Common use of Tagesordnung Clause in Contracts

Tagesordnung. (1) Zu jedem Gegenstand, über den die Gläubigerversammlung beschließen soll, hat der Einberufende in der Tagesordnung einen Vorschlag zur Beschlussfassung zu xxxxxx. (2) Die Tagesordnung der Gläubigerversammlung ist mit der Einberufung bekannt zu xxxxxx. § 4 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. Über Gegenstände der Tagesordnung, die nicht in der vorgeschriebenen Xxxxx bekannt gemacht sind, dürfen Beschlüsse nicht gefasst werden. (3) Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden; § 1 Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend. Diese neuen Gegenstände müssen spätestens am dritten Tag vor der Gläubigerversammlung bekannt gemacht sein. (4) Gegenanträge, die ein Gläubiger vor der Versammlung angekündigt hat, muss die Emittentin unverzüglich bis zum Tag der Gläubigerversammlung im Internet unter ihrer Adresse den Gläubigern zugänglich xxxxxx.

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Samples: Fiscal Agency Agreement, Fiscal Agency Agreement, Fiscal Agency Agreement

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Tagesordnung. (1) Zu jedem Gegenstand, über den die Gläubigerversammlung beschließen soll, hat der Einberufende in der Tagesordnung einen Vorschlag zur Beschlussfassung zu xxxxxx. (2) Die Tagesordnung der Gläubigerversammlung ist mit der Einberufung bekannt zu xxxxxx. § 4 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. Über Gegenstände der Tagesordnung, die nicht in der vorgeschriebenen Xxxxx bekannt gemacht sind, dürfen Beschlüsse nicht gefasst werden. (3) Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent 5% der ausstehenden Schuldverschreibungen erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden; § 1 Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend. Diese neuen Gegenstände müssen spätestens am dritten Tag vor der Gläubigerversammlung bekannt gemacht sein. (4) Gegenanträge, die ein Gläubiger vor der Versammlung angekündigt hat, muss die Emittentin unverzüglich bis zum Tag der Gläubigerversammlung im Internet unter ihrer Adresse den Gläubigern zugänglich xxxxxx.

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Samples: Fiscal Agency Agreement, Fiscal Agency Agreement, Fiscal Agency Agreement

Tagesordnung. (1) Zu jedem Gegenstand, über den die Gläubigerversammlung beschließen soll, hat der Einberufende in der Tagesordnung einen Vorschlag zur Beschlussfassung zu xxxxxx. (2) Die Tagesordnung der Gläubigerversammlung ist mit der Einberufung bekannt zu xxxxxx. § 4 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. Über Gegenstände der Tagesordnung, die nicht in der vorgeschriebenen Xxxxx bekannt gemacht sind, dürfen Beschlüsse nicht gefasst werden. (3) Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen Xxxxxx- verschreibungen erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden; § 1 Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend. Diese neuen Gegenstände müssen spätestens am dritten Tag vor der Gläubigerversammlung bekannt gemacht sein. (4) Gegenanträge, die ein Gläubiger vor der Versammlung angekündigt hat, muss die Emittentin unverzüglich bis zum Tag der Gläubigerversammlung im Internet unter ihrer Adresse den Gläubigern zugänglich xxxxxx.

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Samples: Paying Agency Agreement, Paying Agency Agreement

AutoNDA by SimpleDocs

Tagesordnung. (1) 5.1 Zu jedem Gegenstand, über den die Gläubigerversammlung beschließen soll, hat der Einberufende in der Tagesordnung einen Vorschlag zur Beschlussfassung zu xxxxxx. (2) 5.2 Die Tagesordnung der Gläubigerversammlung ist mit der Einberufung bekannt zu xxxxxx. § 4 Absatz 2 und 3 gilt entsprechend. Über Gegenstände der Tagesordnung, die nicht in der vorgeschriebenen Xxxxx bekannt gemacht sind, dürfen Beschlüsse nicht gefasst werden. (3) 5.3 Gläubiger, deren Schuldverschreibungen zusammen 5 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen Xxxxxx- verschreibungen erreichen, können verlangen, dass neue Gegenstände zur Beschlussfassung bekannt gemacht werden; § 1 Absatz 2 bis 4 gilt entsprechend. Diese neuen Gegenstände müssen spätestens am dritten Tag vor der Gläubigerversammlung bekannt gemacht sein. (4) 5.4 Gegenanträge, die ein Gläubiger vor der Versammlung angekündigt hat, muss die Emittentin unverzüglich bis zum Tag der Gläubigerversammlung im Internet unter ihrer Adresse den Gläubigern zugänglich xxxxxx.

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Samples: Paying Agency Agreement

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