Präambel. Die Verträge der VGS über Kapazitäten des Speichers Jemgum ermöglichen den Kunden der VGS den Zugang sowohl zum Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH („THE“) mit den angrenzenden Netzbetreibern GASCADE Gastransport GmbH („GASCADE“), als auch zum Marktgebiet der Niederlande (Title Transfer Facility „TTF“) mit dem niederländischen Trans- portnetz der Gasunie Transport Services B.V („GTS“). Aufgrund des Zugangs zu zwei Marktgebieten sind die angrenzenden Netzbetreiber gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß BK9-14/608 zur Umrechnung von Jahresleis- tungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach § 15 Abs. 2 bis 7 GasNEV („BEATE“) nur dann verpflichtet, den Kunden der VGS am Ein- bzw. Ausspeisepunkt des Speichers Jemgum Transportkapazi- täten zu einem rabattierten Entgelt anzubieten, wenn VGS gegenüber dem Netzbetreiber die Einhaltung der unter Ziffer IX. 8 (Vorgabe 2) der Begründung von BEATE vorgegebenen Be- dingungen nachweist. Ab dem 01.10.2021 ersetzt REGENT 2021 mit Wirkung zum 01.10.2021 den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 29.03.2019, Az. BK9-18/611-GP („REGENT“) auf- xxxxx der zum 01.10.2021 erfolgenden Zusammenlegung der bisherigen Marktgebiete Net Connect Germany und GASPOOL zu dem gemeinsamen Marktgebiet „Trading Hub Europe“ („THE“). Der angrenzenden Netzbetreiber GASCADE bieten auf der Grundlage von BEATE bzw. RE- GENT am jeweiligen Ein- bzw. Ausspeisepunkt des Speichers Jemgum sowohl Transportka- pazitäten zu einem rabattierten Transportentgelt („rabattierte Transportkapazität“), als auch Transportkapazitäten zu einem unrabattierten Transportentgelt („unrabattierte Transportkapa- zität“) an. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur finden auf dem Marktgebiet der Niederlande grundsätzlich keine Anwendung. Diese Zusatzbedingungen für die marktgebietsübergreifende Nutzung des Speichers Jemgum regeln die Einrichtung der betreffenden Arbeitsgasunterkonten sowie die Zuordnung und Um- buchung der Gasmengen.
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Präambel. Die Verträge der VGS über Kapazitäten des Speichers Jemgum ermöglichen den Kunden der VGS den Zugang sowohl zum Marktgebiet der Trading Hub Europe GmbH („THE“) mit den angrenzenden Netzbetreibern GASCADE Gastransport GmbH („GASCADE“), als auch zum Marktgebiet der Niederlande (Title Transfer Facility „TTF“) mit dem niederländischen Trans- portnetz der Gasunie Transport Services B.V („GTS“). Aufgrund des Zugangs zu zwei Marktgebieten sind die angrenzenden Netzbetreiber gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß BK9-14/608 zur Umrechnung von Jahresleis- tungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxx xxxx § 15 00 Abs. 2 bis 7 GasNEV („BEATE“) nur dann verpflichtet, den Kunden der VGS am Ein- bzw. Ausspeisepunkt des Speichers Jemgum Transportkapazi- täten zu einem rabattierten Entgelt anzubieten, wenn VGS gegenüber dem Netzbetreiber die Einhaltung der unter Ziffer IX. 8 (Vorgabe 2) der Begründung von BEATE vorgegebenen Be- dingungen nachweist. Ab dem 01.10.2021 ersetzt REGENT 2021 mit Wirkung zum 01.10.2021 den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 29.03.2019, Az. BK9-18/611-GP („REGENT“) auf- xxxxx der zum 01.10.2021 erfolgenden Zusammenlegung der bisherigen Marktgebiete Net Connect Germany und GASPOOL zu dem gemeinsamen Marktgebiet „Trading Hub Europe“ („THE“). Der angrenzenden Netzbetreiber GASCADE bieten auf der Grundlage von BEATE bzw. RE- GENT am jeweiligen Ein- bzw. Ausspeisepunkt des Speichers Jemgum sowohl Transportka- pazitäten zu einem rabattierten Transportentgelt („rabattierte Transportkapazität“), als auch Transportkapazitäten zu einem unrabattierten Transportentgelt („unrabattierte Transportkapa- zität“) an. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur finden auf dem Marktgebiet der Niederlande grundsätzlich keine Anwendung. Diese Zusatzbedingungen für die marktgebietsübergreifende Nutzung des Speichers Jemgum regeln die Einrichtung der betreffenden Arbeitsgasunterkonten sowie die Zuordnung und Um- buchung der Gasmengen.
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Präambel. Die Verträge der VGS über Kapazitäten des Speichers Jemgum Xxxxx ermöglichen den Kunden der VGS den Zugang sowohl zum Marktgebiet der Trading Hub Europe GASPOOL Balancing Services GmbH („THEGASPOOL“) mit den angrenzenden Netzbetreibern GASCADE Gastransport jordgasTransport GmbH („GASCADE“)und Gasunie Deutschland Transport, als auch zum Marktgebiet der Niederlande NetConnect Germany GmbH & Co KG (Title Transfer Facility „TTFNCG“) mit dem niederländischen Trans- portnetz der Gasunie Transport Services B.V („GTS“). angrenzenden Netzbetreiber Open Grid Europe GmbH. Aufgrund des Zugangs zu zwei Marktgebieten sind die angrenzenden Netzbetreiber gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß BK9-14/608 zur Umrechnung von Jahresleis- tungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxx xxxx § 15 00 Abs. 2 bis 7 GasNEV („BEATE“) nur dann verpflichtet, den Kunden der VGS am Ein- bzw. Ausspeisepunkt des Speichers Jemgum Transportkapazi- täten Xxxxx Transportkapazitä- ten zu einem rabattierten Entgelt anzubieten, wenn VGS gegenüber dem Netzbetreiber jeweiligen Netzbe- treiber die Einhaltung der unter Ziffer IX. 8 (Vorgabe 2) der Begründung von BEATE vorgegebenen Be- dingungen vorge- gebenen Bedingungen nachweist. Ab dem 01.10.2021 ersetzt REGENT 2021 VGS hat mit Wirkung zum 01.10.2021 den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 29.03.2019angrenzenden Netzbetreibern dahinge- hende Vereinbarungen getroffen und sich verpflichtet, Azfür die Verträge ihrer Kunden jeweils gesonderte Arbeitsgasunterkonten (rabattiert/unrabattiert) zu führen. BK9-18/611-GP („REGENT“) auf- xxxxx der zum 01.10.2021 erfolgenden Zusammenlegung der bisherigen Marktgebiete Net Connect Germany und GASPOOL zu dem gemeinsamen Marktgebiet „Trading Hub Europe“ („THE“). Der Die angrenzenden Netzbetreiber GASCADE bieten auf der Grundlage von BEATE bzw. RE- GENT am jeweiligen Ein- bzw. Ausspeisepunkt des Speichers Jemgum Xxxxx sowohl Transportka- pazitäten Transportkapazitäten zu einem rabattierten rabattier- ten Transportentgelt („rabattierte Transportkapazität“), als auch Transportkapazitäten zu einem ei- nem unrabattierten Transportentgelt („unrabattierte Transportkapa- zitätTransportkapazität“) an. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur finden auf Bei marktge- bietsübergreifender Nutzung von rabattierten Transportkapazitäten ist von VGS gegenüber dem Marktgebiet der Niederlande grundsätzlich keine AnwendungKunden ein Nachzahlungsbetrag zu erheben und an den/die betreffenden angrenzen- den Netzbetreiber abzuführen. Diese Zusatzbedingungen für die marktgebietsübergreifende Nutzung des Speichers Jemgum Xxxxx regeln die Einrichtung der betreffenden Arbeitsgasunterkonten Arbeitsgasunterkonten, die Umbuchung von Gas- mengen zwischen diesen Unterkonten sowie die Zuordnung und Um- buchung der GasmengenErhebung des Nachzahlungsbetrages.
