Vertragsdauer und Kündigung Musterklauseln

Vertragsdauer und Kündigung. 1. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Vertragsdauer und Kündigung. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der Unterzeichnung durch Bank und Kunde. Die Vertragsparteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende schriftlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Bank leitet ihr Vertriebsrecht von einem Vorlieferanten ab. Sollte der Vorlieferant den Vertrag mit der Bank kündigen, steht der Bank ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber dem Kunden zu. Mit Ablauf der Kündigungsfrist erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass das Programm nicht mehr genutzt werden kann. Nach Beendigung des Vertrages hat der Kunde die Software vollständig zu deinstallieren und den Lizenzschlüssel zurückzugeben. Ferner hat er sämtliche vorhandenen Kopien unbrauchbar zu machen sowie das Programm vollständig zu löschen.
Vertragsdauer und Kündigung. Dieser Vertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der rechtskräftigen Unterzeichnung. Er kann von jeder Vertragspartei mit nachfolgend benannter Frist von beiden Vertragsparteien zum Monatsende gekündigt werden:
Vertragsdauer und Kündigung. 4.1 Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Vertragsdauer und Kündigung. 16.1 Der Kartenvertrag und die mit ihm verbunde- nen Verträge gemäß den Ziffern 1.3 und 1.4 werden auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jeder- zeit zum nächsten Monatsende in Textform gekün- digt werden. Wurde der Kartenvertrag von den Inhabern eines Gemeinschaftskontos geschlossen, kann er jederzeit zum nächsten Monatsende auch von jedem Gemeinschaftskontoinhaber in Textform gekündigt werden, der nicht Hauptkarteninhaber ist. Die Bank oder der Herausgeber können den Kartenvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kün- digen.
Vertragsdauer und Kündigung. Der Vertrag beginnt am Tag seines Abschlusses und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform gekündigt werden. Zum Zeitpunkt der Kündigung noch schwebende Geschäfte werden nach den Regelungen dieses Vertrages abgewickelt, auch wenn die Kündigung durch Zeitablauf bis zur Übergabe des Leasingobjekts bereits beendet ist.
Vertragsdauer und Kündigung. Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es ist beiderseitig mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündbar, ohne dass es einer Angabe von Gründen bedarf.
Vertragsdauer und Kündigung. 12.1 Die Laufzeit und Kündigung dieses Vertrags richtet sich nach den Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung des Hauptvertrags. Eine Kündigung des Hauptvertrags bewirkt automatisch auch eine Kündigung dieses Vertrags. Eine isolierte Kündigung dieses Vertrags ist ausgeschlossen.
Vertragsdauer und Kündigung. 13.1. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf un- bestimmte Zeit abgeschlossen. Der Energieliefervertrag kann vom Kunden unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen per Brief, Fax, E- Mail oder formfrei elektronisch gekündigt werden, sofern die Identität und Authentizität des Kunden sichergestellt sind. Sind Bindungsfristen vertraglich vereinbart, so ist die ordentliche Kündigung durch den Kunden zum Ende des ersten Vertragsjahres und in weiterer Folge unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder formfrei elektronisch, sofern die Identität und Authentizität des Kunden sichergestellt sind, möglich.
Vertragsdauer und Kündigung. Der Vertrag wird erstmals für die Dauer vom XX.XX.XXXX bis zum XX.XX.XXXX geschlossen. Sollte der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Vertragsende mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden, verlängert er sich um jeweils um ein halbes Jahr. Die Vertragsparteien sind an einer langfristigen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit interessiert, die in einem hohen Maße auf Vertrauen basiert. Aus diesem Grund vereinbaren die Parteien, einmalig, nach Ablauf der ersten sechs Monate (XX.XX.XXXX), einen Erfahrungsaustausch. Sollten die Parteien gegebenenfalls schon während der ersten sechs Monate feststellen, dass die beauftragten bzw. erbrachten Leistungen nicht dem Interesse des AG entsprechen oder die Leistungen nicht wirtschaftlich erbracht werden können, sind sich die Parteien darüber einig, diesen Vertrag anzupassen und neu zu verhandeln. Sollte keine Einigkeit erzielt werden können, kann der Vertrag von jeder der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats außerordentlich gekündigt werden, ohne dass eine der Parteien von der anderen Partei eine Entschädigung wegen der vorzeitigen Beendigung des Vertrages verlangen kann. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist befristet bis zum XX.XX.XXXX. Sollten sich die Eigentumsverhältnisse bezüglich der Häuser oder Grundstücke, die Gegenstand dieses Vertrages sind, durch Verkauf einzelner oder aller Häusern oder einzelner oder aller Grundstücke verändern, so ist der AG berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne, dass der AN eine Entschädigung verlangen kann, ganz oder teilweise außerordentlich zu kündigen und zwar mit Wirkung zu dem Tag des in dem Mitteilungsschreiben (Kündigung/Teilkündigung) genannten Datums (wirtschaftlicher Übergang des Kaufobjektes auf den Erwerber) an. Das außerordentliche Teilkündigungsrecht kann der AG wiederholt ausüben. Die Kündigung ist schriftlich mittels eingeschriebenen Briefs zu klären. Der AG wird versuchen dem AN die Gelegenheit einzuräumen bei dem Käufer einen selbständigen Anschlussvertrag zu den Konditionen dieses Vertrages abzuschließen. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.