Die Hochschule berichtet über den Stand der Umsetzung der qualitativen Ziele der Zielvereinbarung zum Ende des Sommersemesters 2016 (Stichtag: 30.09.2016) in einem Zwischenbericht und zum 31.12.2018 in einem Endbericht.
Berichterstattung. 1 Das Unternehmen berichtet dem BAV über den Stand der Zielerreichung und den Projektfortschritt. Der Umfang der Berichterstattung über die Projekte richtet sich nach den Anforderungen gemäss dem VöV-Standard. Insbesondere gibt der Bericht Auskunft darüber, inwiefern das Unternehmen die Mindestanforderungen an das Investitions-Controlling gemäss Branchenstandard erfüllt. Das Unternehmen informiert die betroffenen Kantone über die mit dieser Vereinbarung verbundenen Themen grundsätzlich im Rahmen der Koordination zwischen den Sparten Infrastruktur und Verkehr. Nebst regelmässigen Aussprachen umfasst die Berichterstattung im WDI:
Berichterstattung. Hochschulen und Kultusministerium kommen überein, die begonnene Abstimmung zur Berichterstat- tung gegenüber Landtag, Landesregierung und Öffentlichkeit bis zum 30.4.2011 abzuschließen und entsprechende Festlegungen zu treffen.
Berichterstattung. Die Akademie berichtet über den Stand der Umsetzung der Zielvereinbarung zum Ende des SS 2016 (Stichtag: 30.09.2016) in einem Zwischenbericht und zum 31.12.2018 in einem Endbericht.
Berichterstattung. Die FH Erfurt berichtet gemäß § 10 ThürHG zum 31. Dezember eines jeden Jahres dem Ministerium bis spätestens zum 31. Mai des Folgejahres über den Stand der Zielerfüllung in Umsetzung dieser Zielvereinbarung (einschließlich der Umsetzung der in der Ergän- zungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen und Ziele) wie auch der Rahmenvereinba- rung V. Der Bericht ist zu gliedern in: