Anwendbares Recht und Gerichtsstand Sample Clauses

Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die in irgendeinem Zusammenhang mit den JAGGAER- Applikationen und Services stehen, ist München, Deutschland.
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Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Bedingungen und die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Nutzer und HEIDENHAIN unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Aus- schluss der Kollisionsnormen. Die Anwendung der Normen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Traunstein. HEIDENHAIN hat je- doch auch das Recht, den Sitz des Nutzers zu wählen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 16.1 Der Vertrag und jegliche infolge von bzw. im Zusammenhang mit dem Vertrag bzw. dessen Inhalt oder Abschluss entstehenden Streitigkeiten oder Ansprüche (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) werden durch das Recht desjenigen Rechtsbezirks geregelt, in welchem der Xxxxxx seinen eingetragenen Geschäftssitz hat, und dementsprechend sind sie auszulegen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht und soll, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen, in Übereinstimmung mit diesem sowie den ausdrücklichen Bestimmungen dieser Vereinbarung ausgelegt und angewendet werden. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung ist Hannoversch Xxxxxx, Deutschland. Bei Unstimmigkeiten zwischen der deutschen und der englischen Version dieser Vereinbarung ist die deutsche Version maßgeblich und verbindlich.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 40. Auf die Mandatsvereinbarung und sämtliche außervertraglichen Angelegenheiten oder Verpflichtungen, die sich aus der Mandatsvereinbarung oder den Leistungen ergeben, findet deutsches Recht Anwendung.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Allgemeinen Bedingungen unterstehen dem materiellen Recht der Schweiz. Die Xxxxx- xxxx des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf" von 1980 wird ausgeschlossen. Die Parteien unterwerfen sich der ausschliesslichen Zuständigkeit der Gerichte am statutarischen Sitz von Aerolite in der Schweiz, um Streitigkeiten als Folge von oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Bedingungen beizulegen; voraus- gesetzt, dass Aerolite dessen ungeachtet eine Forderung gegen den Lieferanten vor einem Gericht geltend xxxxxx kann, bei dem eine Streitigkeit zwischen Aerolite und einem seiner Kunden anhängig ist, falls eine solche Streitigkeit den Verstoss oder behaupteten Verstoss des Lieferanten gegen diese Allgemeinen Bedingungen beinhaltet.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Bestellung untersteht dem schweizerischen Recht unter Ausschluss der Vorschriften des internationalen Privatrechts. Jegliche Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien im Zusammenhang mit dieser Bestellung fallen in die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte in Basel, Schweiz. Bestellung ohne Unterschrift. Diese Bestellung wurde in Übereinstimmung mit den Novartis Richtlinien genehmigt. Les conditions d'affaires du fournisseur (FR- to be checked and updated)
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  • Sxxxxxxx-Xxxxx Act There is and has been no failure on the part of the Company or any of the Company’s directors or officers, in their capacities as such, to comply with any provision of the Sxxxxxxx-Xxxxx Act of 2002 and the rules and regulations promulgated in connection therewith (the “Sxxxxxxx-Xxxxx Act”), including Section 402 related to loans and Sections 302 and 906 related to certifications.

  • Xxxxxxxx-Xxxxx Act There is and has been no failure on the part of the Company or any of the Company’s directors or officers, in their capacities as such, to comply with any provision of the Xxxxxxxx-Xxxxx Act of 2002 and the rules and regulations promulgated in connection therewith (the “Xxxxxxxx-Xxxxx Act”), including Section 402 related to loans and Sections 302 and 906 related to certifications.

  • Sxxxxxxx-Xxxxx The Company is, or on the Closing Date will be, in material compliance with the provisions of the Sxxxxxxx-Xxxxx Act of 2002, as amended, and the rules and regulations promulgated thereunder and related or similar rules or regulations promulgated by any governmental or self-regulatory entity or agency, that are applicable to it as of the date hereof.

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