Common use of Versicherungen Clause in Contracts

Versicherungen. Für die Xxxxx dieser Bestellung sowie für einen Zeitraum von sechs (6) Jahren nach dem Datum der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen muss der Lieferant bei Versicherern mit einem A.M. Best Rating von mindestens A- VII oder S&P A oder dem Äquivalent innerhalb von Jurisdiktionen, in denen diese Rating-Einstufungen nicht anerkannt werden, die zur Ausübung von Geschäften innerhalb der Jurisdiktionen, in denen die Waren vertrieben und/oder die Dienstleistungen erbracht werden, befugt sind, die folgenden Versicherungen abschliessen und aufrechterhalten: (a) eine umfassende betriebliche/allgemeine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens CHF 5'000'000 pro Schadensfall, mit Abdeckung von: (i) Personen- und Sachschäden; (ii) Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Werbung; und (iii) Produkthaftung/Haftung für fertiggestellte Arbeiten, einschliesslich einer Deckung für vertragliche Haftung zur Versicherung der mit dieser Bestellung übernommenen Verbindlichkeiten, wobei alle im vorliegenden Abschnitt 12.2(a) genannten Deckungen als Primärversicherung gelten, eine gegenseitige Haftung vorsehen müssen, keinem Selbstbehalt unterliegen dürfen und dahingehend indossiert sein müssen, dass General Electric Company und ihre verbundene Unternehmen (wie in Abschnitt 2.2(d) definiert), Direktoren, Führungskräfte, Beauftragte und Mitarbeiter als zusätzliche Versicherte benannt werden; (b) betriebliche Fahrzeughaftpflichtversicherung, welche aller in eigenem Besitz befindlichen, gemieteten und in Fremdbesitz befindlichen Fahrzeuge, die im Rahmen der Erfüllung dieser Bestellung genutzt werden, mit einer kombinierten Höchstsumme von CHF 2'000'000 pro Schadensfall abgedeckt sind; (c) Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von CHF 2'000'000 pro Schadensfall zur Versicherung von Unfällen, Verletzungen oder Erkrankungen; (d) Immobiliarversicherung zur Deckung „aller Risiken“ („All-risk“) über den vollen Wiederbeschaffungswert jedweden Eigentums des Käufers, das sich unter der Obhut, Verwahrung oder Kontrolle des Lieferanten befindet, wobei diese Police dahingehend zu indossieren ist, dass der Xxxxxx als „Empfänger von Entschädigungszahlungen“ („Loss Payee“) benannt ist, soweit seine Ansprüche und Interessen betroffen sind; und (e) eine angemessene Arbeiterunfallversicherung, um den Lieferanten vor xxxxx Ansprüchen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Entschädigung von Arbeitnehmern und Berufserkrankungen zu schützen. Der Lieferant muss für jeden seiner Mitarbeiter, der Arbeiten im Zusammenhang mit dieser Bestellung ausführt, eine Versicherung abschliessen, die mit der Arbeiterunfallversicherung und der Arbeitgeberhaftpflichtversicherung vergleichbar ist. Soweit diese Bestellung professionelle Dienstleistungen zum Gegenstand hat, muss der Lieferant eine Berufshaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Handlungen, Fehlern und Unterlassungen mit einer Deckungshöhe von mindestens CHF 5'000'000 pro Schadensfall abschliessen. Falls eine Versicherung nach dem Anspruchserhebungsprinzip abgeschlossen wird, muss das Rückwirkungsdatum vor dem Datum dieser Bestellung liegen und der Lieferant muss die entsprechende Deckung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach der Kündigung, dem Ablauf und/oder der Fertigstellung dieser Bestellung ohne Unterbrechung aufrechterhalten. Die in den Absätzen 12.2(c), (d) und (e) genannten Versicherungen müssen dahingehend indossiert sein, dass sie einen Verzicht auf Rechtsnachfolge zugunsten des Käufers, seiner verbundenen Unternehmen (wie in Absatz 2.2(d) definiert) und den jeweiligen Mitarbeiter in Bezug auf alle Verluste und Schäden vorsehen, die durch die in diesen Absätzen verlangten Versicherungen abgedeckt werden. Die Anwendung und Bezahlung jedweder Selbstbehalte oder Selbstbeteiligungen, welche vom Lieferanten gemäss seiner abgeschlossenen Versicherungspolicen getragen werden müssen, fallen unter seine alleinige Verantwortung. Für den Fall, dass der Xxxxxx gemäss den Versicherungspolicen des Lieferanten zur Zahlung irgendeines Selbstbehalts oder einer Selbstbeteiligung herangezogen wird, kann der Xxxxxx gegenüber dem Lieferanten eine Entschädigung oder Erstattung geltend xxxxxx, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Auf Aufforderung des Käufers muss der Lieferant dem Xxxxxx eine oder mehrere Versicherungsbescheinigung(en) vorlegen, durch die bescheinigt wird, dass die verlangten Versicherungen im festgelegten Mindestumfang in Kraft sind. Die Versicherungsbescheinigung(en) muss/müssen einen Verweis darauf enthalten, dass die verlangten Deckungserweiterungen in den verlangten Policen inbegriffen sind. Auf Aufforderung des Käufers müssen der/den Versicherungsbescheinigung(en) Kopien von Nachträgen beigefügt sein, aus denen die verlangten Bestimmungen in Bezug auf zusätzliche Versicherte, den Verzicht auf Rechtsnachfolge und/oder die Empfänger von Entschädigungszahlungen hervorgehen. Die Unterlassung des Käufers, eine solche Bescheinigung vom Lieferanten zu verlangen, oder die Annahme derartiger Bescheinigungen durch den Xxxxxx, die nicht den vereinbarten Deckungen entsprechen, impliziert in xxxxxx Xxxxx einen Verzicht des Käufers auf irgendwelche Rechte bezüglich dieser versicherungsbezogenen Vorgaben oder die Erfüllung irgendwelcher sonstigen hieraus erwachsenden Verpflichtungen des Lieferanten. Die in den vorstehenden Absätzen (a), (b) und (c) genannten Versicherungslimits können entweder im Rahmen jeder einzelnen Police oder mittels einer Kombination dieser Policen und einer ergänzenden Haftpflichtausfallversicherungspolice erfüllt werden.

