Beendigung des Vertrages Musterklauseln

Beendigung des Vertrages. Der Versicherungsvertrag kann von beiden Vertragsparteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum vereinbarten Ablauf gekündigt werden. Bei kurzfristigen Verträgen bzw. Verträgen mit einem Einmalbeitrag endet der Vertrag mit dem vereinbarten Zeitpunkt. Ansonsten verlängert er sich jeweils um ein Jahr. Bei einer Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren können Sie den Vertrag schon zum Ablauf des 3. Jahres und jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraftfahrzeugversicherung spätestens 1 Monat, vor dem jeweiligen Ablauf erklärt werden. Der Versicherungsvertrag kann beendet/gekündigt werden u. a.:
Beendigung des Vertrages. Der Versicherungsvertrag kann zum Ablauf der vereinbar- ten Laufzeit gekündigt werden. Ansonsten verlängert er sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr (siehe Ziffer 10). Die Kündigung muss spätestens drei Monate, in der Kraftfahrzeugversicherung spätestens ein Monat vor dem jeweiligen Ablauf erklärt werden. Im Übrigen besteht ein gesetzliches Kündungsrecht auch in folgenden Fällen: - für den Versicherer bei Nichtzahlung Folgebeitrag (§ 38 VVG) - für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhungen (§ 40 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall (§ 92 VVG) - in der Sachversicherung für den Versicherer und den Erwerber nach Veräußerung der versicherten Sache (§ 96 VVG) Die Einzelheiten können Sie den genannten Vorschriften und den entsprechenden Regelungen in den jeweiligen Be- dingungswerken entnehmen. Allgemeine Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag (AIB) 00-000-0000
Beendigung des Vertrages. (1) Der Vertrag ist aus wichtigem Grunde fristlos kündbar. Ein wichtiger Grund ist immer dann gegeben, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen den Vertragsparteien aufgrund des vom anderen Vertragspartner gesetzten Grundes für den kündigenden Vertragspartner so nachhaltig gestört ist, dass eine Fortsetzung des Vertrages nicht mehr zumutbar ist.
Beendigung des Vertrages. Nach Beendigung des Vertrages können Sie Ihre Facebook-Seite weiternutzen. Eine weitere Pflege durch uns entfällt. Wir werden Ihre Facebook-Seite nicht weiter administrieren. § 5 Ergänzungen für die 00000.xxx Leistung Google My Business‌ Soweit Sie uns mit der Erstellung und der Aktualisierung von Google My Business beauftragen, gelten ergänzend zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen folgende Regelungen:
Beendigung des Vertrages. (1) Der Leistungsvertrag endet, soweit nicht anderes vereinbart, durch Erfüllung der ver- einbarten Leistung, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Leistungsvertrag endet nicht durch Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähig- keit des Auftraggebers oder – im Falle einer Gesellschaft – durch deren Auflösung.
Beendigung des Vertrages. Einzelheiten entnehmen Sie dem Produktinformationsblatt und den Versicherungsbedingungen.
Beendigung des Vertrages. 9.1. Der Vertrag endet mit Kündigung oder Tod des Kunden. Bei vorübergehendem stationären Aufenthalt (Kurzzeitpflege, Krankenhaus, Rehabilitationseinrichtung etc.) ruht der Vertrag.
Beendigung des Vertrages. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr und bei Verträgen, die von vornherein einen festen Endtermin vorsehen, endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt. Handelt es sich um einen Mehrjahres- vertrag, entnehmen Sie alles Nähere bitte dem Versicherungsschein. Im Übrigen besteht ein Kündigungsrecht auch in folgenden Fällen: – Für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall, – Für den Versicherer bei Nichtzahlung des Folgebeitrages, – Für den Versicherungsnehmer bei Beitragserhöhung. Einzelheiten können Sie den nachfolgend abgedruckten Allgemeinen Bedingungen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Beendigung des Vertrages. Sofern nicht von vornherein Versicherungsschutz für einen fest definierten Zeitraum vereinbart wurde, verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der Versicherungsdauer Ihnen oder uns eine Kündigung zugegangen ist. Im Übrigen besteht ein Kündigungsrecht auch in folgenden Fällen: - für den Versicherer und den Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall, - für den Versicherer und den Erwerber beim Verkauf eines Gebäudes, - für den Versicherer bei Nichtzahlung Einzelheiten können Sie den Allgemeinen Bedingungen entnehmen. Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben hiervon unberührt.
Beendigung des Vertrages a. Kündigungs- recht