Definitionen. “ENTWICKLUNGSZWECKE” bedeutet die Anwendung der SOFTWARE für den bestimmten Zweck (a) der Entwicklung von Softwarecode durch einen einzelnen Entwickler, b) der Erstellung von Einzelbenutzer-Prototypen, der Qualitätssicherung oder der Prüfung und c) der Vorstellung von Software oder Hardware, die mit oder auf der SOFTWARE ausgeführt wird. “PRODUKTIONSZWECKE” bedeutet die Anwendung der SOFTWARE (a) in einer Produktionsumgebung, (b) unter dem generellen Einsatz von Livedaten und/oder Anwendungen zu anderen als Entwicklungszweckens, (c) für die Erstellung von Mehrbenutzer-Prototypen, der Qualitätssicherung oder Prüfung und/oder (d) für Backup-Instanzen. “UNTERSTÜTZTE HARDWARE” bedeutet die Hardware und Plattformen, aufgelistet auf (i) xxxxx://xxxxxxxx.xxxxxx.xxx und xxxx://xxx.xxxxxx.xxx/resourcelibrary/articles/enterprise- linux-virtualization-support für Red Hat Enterprise Linux und Red Hat Enterprise Virtualization Subscriptions, (ii) xxxx://xxx.xxxxx.xxx/products/platforms/application/supporte dconfigurations/ für Red Hat JBoss Middleware Subscriptions, und (iii) xxxxx://xxxxxx.xxxxxx.xxx/knowledge/articles/66206 für Red Hat Gluster Storage Subscriptions und (iv) xxxxx://xxxxxx.xxxxxx.xxx/products/red-hat-ceph-storage für Red Hat Ceph Storage Subscriptions. “EVALUATION SUBSCRIPTIONS" sind SUBSCRIPTION SERVICES, deren alleiniger Zweck die Eignungsbewertung der SUBSCRIPTION SERVICES für Ihren zukünftigen Einkauf bei Red Hat oder bei einem unserer autorisierten Business Partner ist (“EVALUIERUNGSZWECKE”) und die keinen PRODUKTIONS- oder ENTWICKLUNGSZWECKEN oder anderen Zwecken dient. “SUPPORT-KONTAKT(E)” ist eine Person, die von Ihnen ermächtigt wurde, für Sie Support- Anfragen zu stellen und/oder das Support-Personal von Red Hat zu kontaktieren.
Definitionen. Capitalized terms in these Security Terms not otherwise defined herein shall have the meaning in the Agreement. For the purposes of these Security Terms: In diesen Sicherheitsbedingungen enthaltene Begriffe, die hierin nicht anders definiert werden, haben die im Vertrag vorgesehene Bedeutung. Für die Zwecke dieser Sicherheitsbedingungen gelten folgende Definitionen:
Definitionen. Capitalized terms used but not defined in these DP Terms have the meanings set out in the Agreement or the Security Terms (as defined Begriffe, die in diesen Datenverarbeitungsbedingungen verwendet, aber nicht definiert werden, haben die Bedeutungen, die im Vertrag oder den below). For the purposes of these DP Terms: Sicherheitsbedingungen (wie unten definiert) vorgesehen sind. Für die Zwecke dieser Datenverarbeitungsbedingungen gelten folgende Definitionen:
Definitionen. 1.1 Für diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
a) „Vertrag” bezeichnet, in ihrer Gesamtheit, den Kaufvertrag und/oder die Bestellung/-en des Erwerbers, diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie vereinbarte Ergänzungen oder Abweichungen zu den benannten Dokumenten.
b) „Erwerber” bezeichnet die Unternehmenseinheit, die im Vertrag als Er- xxxxxx von Lieferungen bzw. Besteller von Leistungen benannt wird.
c) „Naher Angehöriger“ ist der Ehegatte/Partner einer Person, deren und des Ehegatten/Partners Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder, Nichten, Neffen, Tanten, Onkel sowie der Ehegatte einer dieser Personen.
