Allgemeine Bestimmungen. Alle Fremdfirmen müssen einen Ansprechpartner / Fremdfirmenkoordinator bei Hanwha Q CELLS benennen können. Alle Fremdfirmen bzw. Dienstleiser sind zwingend endsprechend dem geltenden An- und Abmel- deprozess mittels Formblatt T-FRM-04-03-01-0010 „An- und Abmeldung Fremdfirmen“ bei Han- wha Q CELLS zu registrieren. Tätigkeiten sind dem Bereichsverantwortlichen (z.B. Schichtleiter) zu melden bzw. mit ihm abzustimmen. Zur Bestätigung muss der Bereichsverantwortliche auf dem An- und Abmeldeschein Fremdfirmen gegenzeichnen. Eine Einweisung vor Ort durch den Fremdfirmenkoordinator ist zwingend erforderlich. Die Unter- weisung hat in Abstimmung mit dem jeweiligen Bereichsverantwortlichen zu erfolgen da dieser mögliche situationsbedingte Gefährdungen kennt. Der An- und Abmeldeschein (T-FRM-04-03-01-0010) inklusive aller dazugehörigen Anlagen ver- bleibt während der Xxxxx der Arbeiten bei der jeweiligen Fremdfirma und ist auf Verlangen unver- züglich vorzuzeigen. Die Beendigung der Arbeiten ist auf dem gleichen Formblatt arbeitstäglich vom Bereichsverantwortlichen und nach Beendigung der Arbeiten vom Fremdfirmenkoordinator zu bestätigen. Der An- und Abmeldeschein wird vom Fremdfirmenkoordinator entsprechend Ar- chivordnung Hanwha Q CELLS archiviert. Der Beauftragte der Fremdfirma bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Anlage 7, dass alle Xxxxx- xxxxxx der Fremdfirma vor Arbeitsbeginn über den Inhalt dieser Directive unterwiesen wurden. Die Mitarbeiter haben dies ebenfalls durch eine Unterschrift zu bestätigen. Die ausgehändigten Gaste- bzw. Zutrittskarten müssen xxx xxxxx Fremdfirmenmitarbeitern sichtbar getragen werden. Besondere Regelungen gelten bei der Arbeit mit Silikon bzw. an Anlagen, welche Silikon oder Teile denen Silicon anhaftet verarbeiten. Diese ist insbesondere in der Modulherstellung (Modullinie H01). Unfälle auch Beinaheunfälle von Mitarbeitern einer Fremdfirma sind dem verantwortlichen Fremdformenkoordinator unverzüglich mitzuteilen. Eine Auswertung des Unfalls und die Festle- gung von Maßnahmen muss gemeinsam mit dem Fremdfirmenkoordinator erfolgen Hierzu ist das elektronische Unfallmeldesystem zu verwenden.
3.3.1 Sonderstatus Zulieferer Zulieferfirmen, welche täglich das Hanwha Q CELLS Gelände zum Be- und Entladen von Edukten bzw. Produkten befahren müssen, erhalten nach einer Einweisung eine Einfahrgenehmigung. Die Zulieferer müssen die Einfahrgenehmigung sichtbar im Fahrerhaus hinterlegen. Auf den Einfahr- genehmigungen sind die Firmennam...
Allgemeine Bestimmungen. Dieser XXXX unterliegt und ist vollstreckbar nach dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen und des UN- Kaufrechts (CISG). Gerichtsstand ist das Handelsgericht Wien. Sollte ein Teil dieser XXXX xxxxxxxxx unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die rechtliche Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieses XXXX unberührt und sie behalten ihre Gültigkeit. Jedwede Abmachung, Änderung oder Ergänzung (insbesondere Zusagen hinsichtlich der Eigenschaften, Merkmale oder der Qualität des Softwareprodukts) dieses XXXX wird als unwirksam erachtet und bedarf der Schriftform sowie der vorherigen Genehmigung durch ETM.
Allgemeine Bestimmungen. 9.1 Hinweise zu den Rechten Dritter. Teile des Programms nutzen oder enthalten möglicherweise Software sowie andere urheberrechtlich geschützte Materialien von Dritten. Die Anerkennung, Lizenzbestimmungen und Haftungsausschlüsse für diese Materialien sind in der elektronischen Dokumentation des Programms oder des relevanten Teils hiervon enthalten und die Verwendung dieser Materialien unterliegt deren jeweiligen Bestimmungen.
