SSV Didderse e.V.
SSV Didderse e.V.
1. Vors. X. Xxxxxxx- stellver. Vors. X. Xxxxxxxxx
SSV Didderse Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxxx Xxx 0
00000 Xxxxxxxx
🕿 Mobile. 0000 00 00 000
Nutzungsvertrag Fitnessraum Xxxxxxxxxx Xxx 0.
SSV Didderse e. V.
Vorname: ..................................... Geburtsdatum:..........................................
Nachname: .................................. Straße Nr. :...............................................
Telefon: ........................................ PLZ/Ort: ...................................................
---
Dieser Vertrag wird geschlossen zwischen dem SSV Didderse und der oben genannten Person bzw. bei minderjährigen Nutzern durch ihre gesetzliche Vertretung (im Folgenden Nutzer).
Der Nutzungsvertrag gilt bis auf Widerruf. Der Vertrag kann vom SSV Didderse jederzeit ohne Frist und/oder Angabe von Gründen gekündigt werden.
1. Allgemeines
Der Fitnessraum steht nur Erwachsenen und Jugendlichen Mitgliedern des SSV Didderse ab 16 Jahre zur Verfügung, Minderjährige nur in Beisein von Erwachsenen. Jugendlichen unter 16 Jahren ist der Zutritt zum Fitnessraums aus gesundheitlichen Gründen untersagt. Bei minderjährigen Nutzern muss der Vertrag von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Die Geräte des Fitnessraums sind nach bestem Wissen und Gewissen installiert, jedoch nicht durch eine entsprechende Firma geprüft. Folglich ist das Betreten und die Nutzung des Raums auf eigene Gefahr, bei Minderjährigen haften die Eltern.
Sollte der Nutzer zu Schaden kommen, können hierfür nicht der SSV Didderse oder Mit- arbeiter des SSV Didderse haftbar gemacht werden. Ferner ist die Einrichtung nicht haftbar für durch Geräte und/oder andere Personen entstandene Sach- oder Personenschäden (vgl. die Regelungen unter Ziffer 4).
Der Fitnessraum darf erstmalig nur nach Einweisung betreten werden.
Der Fitnessraum darf nie alleine genutzt werden.
Der Raum darf ausschließlich als Sport- und Fitnessraum genutzt werden.
2. Schlüssel
Der Nutzer erhält für den Fitnessraum gegen Hinterlegung eines Pfands in Höhe von derzeit
€ 10 einen Schlüssel.
Bei Herausgabe des Schlüssels ist der Nutzer in eine Liste einzutragen. Der Nutzer muss auf der Liste unterzeichnen.
Eine Anfertigung von Zweitschlüsseln ist nicht gestattet.
Bei Verlust haftet der Nutzer für entstehende Folgekosten, die im Zusammenhang mit dem Verlust entstehen (Anfertigung neuer Schlösser und Schlüssel). Der/die Unterzeichner/in ist
die Weitergabe des oben genannten Schlüssels an Dritte nicht gestattet. Sämtliche Schlüssel sind bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses zurückzugeben.
3. Nutzungsgebühren
Die Nutzungsgebühr beträgt zurzeit 10 € pro Monat und ist im Voraus zu entrichten. Es wird auch angeboten 6 Monate für 55 € oder 12 Monate für 110 € zu bezahlen.
Die Gebühr ist unter Angabe des Namens und des Zeitraumes auf das Konto des SSV Didderse zu überweisen.
Konto: SSV Didderse bei der Volksbank Südheide eG
IBAN: DE 53 2579 1635 0254 9476 00 BIC XXXXXXX0XXX
Die Angebote können auch in bar an Xxxx Xxxxxxx ( 1. Vorsitzender) entrichtet werden. Der Vertrag ist monatlich kündbar, die Kündigung erfolgt durch Rückgabe des Schlüssels.
4. Versicherung und Haftung
Der Nutzer ist verpflichtet, etwaige während der Nutzungszeit auftretende Schäden und Unfälle den Mitarbeitern des SSV Didderse unverzüglich mitzuteilen.
Der Nutzer prüft vor Benutzung die Geräte auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den vorgesehenen Verwendungszweck und stellt sicher, dass schadhafte Geräte nicht benutzt werden.
Der Nutzer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden bei böswilliger Absicht. Schäden, die auf normalem Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung.
Der Nutzer stellt den SSV Didderse von etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Sportstätte, Räume und Geräte entstehen.
Der Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung wird dem Nutzer daher dringend empfohlen.
Vom Nutzer mitgebrachte Geräte bzw. Gegenstände sind nicht über den Sportverein versichert. Der SSV Didderse als örtlicher Betreiber des Fitnessraumes wird von sämtlichen Haftungsansprüchen freigestellt, die mit der Inanspruchnahme der Räume entstehen können, auch Personenschäden.
5. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
6. Schlussbestimmung
Ich versichere, dass ich alle Vertragspunkte verstanden habe und einhalten werde. Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit den hier getroffenen Vereinbarungen einverstanden.
Didderse, den
Nutzer SSV Didderse
ggf. Erziehungsberechtigter/in