Appears in 2 contracts

Samples: www.gevernova.com, www.ge.com

AutoNDA by SimpleDocs

Versicherungen. Für die Xxxxx dieser Bestellung sowie für einen Zeitraum von sechs (6) Jahren nach dem Datum der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen muss der Lieferant bei Versicherern mit einem A.M. Best Rating von mindestens A- VII oder S&P A oder dem Äquivalent innerhalb von Jurisdiktionen, in denen diese Rating-Einstufungen nicht anerkannt werden, die zur Ausübung von Geschäften innerhalb der Jurisdiktionen, in denen die Waren vertrieben und/oder die Dienstleistungen erbracht werden, befugt sind, die folgenden Versicherungen abschliessen und aufrechterhalten: (a) eine umfassende betriebliche/allgemeine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens CHF 5'000'000 pro Schadensfall, mit Abdeckung von: (i) Personen- und Sachschäden; (ii) Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Werbung; und (iii) Produkthaftung/Haftung für fertiggestellte Arbeiten, einschliesslich einer Deckung für vertragliche Haftung zur Versicherung der mit dieser Bestellung übernommenen Verbindlichkeiten, wobei alle im vorliegenden Abschnitt 12.2(a) genannten Deckungen als Primärversicherung gelten, eine gegenseitige Haftung vorsehen müssen, keinem Selbstbehalt unterliegen dürfen und dahingehend indossiert sein müssen, dass General Electric Company GE Vernova LLC und ihre verbundene Unternehmen (wie in Abschnitt 2.2(d) definiert), Direktoren, Führungskräfte, Beauftragte und Mitarbeiter als zusätzliche Versicherte benannt werden; (b) betriebliche Fahrzeughaftpflichtversicherung, welche aller in eigenem Besitz befindlichen, gemieteten und in Fremdbesitz befindlichen Fahrzeuge, die im Rahmen der Erfüllung dieser Bestellung genutzt werden, mit einer kombinierten Höchstsumme von CHF 2'000'000 pro Schadensfall abgedeckt sind; (c) Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von CHF 2'000'000 pro Schadensfall zur Versicherung von Unfällen, Verletzungen oder Erkrankungen; (d) Immobiliarversicherung zur Deckung „aller Risiken“ („All-risk“) über den vollen Wiederbeschaffungswert jedweden Eigentums des Käufers, das sich unter der Obhut, Verwahrung oder Kontrolle des Lieferanten befindet, wobei diese Police dahingehend zu indossieren ist, dass der Xxxxxx als „Empfänger von Entschädigungszahlungen“ („Loss Payee“) benannt ist, soweit seine Ansprüche und Interessen betroffen sind; und (e) eine angemessene Arbeiterunfallversicherung, um den Lieferanten vor xxxxx Ansprüchen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Entschädigung von Arbeitnehmern und Berufserkrankungen zu schützen. Der Lieferant muss für jeden seiner Mitarbeiter, der Arbeiten im Zusammenhang mit dieser Bestellung ausführt, eine Versicherung abschliessen, die mit der Arbeiterunfallversicherung und der Arbeitgeberhaftpflichtversicherung vergleichbar ist. Soweit diese Bestellung professionelle Dienstleistungen zum Gegenstand hat, muss der Lieferant eine Berufshaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Handlungen, Fehlern und Unterlassungen mit einer Deckungshöhe von mindestens CHF 5'000'000 pro Schadensfall abschliessen. Falls eine Versicherung nach dem Anspruchserhebungsprinzip abgeschlossen wird, muss das Rückwirkungsdatum vor dem Datum dieser Bestellung liegen und der Lieferant muss die entsprechende Deckung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach der Kündigung, dem Ablauf und/oder der Fertigstellung dieser Bestellung ohne Unterbrechung aufrechterhalten. Die in den Absätzen 12.2(c), (d) und (e) genannten Versicherungen müssen dahingehend indossiert sein, dass sie einen Verzicht auf Rechtsnachfolge zugunsten des Käufers, seiner verbundenen Unternehmen (wie in Absatz 2.2(d) definiert) und den jeweiligen Mitarbeiter in Bezug auf alle Verluste und Schäden vorsehen, die durch die in diesen Absätzen verlangten Versicherungen abgedeckt werden. Die Anwendung und Bezahlung jedweder Selbstbehalte oder Selbstbeteiligungen, welche vom Lieferanten gemäss seiner abgeschlossenen Versicherungspolicen getragen werden müssen, fallen unter seine alleinige Verantwortung. Für den Fall, dass der Xxxxxx gemäss either via each policy or via a combination of these policies and an excess/umbrella liability insurance policy. den Versicherungspolicen des Lieferanten zur Zahlung irgendeines Selbstbehalts oder einer Selbstbeteiligung herangezogen wird, kann der Xxxxxx gegenüber dem Lieferanten eine Entschädigung oder Erstattung geltend xxxxxx, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Auf Aufforderung des Käufers muss der Lieferant dem Xxxxxx eine oder mehrere Versicherungsbescheinigung(en) vorlegen, durch die bescheinigt wird, dass die verlangten Versicherungen im festgelegten Mindestumfang in Kraft sind. Die Versicherungsbescheinigung(en) muss/müssen einen Verweis darauf enthalten, dass die verlangten Deckungserweiterungen in den verlangten Policen inbegriffen sind. Auf Aufforderung des Käufers müssen der/den Versicherungsbescheinigung(en) Kopien von Nachträgen beigefügt sein, aus denen die verlangten Bestimmungen in Bezug auf zusätzliche Versicherte, den Verzicht auf Rechtsnachfolge und/oder die Empfänger von Entschädigungszahlungen hervorgehen. Die Unterlassung des Käufers, eine solche Bescheinigung vom Lieferanten zu verlangen, oder die Annahme derartiger Bescheinigungen durch den Xxxxxx, die nicht den vereinbarten Deckungen entsprechen, impliziert in xxxxxx Xxxxx einen Verzicht des Käufers auf irgendwelche Rechte bezüglich dieser versicherungsbezogenen Vorgaben oder die Erfüllung irgendwelcher sonstigen hieraus erwachsenden Verpflichtungen des Lieferanten. Die in den vorstehenden Absätzen (a), (b) und (c) genannten Versicherungslimits können entweder im Rahmen jeder einzelnen Police oder mittels einer Kombination dieser Policen und einer ergänzenden Haftpflichtausfallversicherungspolice erfüllt werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.ge.com

