Ingress. Gestützt auf die Schiedsklausel des Gesamtarbeitsvertrages vom 22. April 2014 (nachstehend: GAV) wird zwischen dem Schweizerischen Bühnenverband (nach- stehend: SBV) und dem Schweizerischen Bühnenkünstlerverband (nachstehend: SBKV) für die Regelung von Streitigkeiten im Bühnenbereich nachfolgende Büh- nenschiedsordnung vereinbart und ein Bühnenschiedsgericht (nachstehend: das Schiedsgericht) eingerichtet.
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Samples: Collective Labour Agreement, Collective Labour Agreement
Ingress. Gestützt auf die Schiedsklausel des Gesamtarbeitsvertrages vom 22. April 2014 (nachstehend: GAV) wird zwischen dem Schweizerischen Bühnenverband (nach- stehend: SBV) und dem Schweizerischen Bühnenkünstlerverband (nachstehend: SBKV) SzeneSchweiz für die Regelung von Streitigkeiten im Bühnenbereich Bühnen- bereich nachfolgende Büh- nenschiedsordnung Bühnenschiedsordnung vereinbart und ein Bühnenschiedsgericht Bühnenschieds- gericht (nachstehend: das Schiedsgericht) eingerichtet.
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Samples: Collective Labour Agreement
Ingress. Gestützt auf die Schiedsklausel des Gesamtarbeitsvertrages vom 2216. April 2014 November 2015 (nachstehend: GAV) wird zwischen dem Schweizerischen Bühnenverband (nach- stehendnachstehend: SBV) und dem Schweizerischen Bühnenkünstlerverband (nachstehendnachste- hend: SBKV) für die Regelung von Streitigkeiten im Bühnenbereich nachfolgende Büh- nenschiedsordnung Bühnenschiedsordnung vereinbart und ein Bühnenschiedsgericht (nachstehend: das Schiedsgericht) eingerichtet.
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Samples: Collective Labour Agreement