Voraussetzungen Musterklauseln

Voraussetzungen. (1) Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz
Voraussetzungen. (1) Der Vermögensverwalter bietet die Vermögensverwaltung nur natürlichen Personen an, die ausschließlich in Deutschland steuerlich ansässig sind. Der Vermögensverwalter stuft den Anleger als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes ein. Der Anleger verfolgt den Anlagezweck der allgemeinen Vermögensbildung / Vermögensoptimierung. Der Anleger kann im ungünstigsten Fall Verluste bis zur Höhe des eingesetzten Kapitals erleiden.
Voraussetzungen. (1) Die Bank bietet MeinInvest nur volljährigen natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die ausschließlich in Deutschland steuerpflichtig sind, an. Die Bank stuft den Anleger als Privatkunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes ein, der den Anlagezweck der Allgemeinen Vermögensbildung/Vermögensoptimierung verfolgt.
Voraussetzungen. Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich unsere Leistungen ändern, zum Beispiel wegen steigender Heilbehand- lungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenserwartung. Dementsprechend vergleichen wir zumindest jährlich für jeden Ta- rif die erforderlichen mit den in den →technischen Berechnungs- grundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahr- scheinlichkeiten. Wenn die Gegenüberstellung zu den Versiche- rungsleistungen für eine →Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit von uns überprüft und, soweit erfor- derlich, mit Zustimmung des →Treuhänders angepasst. Bei einer Abweichung von mehr als 5 Prozent können alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit von uns überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst werden. Wenn die Gegenüberstellung zu den Sterbewahrscheinlichkeiten für eine Be- obachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als 5 Prozent ergibt, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit von uns überprüft und mit Zustimmung des Treuhänders ange- passt. Bei einer Beitragsanpassung kann auch eine betragsmäßig festge- legte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozu- schlag entsprechend geändert werden. Im Zuge einer Beitragsan- passung werden auch der für die Beitragsgarantie im Standardtarif erforderliche Zuschlag (Ziffer 1.8.2 Absatz 5) sowie der für die Bei- tragsbegrenzungen im Basistarif erforderliche Zuschlag (Ziffer 1.8.3 Absatz 4) mit den jeweils kalkulierten Zuschlägen verglichen und, soweit erforderlich, angepasst. Von einer Beitragsanpassung können wir absehen, wenn wir und der →Treuhänder übereinstimmend die Veränderung der Versiche- rungsleistungen als vorübergehend ansehen. Wir werden Sie in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) über eine Beitragsanpassung sowie eine Änderung einer Selbstbeteili- gung und eines vereinbarten Risikozuschlags informieren. Sie wer- den zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf diese Informa- tion folgt. Wenn wir nach Absatz 1 den Beitrag, eine betragsmäßig festgeleg- te Selbstbeteiligung oder einen vereinbarten Risikozuschlag erhö- hen, können Sie den betroffenen Tarif dieses Bausteins unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.3 Absätze 1 und 5 kündigen.
Voraussetzungen. Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan- gen, dass Ihre Versicherung weitergeführt wird, ohne dass Beiträ- ge gezahlt werden (Beitragsfreistellung). Die Beitragsfreistellung ist zum Ende einer jeden Versicherungsperiode (siehe Teil B Ziffer 2.1) möglich.
Voraussetzungen. Ihre Mitteilung muss uns spätestens einen Monat vor dem ver- einbarten Rentenbeginn zugehen. • Sowohl für Ihre Xxxx einer steigenden temporären Rente als auch für die Dauer der Rentenzahlung gelten Beschränkungen, die unter anderem vom Alter der →versicherten Person bei Rentenbeginn abhängen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Voraussetzungen.
Voraussetzungen. Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen dieselbe Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist. Für die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung gilt: Erlangt der Versicherungsnehmer aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, ermäßigt sich sein Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Form, dass die Entschädigung aus allen Verträgen nicht höher ist, als wenn er den Versicherungsschutz bei einem Versicherer in Deckung gegeben hätte.
Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 9.2 oder 10.7 ist Eintracht Braunschweig ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 10.10 bzw. gemäß deliktsrechtlichen Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR gegen den Kunden zu verhängen.
Voraussetzungen. Der Versicherer nimmt bei der Entschädigung keinen Abzug wegen Unterversicherung vor (Unterversicherungsverzicht), wenn
Voraussetzungen. Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ATGB, insbesondere gegen eine oder mehrere Regelungen in Ziffer 8.2 – insbesondere Ziffer 8.2 lit. a) und b) - oder Ziffer 9.9, ist der Club ergänzend zu den sonstigen nach diesen ATGB möglichen Maßnahmen und Sanktionen und unbeschadet etwaiger darüber hinaus gehender Schadenser- satzansprüche (insbesondere auch unbeschadet etwaiger Regressnahmen gemäß Ziffer 9.13 bzw. deliktsrechtlicher Vorschriften) berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,- EUR für jeden Einzelfall gegen den Kunden zu verhängen.