AutoNDA by SimpleDocs

Versicherungen. Für die Xxxxx dieser Bestellung sowie für einen Zeitraum von sechs (6) Jahren nach dem Datum der Lieferung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen muss der Lieferant bei Versicherern mit einem A.M. Best Rating von mindestens A- VII oder S&P A oder dem Äquivalent innerhalb von Jurisdiktionen, in denen diese Rating-Einstufungen nicht anerkannt werden, die zur Ausübung von Geschäften innerhalb der Jurisdiktionen, in denen die Waren vertrieben und/oder die Dienstleistungen erbracht werden, befugt sind, die folgenden Versicherungen abschliessen und aufrechterhalten: (a) eine umfassende betriebliche/allgemeine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von mindestens CHF 5'000'000 pro Schadensfall, mit Abdeckung von: (i) Personen- und Sachschäden; (ii) Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch Werbung; und (iii) Produkthaftung/Haftung für fertiggestellte Arbeiten, einschliesslich einer Deckung für vertragliche Haftung zur Versicherung der mit dieser Bestellung übernommenen Verbindlichkeiten, wobei alle im vorliegenden Abschnitt 12.2(a) genannten Deckungen als Primärversicherung gelten, eine gegenseitige Haftung vorsehen müssen, keinem Selbstbehalt unterliegen dürfen und dahingehend indossiert sein müssen, dass General Electric Company GE Vernova Inc. und ihre verbundene Unternehmen (wie in Abschnitt 2.2(d) definiert), Direktoren, Führungskräfte, Beauftragte und Mitarbeiter als zusätzliche Versicherte benannt werden; (b) betriebliche Fahrzeughaftpflichtversicherung, welche aller in eigenem Besitz befindlichen, gemieteten und in Fremdbesitz befindlichen Fahrzeuge, die im Rahmen der Erfüllung dieser Bestellung genutzt werden, mit einer kombinierten Höchstsumme von CHF 2'000'000 pro Schadensfall abgedeckt sind; (c) Arbeitgeberhaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe von CHF 2'000'000 pro Schadensfall zur Versicherung von Unfällen, Verletzungen oder Erkrankungen; (d) Immobiliarversicherung zur Deckung „aller Risiken“ („All-risk“) über den vollen Wiederbeschaffungswert jedweden Eigentums des Käufers, das sich unter der Obhut, Verwahrung oder Kontrolle des Lieferanten befindet, wobei diese Police dahingehend zu indossieren ist, dass der Xxxxxx als „Empfänger von Entschädigungszahlungen“ („Loss Payee“) benannt ist, soweit seine Ansprüche und Interessen betroffen sind; und (e) eine angemessene Arbeiterunfallversicherung, um den Lieferanten vor xxxxx Ansprüchen im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Entschädigung von Arbeitnehmern und Berufserkrankungen zu schützen. Der Lieferant muss für jeden seiner Mitarbeiter, der Arbeiten im Zusammenhang mit dieser Bestellung ausführt, eine Versicherung abschliessen, die mit der Arbeiterunfallversicherung und der Arbeitgeberhaftpflichtversicherung vergleichbar ist. Soweit diese Bestellung professionelle Dienstleistungen zum Gegenstand hat, muss der Lieferant eine Berufshaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Handlungen, Fehlern