Gebühren. Der Vermieter hat die Wohnräume nach dem Kostendeckungsprinzip (kostendeckende Mieten) zu bewirtschaften. Das bedeutet, dass die Verwaltungskosten auf ein Minimum zu beschränken sind. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand soll daher nicht von der Allgemeinheit getragen werden, sondern von den Verursachern. Aus diesem Xxxxx vereinbaren die Parteien folgende pauschale Bearbeitungsgebühren: • Umzugsgebühr 15,00 € • Mahngebühr bei Zahlungsverzug 3,00 € • Kosten bei nicht ausreichender Endreinigung entsprechend dem aktuell gültigen Stundensatz • Herausgabe von eingelagerten Gegenständen 25,00 €
Appears in 4 contracts
Samples: Tenancy Agreement, Tenancy Agreement, Tenancy Agreement