d) „CLP” bedeutet Klassifizierung, Kennzeichnung und Verpackung (Classification, Labelling and Packaging).
e) „CLP Verordnung“ bezeichnet die EU CLP Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1272/2008).
f) „Vertrauliche Information” bezeichnet das Geschäft oder die Umstände einer Partei, einschließlich aber nicht beschränkt auf Informationen bezo- gen auf einer Partei Betrieb, Prozesse, Pläne, Produktinformationen, Rechte des Geistigen Eigentums, Geschäftsgeheimnisse, Software, Marktchancen und Kunden.
g) „Kontrolle” bezeichnet die Fähigkeit, die Angelegenheiten einer anderen Person zu bestimmen, sei es aufgrund der Innehabung von Anteilen, Vertrag oder anderweitig.
h) „Verantwortlicher“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, öffentliche Behörde, Agentur oder andere Stelle, die allein oder gemein- xxx mit anderen die Zwecke der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt.
Definitionen. Vereinbarung bedeutet diese Allgemeinen Bestimmungen, das Transaktionsdokument, sowie die in den Web-Links enthaltenen Bestimmungen, auf die in dieser Vereinbarung verwiesen wird und die durch diese Bezugnahme Bestandteil dieser Vereinbarung werden.
Definitionen. 2.1 Avaibility (see article 5.1 / 5.2 / 5.3)
2.2 Speed / round-trip time (see article 5.2)
Definitionen. “Affiliate” means, with respect to any person, any other person that controls or is controlled by or under common control with such Person; provided, that a person shall be deemed to be an Affiliate only so long as such control exists. For the purposes of this defini- tion, “
Definitionen. Soweit nicht ausdrücklich anders geregelt, haben in den Softwarenutzungsbedingungen (einschließlich der Definitionen selbst) die nachfolgenden Begriffe jeweils die folgenden Bedeutungen: Die vor Vertragsschluss gültige und dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung stehende inhaltliche und technische Beschreibung der Software (z.B. Instruction for Use, User Manual, Documentation). Eine Software mit im Verhältnis zur entsprechenden entgeltlichen Software eingeschränktem Funktionsumfang, die STAR den Kunden unentgeltlich zur Verfügung stellt. Die Möglichkeit zur Übertragung von Daten im Internet von einem Computer zum Computer des Kunden. STAR ELECTRONICS GmbH & Co. KG. Xxxxxxxxxx 00 73037 Göppingen (Deutschland) Registergericht: Ulm, HRA-Nr. 721096 xxx.xxxx-xxxxxxxxxxx.xxx/xx-xxxxxxxxx Eine Software, die in Hardware eingebettet ist und vom Kunden gemeinsam mit dieser Hardware von STAR erworben wird. Ob es sich bei einer Software um eine Firmware oder Embedded Software handelt, ergibt sich aus der jeweiligen Anwenderdokumentation.
Definitionen. 1.1 „Adobe“ steht für Adobe Systems Incorporated, eine nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in 000 Xxxx Xxxxxx, Xxx Xxxx, Xxxxxxxxxx 00000, XXX, wenn Absatz 9(a) dieses Vertrags Anwendung findet; in anderen Fällen steht „Adobe“ für Adobe Systems Software Ireland Limited, 0-0 Xxxxxxxxx, Xxxxxxxx Business Campus, Dublin 24, Irland, eine nach irischem Recht gegründete Gesellschaft und ein Konzernuternehmen und Lizenznehmer von Adobe Systems Incorporated.
1.2 „Autorisierte Nutzer“ bezeichnet Angestellte und einzelne Vertragspartner (z. B. Zeitarbeiter) des Lizenznehmers.
1.3 „Cloud-Netzwerk“ bezeichnet eine technische Umgebung, die die Komponenten der zum Betrieb mehrerer Instanzen einer auf einem Netzwerk von Computern installierten Software enthält, so als ob jede Instanz dieser Software getrennt auf einzelnen Computern installiert xxxx.