und Unterlassungen mit einer Deckungshöhe von mindestens CHF 5'000'000 pro Schadensfall abschliessen. Falls eine Versicherung nach dem Anspruchserhebungsprinzip abgeschlossen wird, muss das Rückwirkungsdatum vor dem Datum dieser Bestellung liegen und der Lieferant muss die entsprechende Deckung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach der Kündigung, dem Ablauf und/oder der Fertigstellung dieser Bestellung ohne Unterbrechung aufrechterhalten. Die in den Absätzen 12.2(c), (d) und (e) genannten Versicherungen müssen dahingehend indossiert sein, dass sie einen Verzicht auf Rechtsnachfolge zugunsten des Käufers, seiner verbundenen Unternehmen (wie in Absatz 2.2(d) definiert) und den jeweiligen Mitarbeiter in Bezug auf alle Verluste und Schäden vorsehen, die durch die in diesen Absätzen verlangten Versicherungen abgedeckt werden. Die Anwendung und Bezahlung jedweder Selbstbehalte oder Selbstbeteiligungen, welche vom Lieferanten gemäss seiner abgeschlossenen Versicherungspolicen getragen werden müssen, fallen unter seine alleinige Verantwortung. Für den Fall, dass der Xxxxxx gemäss either via each policy or via a combination of these policies and an excess/umbrella liability insurance policy. den Versicherungspolicen des Lieferanten zur Zahlung irgendeines Selbstbehalts oder einer Selbstbeteiligung herangezogen wird, kann der Xxxxxx gegenüber dem Lieferanten eine Entschädigung oder Erstattung geltend xxxxxx, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Auf Aufforderung des Käufers muss der Lieferant dem Xxxxxx eine oder mehrere Versicherungsbescheinigung(en) vorlegen, durch die bescheinigt wird, dass die verlangten Versicherungen im festgelegten Mindestumfang in Kraft sind. Die Versicherungsbescheinigung(en) muss/müssen einen Verweis darauf enthalten, dass die verlangten Deckungserweiterungen in den verlangten Policen inbegriffen sind. Auf Aufforderung des Käufers müssen der/den Versicherungsbescheinigung(en) Kopien von Nachträgen beigefügt sein, aus denen die verlangten Bestimmungen in Bezug auf zusätzliche Versicherte, den Verzicht auf Rechtsnachfolge und/oder die Empfänger von Entschädigungszahlungen hervorgehen. Die Unterlassung des Käufers, eine solche Bescheinigung vom Lieferanten zu verlangen, oder die Annahme derartiger Bescheinigungen durch den Xxxxxx, die nicht den vereinbarten Deckungen entsprechen, impliziert in xxxxxx Xxxxx einen Verzicht des Käufers auf irgendwelche Rechte bezüglich dieser versicherungsbezogenen Vorgaben oder die Erfüllung irgendwelcher sonstigen hieraus erwachsenden Verpflichtungen des Lieferanten. Die in den vorstehenden Absätzen (a), (b) und (c) genannten Versicherungslimits können entweder im Rahmen jeder einzelnen Police oder mittels einer Kombination dieser Policen und einer ergänzenden Haftpflichtausfallversicherungspolice erfüllt werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.gevernova.com

Time is Money Join Law Insider Premium to draft better contracts faster.