9.2 Einwilligung in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten. Sie bestätigen und willigen ein in die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Speicherung von Diagnose-, Technik- und Nutzungsdaten und zugehörigen Informationen, einschließlich ohne Einschränkung eindeutige System- oder Hardwarekennungen, Informationen über Ihre Nutzung des Programms, Ihren MDM-Server, Ihre MDM-Registrierungseinstellungen, Ihre Computer, Ihre Geräte, Ihre System- und Anwendungssoftware sowie andere Software und Peripheriegeräte durch Apple und seine verbundenen Unternehmen und Vertreter, die regelmäßig erhoben werden, um die Bereitstellung von Diensten im Zusammenhang mit dem Programm für Sie zu vereinfachen, um Produkte und Dienste von Apple bereitzustellen, zu testen und zu verbessern, um die Bereitstellung von Software und Softwareupdates, Produktsupport und anderer Dienste für Sie (sofern vorhanden) in Verbindung mit dem Programm oder etwaiger solcher Software zu vereinfachen und um die Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags zu überprüfen. Apple ist berechtigt, diese Daten für die oben beschriebenen Zwecke zu nutzen, sofern sie in einer Form vorliegen, die keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt. Damit Partner und Fremdentwickler von Apple die Möglichkeit erhalten, ihre für die Nutzung mit dem Programm und/oder Apple Produkten oder Diensten entwickelte(n) Software, Hardware und Dienste zu verbessern, übermittelt Apple an diese Partner oder Fremdentwickler gegebenenfalls einen Teil der Diagnosedaten, die für die Software, Hardware und/oder Dienste dieses Partners oder Entwicklers relevant sind, vorausgesetzt, diese Daten liegen in einer Form vor, die keinerlei Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt. Die gemäß dieser Ziffer erhobenen Daten werden gemäß der Apple Datenschutzrichtlinie behandelt, die durch Verweis in diesen Vertrag einbezogen wird und hier abrufbar ist: xxxx://xxx.xxxxx.xxx/de/legal/privacy.
Allgemeine Bestimmungen. Für den Fall, dass eine Bestimmung dieses Vertrags für nichtig und undurchführbar erachtet wird, ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrags hiervon nicht betroffen, der ansonsten gemäß seinen Bestimmungen gültig und durchführbar bleibt. Lizenzen für Updates und Upgrades können dem Lizenznehmer von Adobe zu erweiterten oder anderen Bedingungen gewährt werden. Für die Auslegung dieses Vertrags ist die englische Vertragsversion maßgeblich. Dieser Vertrag enthält die Gesamtheit aller Vereinbarungen zwischen Adobe und dem Lizenznehmer hinsichtlich der Software und ersetzt alle früheren Erklärungen, Diskussionen, Verpflichtungen, Mitteilungen oder Werbemaßnahmen in Bezug auf die Software.
Allgemeine Bestimmungen. (a) Das Verhältnis zwischen den Parteien ist jenes zwischen unabhängigen Vertragspartnern und keine Partei darf die andere Partei in deren Namen vertraglich binden oder verpflichten bzw. irgendwelche Verbindlichkeiten im Namen der anderen Partei eingehen.
(b) Diese Vereinbarung unterliegt der Gesetzgebung des US-Bundesstaates Virginia unter Ausschluss des Kollisionsrechts, ist für die Parteien sowie deren Nachfolger und Rechtsnachfolger bindend und kommt diesen zugute. Beide Parteien willigen hiermit in die Zuständigkeit der Gerichte des Bundesstaates Virginia ein und stimmen zu, dass – vorbehaltlich des Rechtes zugunsten xxx XXX Hydromet, bei jedem zuständigen Gericht um ein Rechtsmittel nach Billigkeitsrecht anzusuchen – ausschließlich die Gerichte in Virginia für Angelegenheiten zuständig sind, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Durchsetzung der vorliegenden Vertragsbestimmungen ergeben. Das UN-Kaufrecht (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) findet keine Anwendung auf diese Bestimmungen. Falls der Xxxxx HYDROMET CLOUD jedoch in einem europäischen Staat erwirbt (EWR oder EFTA), so gelten die Gesetze dieses betreffenden Staates.