1.4 „Computer“ bezeichnet einen oder mehrere Prozessor(en) („CPU“) in einem Hardwaregerät (einschließlich eines Servers), das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umwandeln kann.
1.5 „Entwicklungssoftware“ bezeichnet Software, die für die Nutzung in einer technischen Umgebung ausschließlich für interne Entwicklungs-, Test- und Staging-Zwecke im Hinblick auf die lizenzierte Produktionssoftware lizenziert wird.
1.6 „Wiederherstellungsumgebung“ (Disaster Recovery Environment) bezeichnet die technische Umgebung des Lizenznehmers, die ausschließlich dazu dient, dem Lizenznehmer zu ermöglichen, auf eine Betriebsunterbrechung aufgrund eines Ereignisses zu reagieren, das außerhalb des Einflussbereichs des Lizenznehmers liegt und den Lizenznehmer xxxxx xxxxxxx, für einen wesentlichen Zeitraum geschäftskritische Funktionen zur Verfügung zu stellen.
1.7 „Dokumentation“ bezeichnet die Benutzerhandbücher und/oder technischen Unterlagen, die zusammen mit der gültig lizenzierten Software geliefert werden und sich auf die Installation, Nutzung und Verwaltung der Software beziehen.
1.8 „Testsoftware“ bezeichnet Software, für die eine Lizenz für interne Bewertungszwecke, nicht jedoch für den produktiven Geschäftsbetrieb eingeräumt wurde.
1.9 „Internes Netzwerk“ bezeichnet eine private, proprietäre Netzwerkressource des Lizenznehmers, die nur autorisierten Nutzern zugänglich ist. „Internes Netzwerk“ schließt insbesondere das Internet und etwaige andere Netzwerk-Communitys aus, die öffentlich zugänglich sind, einschl...
Definitionen. 2.1. Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Wörter und Ausdrücke, haben die Bedeutung, wie sie in dieser Ziffer 2.1 dargelegt ist, es sei denn, der Kontext erfordert etwas Anderes. „Konto“ bedeutet das Konto, welches für einen Kunden erstellt und/oder autorisiert wird, um die Dienstleistungen nutzen zu können, basierend auf dem Vertrag; „Verbundene(s) Unternehmen“ bedeutet jede natürliche oder juristische Person, die direkt oder indirekt kontrolliert, kontrolliert wird oder sich unter gemeinsamer Kontrolle befindet mit einer solchen Person; im Sinne dieser Definition bedeutet die „Kontrolle“ über eine Person das direkte oder indirekte Recht entweder: (a) zur Abstimmung über 10% oder mehr der Sicherheiten mit einfachen Stimmrechten bei der Xxxx des Direktors einer solchen Person; oder (b) über das Management und die Politik einer solchen Person, zu bestimmen oder bestimmen zu lassen, ob vertraglich oder auf andere Xxxxx; „Vertrag“ bedeutet ein Bestellformular, eine Reseller-Vereinbarung, ein Zusammenarbeitsvertrag oder jeder andere Vertrag zwischen Exponea und dem Kunden auf dessen Grundlage Exponea dem Kunden Dienstleistungen erbringt; durch den Abschluss des Vertrages verpflichten sich Exponea und der Xxxxx, an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein; future and proposed products and services, research, experimental work, development, design details and specifications, engineering, and information marked “confidential” or “proprietary” or which the recipient knows or has reason to know that the information shall be deemed confidential; for the avoidance of doubt, this term does not include any information that the receiving party may demonstrate by its written records: (a) was known to it prior to its disclosure by the disclosing party; (b) is or has become known through no wrongful act of the receiving party; (c) has been rightfully received from a third party authorised to make such disclosure; (d) has been independently developed by the receiving party; (e) has been approved for release with the written authorisation of the disclosing party; or (f) has been disclosed by court order or as otherwise required by law, provided that the party required to disclose the information provides prompt notice to enable the other party to seek a protective order or otherwise prevent such disclosure;