Verfügbarkeit Musterklauseln

Verfügbarkeit. Der Plattformbetreiber ist bestrebt, im Rahmen des technisch Machbaren und wirtschaftlich Zumutbaren eine umfassende Verfügbarkeit der Plattform anzubieten. Der Plattformbetreiber übernimmt hierfür jedoch keine Gewährleistung. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs des Plattformbetreibers zu einer vorübergehenden oder dauerhaften Nichterreichbarkeit der Plattform führen. Der Plattformbetreiber behält sich vor, den Zugang zur Plattform jederzeit und soweit jeweils erforderlich einzuschränken, z.B. zur Durchführung von Wartungsarbeiten.
Verfügbarkeit. I. Part: Availability
Verfügbarkeit. Die Regelungen über Systemverfügbarkeit im Service-Level-Agreement für SAP Cloud Services, auf die in der Order Form Bezug genommen wird, und die SAP-Systemverfügbarkeitsregelungen in den Cloud-AGB werden (soweit nicht ausdrücklich anders geregelt) durch Folgendes ersetzt:
Verfügbarkeit. Insgesamt beträgt die Verfügbarkeit der durch Vodafone zu erbringenden Leistungen mindestens 98,5 % im Jahresmittel. Eine darüber hinausgehende Verfügbarkeit gehört nicht zur Leistungs- verpflichtung von Vodafone. Vodafone ist berechtigt, die Leistung vorübergehend zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder teilweise bzw. ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffent- lichen Sicherheit, aufgrund gesetzlicher Vorgaben, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechter- haltung der Netzintegrität, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist.
Verfügbarkeit. Die Software hat eine Verfügbarkeit gemäß dem folgenden Service Level, wobei sich die Verfügbarkeit auf die Gesamtzeit in Tagen in einem Kalenderjahr bezieht, in dem die Software vollständig funktionsfähig für den Kunden zum Zugriff und zur Nutzung zur Verfügung steht. • Der Servicelevel zur Verfügbarkeit beläuft sich auf 98 % pro Kalenderjahr (Verfügbarkeitsquote). • Die Verfügbarkeitsquote in einem Kalenderjahr wird wie folgt berechnet: Gesamtzeit der Verfügbarkeit in Tagen des Kalenderjahrs minus Ausfallzeit; das Ergebnis wird durch die Gesamtzeit in Tagen in dem Kalenderjahr abzüglich der angekündigten Ausfallzeit für Wartung und Release Deployment geteilt und mit 100 multipliziert. Palturai teilt dem Kunden eine geplante Wartung rechtzeitig, mindestens 5 Werktage im Voraus entweder per E-Mail oder über die Startseite der Software mit. Störungen werden nach den folgenden Dringlichkeitsstufen klassifiziert: Eine vertragsgemäße Verwendung der Software ist nicht möglich, weil die Software vollumfänglich nicht zur Nutzung zur Verfügung steht. Eine vertragsgemäße Verwendung der Software ist zwar möglich, aber nur unter Ergreifung zusätzlicher, nicht unerheblicher, z.B. händischer, technischer oder organisatorischer Maßnahmen. Eine einzelne Funktion der Software funktioniert nicht oder nicht ordnungsgemäß und führt zu einer nicht nur unwesentlichen, jedoch lokal und systematisch eingrenzbaren Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Software. Eine einzelne Funktion der Software funktioniert nicht oder nicht ordnungsgemäß und führt zu einer lokal eingrenzbaren, jedoch nicht wesentlichen Beeinträchtigung der Nutzbarkeit der Software. Palturai wird auf alle Mängel gemäß nachstehendem Zeitplan („Servicelevels“) reagieren. Die Reaktionszeit beschreibt die Zeitspanne zwischen der Anzeige des Mangels durch den Kunden und den Beginn der Mangelbeseitigung durch Palturai. Dringlichkeitsstufe Reaktionszeit Kategorie 1 bis 12 Uhr des Folgetages Kategorie 2 bis 12 Uhr des Folgetages Kategorie 3 bis 12 Uhr des Folgetages Kategorie 4 bis 12 Uhr des Folgetages Der Support ist von Montag bis Xxxxxxx zwischen 9.00 und 18.00 Uhr verfügbar (gesetzliche Feiertage in Deutschland und Betriebsurlaub ausgeschlossen). Eine Reaktion erfolgt innerhalb eines Werktages. • Email-Support: Der Kunde hat die Möglichkeit Palturai einen technischen Ansprechpartner zu übermitteln. Dieser erhält daraufhin einen individuellen Ansprechpartner seitens Palturai. • Email-Support: Jeder Nutzer hat die Mög...
Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit des überlassenen IP-basierten Anschlusses für Internet und Telefonie beträgt 97,5 Prozent im Jahresdurchschnitt. Bei der Ermittlung von Ausfallzeiten werden folgende Punkte nicht berücksichtigt: • Wartungsarbeiten innerhalb der Regelwartungsfenster (werktags 0:00 bis 6:00 Uhr) • Xxxxxx, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen • unvermeidbare Unterbrechungen aufgrund von Änderungswünschen des Kunden Fehler, die im Verantwortungsbereich eines anderen Netzbetreibers liegen Die vom Kunden eingesetzten Endgeräte inklusive des Routers benötigen zur Nutzung der Internet- und Telefonieleistungen eine eigene Stromversorgung. Dies gilt auch für Verbindungen zu den Notrufnummern 110 und 112.
Verfügbarkeit. KFS hat ein hohes eigenes Interesse an einer möglichst unterbrechungsfreien Zugänglichkeit des Dienst- radportals. Trotzdem kann das Portal aus technischen oder organisatorischen Gründen für eine bestimmte Zeit nicht erreichbar sein. Der Händler wird in einem solchen Fall einen abweichenden manuellen Prozess vereinbaren. Ersatz von Aufwand, der aus dem Ausfall des Portals möglicherweise resultieren kann, ist ausgeschlossen.
Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit des Online-Dienstes beträgt 98,833 % im ☐ Monatsdurchschnitt ☒ Jahresdurchschnitt ☐  .
Verfügbarkeit. Die Verfügbarkeit eines einzelnen Systems oder Service wird als Verhältniszahl in Prozent mit 4 Kommastellen angegeben und stellt die maximale Verfügbarkeitszeit (VZ) im Verhältnis zur konsolidierten Summe der Funktionsausfälle in einem Betrachtungszeitraum (z. B. Kalenderjahr) dar. Die Verfügbarkeit wird für die vom Monitoring System erfassten Ausfallzeiten (AFZ) oder für die im Incident Ticket gemessenen Wiederherstellungszeiten (WZ) errechnet. Je Kennzahl oder Service wird deklariert, welche Quelldaten verwendet werden. Zur Berechnung werden in jedem Falle die Rohdaten aus den Systemen von KBC herangezogen. xxx. XX – ∑ AFZ VFBK in % = x 100 Beispiel einer Systemverfügbarkeit (z. B. eines Servers): Ein System wurde 365 Tage (1 Kalenderjahr, 1.1.– 31.12.) betrieben und ist in dieser Zeit 3-mal ausgefallen: 32 Minuten, 94 Minuten und 66 Minuten. Damit beträgt die Gesamtausfallzeit AFZ 192 Minuten oder 11520 Sekunden. Die maximale VZ ergibt sich aus den 365 Tagen durch deren Umrechnung in Sekunden (365 x 24 x 60 x 60) und beträgt 31.536.000 Sekunden. Damit kann die VFBK für das System in diesem Kalenderjahr mit [(31.536.000 – 11520) / 31.536.000] x 100 berechnet und mit 99,9635 % dargestellt werden.
Verfügbarkeit. (Art 32 Abs. 1 lit. b) DSGVO)