Common use of PREISE UND ZAHLUNG Clause in Contracts

PREISE UND ZAHLUNG. 2.1 Der Lieferant veräußert die in der Bestellung angegebenen Waren ("Waren") bzw. Dienstleistungen ("Dienstleistungen") zu den dort verzeichneten Preisen an Agilent; sofern in der Bestellung nichts anderweitiges angegeben ist, verstehen sich die genannten Preise als Nettopreise ohne Frachtkosten und Zölle. Die vereinbarten Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist gesondert auszuweisen. Sofern keine anderslautende Vereinbarung gilt, sind Verpackungskosten im Preis enthalten. Alle von außerhalb der Europäischen Union (EU) stammenden Produkten sind unverzollt zu liefern. Bei der Lieferung von unverzollten Waren sowie bei innergemeinschaftlichen Warenlieferungen (Art. 28 c, A, (a) der VI. EU-Richtlinie) darf keine Umsatzsteuer in der Rechnung an Agilent ausgewiesen werden. Die Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. (USt-Id-Nr.) von Agilent ist unterhalb der Rechnungsanschrift auf der Bestellung ausgewiesen. Bei xxxxx innergemeinschaftlichen Lieferungen an Agilent ist die geltende USt-Id-Nr. von Agilent auf xxxxx Rechnungen anzugeben. Mit der Bestellung gilt die entsprechende USt-Id-Nr. als dem Lieferanten bekanntgegeben.

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Samples: Entire Agreement, Entire Agreement, Entire Agreement

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