(c) Alle Mitteilungen, die im Rahmen dieser Vereinbarung übermittelt werden, bedürfen der Schriftform und sind persönlich, per Einschreiben mit Rückschein und vorfrankiert oder per Zustellung über Nacht mittels Kurier an xxxx Adressen zuzustellen, die im Angebot bzw. in der Bestellung angegeben sind. Die Mitteilung xxxxx in Kraft, sobald sie nachweislich an den Empfänger ausgeliefert wurde; dieses Datum ist durch den jeweiligen Lieferservice zu bestätigen. Jede Partei kann ihre Anschrift für diese Mitteilungszwecke jederzeit nach schriftlicher Benachrichtigung an die andere Partei in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Abschnitt ändern.
(d) Falls eine Partei es aus irgendeinem Xxxxx versäumt, auf einer strikten Einhaltung irgendwelcher Pflichten im Rahmen dieser Vereinbarung zu bestehen oder auf Rechte, Rechtsmittel oder Entscheidungsmöglichkeiten, die ihr im Rahmen der vorliegenden Vereinbarung zustehen, verzichten sollte, so bedeutet ein solcher Verzicht keine Aufhebung bzw. keinen allgemeinen Verzicht auf die Durchsetzung von Rechten, Klauseln, Rechtsmitteln oder Entscheidungsmöglichkeiten in der Zukunft, sondern es bleiben diese Rechte auch weiterhin uneingeschränkt in Kraft. Alle in dieser Vereinbarung angegebenen Rechte oder Rechtsmittel, die den Parteien per Gesetz, nach ...
Allgemeine Bestimmungen. (1) Die Vertragsstaaten errichten hiermit die Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (im folgenden als „Organisation“ bezeichnet) zur Verwirklichung xxx Xxxx und Xxxxx dieses Vertrags, zur Gewährleistung der Durchführung seiner Bestimmungen, einschließlich 50 771 der Beilagen derjenigen über die internationale Verifikation seiner Einhaltung, und als Rahmen für die Konsultation und Zusammenarbeit unter den Vertragsstaaten.
(2) Alle Vertragsstaaten sind Mitglieder der Organisation. Einem Vertragsstaat darf seine Mitglied- schaft in der Organisation nicht entzogen werden.
Allgemeine Bestimmungen. Zur Verifikation der Einhaltung dieses Vertrags wird ein Verifikationssystem geschaffen, das aus folgenden Teilen besteht:
Allgemeine Bestimmungen. Das Internationale Überwachungssystem umfaßt die in Artikel IV Absatz 16 festgelegten Überwachungseinrichtungen mit ihren jeweiligen Kommunikationsmitteln.
Allgemeine Bestimmungen. Wenn es sich herausstellt, dass ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt. Eine Änderung des vorliegenden Vertrags ist nur in schriftlicher Form zulässig, die von einem bevollmächtigten Vertreter von Adobe unterzeichnet werden muss. Dies ist der vollständige Vertrag zwischen Ihnen und Adobe bezüglich der Software. Er ersetzt alle bisherigen Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbungen mit Bezug zur Software.
Allgemeine Bestimmungen. 1.1 Im Bachelorstudiengang Architektur ist ein Modul Berufspraktische Tätigkeit (BPT) im Umfang von 30 Credit-Points eingeordnet. Sie wird von der Hochschule vorbereitet, be- gleitet und nachbereitet.
1.2 Die Studierenden sind selbst für die Beschaffung des Praxisplatzes verantwortlich.
1.3 Die Ausgestaltung der BPT wird auf der Grundlage eines Praktikumsvertrages und die- sen Regelungen zur Berufspraktischen Tätigkeit zwischen den Studierenden und der Praktikumsstelle geregelt. Für den Praxisvertrag ist in der Regel der Mustervertrag der Hochschule zu verwenden. Firmeneigene Verträge der Praktikumsstelle können nur dann verwendet werden, wenn sie alle in § 6 dieser Regelungen genannten Punkte beinhalten.
1.4 Die Berufspraktische Tätigkeit wird im Regelfall in einem Planungsbüro, einer Behörde oder einem Bauunternehmen mit Planungsabteilung abgeleistet. Die Genehmigung der Praktikumsstelle erfolgt durch Unterzeichnung des Praktikumsvertrags durch die oder den BPT-Beauftragte(n).
1.5 Der Fachbereich Architektur und Bauingenieurwesen überträgt alle die Berufspraktische Tätigkeit betreffenden Aufgaben und Entscheidungen einer oder einem BPT- Beauftragten.
1.6 Aufgaben der oder des BPT-Beauftragten sind insbesondere:
a) Genehmigung von Praktikumsplätzen
b) Überprüfung und Genehmigung der Praktikumsverträge
c) Anerkennung des abgeleisteten Praktikums.