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Präambel. Die Verträge der VGS über Kapazitäten des Speichers Jemgum ermöglichen den Kunden der VGS den Zugang sowohl zum Marktgebiet der Trading Hub Europe GASPOOL Balancing Services GmbH („THEGASPOOL“) mit den angrenzenden Netzbetreibern GASCADE Gastransport GmbH („GASCADE“), als auch zum Marktgebiet der Niederlande mit dem niederländischen Trans- portnetz (Title Transfer Facility „TTF“) mit dem niederländischen Trans- portnetz der Gasunie Transport Services B.V („GTS“). Aufgrund des Zugangs zu zwei Marktgebieten sind die angrenzenden Netzbetreiber gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur gemäß BK9-14/608 zur Umrechnung von Jahresleis- tungspreisen in Leistungspreise für unterjährige Kapazitätsrechte sowie zur sachgerechten Ermittlung der Netzentgelte nach Xxxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxxxx xxxx § 15 00 Abs. 2 bis 7 GasNEV („BEATE“) nur dann verpflichtet, den Kunden der VGS am Ein- bzw. Ausspeisepunkt des Speichers Jemgum Transportkapazi- täten Transportkapa- zitäten zu einem rabattierten Entgelt anzubieten, wenn VGS gegenüber dem Netzbetreiber die Einhaltung der unter Ziffer IX. 8 (Vorgabe 2) der Begründung von BEATE vorgegebenen Be- dingungen Bedingungen nachweist. Ab VGS hat mit dem 01.10.2021 ersetzt REGENT 2021 mit Wirkung zum 01.10.2021 den Beschluss der Bundesnetzagentur vom 29.03.2019angrenzenden Netzbetreiber GASCADE dahin- gehende Vereinbarungen getroffen und sich verpflichtet, Az. BK9-18/611-GP für die Verträge ihrer Kunden je- weils gesonderte Arbeitsgasunterkonten („REGENT“rabattiert/unrabattiert) auf- xxxxx der zum 01.10.2021 erfolgenden Zusammenlegung der bisherigen Marktgebiete Net Connect Germany und GASPOOL zu dem gemeinsamen Marktgebiet „Trading Hub Europe“ („THE“)führen. Der angrenzenden Netzbetreiber GASCADE bieten auf der Grundlage von BEATE bzw. RE- GENT am jeweiligen jewei- ligen Ein- bzw. Ausspeisepunkt des Speichers Jemgum sowohl Transportka- pazitäten Transportkapazitäten zu einem ei- nem rabattierten Transportentgelt („rabattierte Transportkapazität“), als auch Transportkapazitäten Transportkapa- zitäten zu einem unrabattierten Transportentgelt („unrabattierte Transportkapa- zitätTransportkapazität“) an. Bei marktgebietsübergreifender Nutzung von rabattierten Transportkapazitäten ist von VGS ge- genüber dem Kunden ein Nachzahlungsbetrag zu erheben und an den/die betreffenden an- grenzenden Netzbetreiber abzuführen. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur finden auf dem Marktgebiet der Niederlande grundsätzlich xxxxx- sätzlich keine Anwendung. Diese Zusatzbedingungen für die marktgebietsübergreifende Nutzung des Speichers Jemgum Jem- gum regeln die Einrichtung der betreffenden Arbeitsgasunterkonten Arbeitsgasunterkonten, die Umbuchung von Gasmengen zwischen diesen Unterkonten sowie die Zuordnung und Um- buchung der GasmengenErhebung des Nachzahlungsbetrages.
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