Vertragsdauer Sample Clauses

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Vertragsdauer. Der Vertrag wird am Datum des Inkrafttretens wirksam und gilt, bis er wie nachfolgend beschrieben gekündigt wird.
Vertragsdauer. This Agreement shall be effective as of the date of the first day of the Coverage Period as stated in the Quote of PPM and shall expire at the end of the Coverage Period unless terminated earlier as provided in Section 3.2. This Agreement shall renew automatically for the subsequent Coverage Period, unless either Party or Customer subject to Section 6.2 gives to the other Party not less than three months' prior written notice before the end of the current Coverage Period. Der Vertrag beginnt am ersten Tag der im Angebot genannten Pflegeperiode zu laufen und läuft zum Ende der Pflegeperiode ab, sofern er nicht gemäß Ziffer 3.2 vorzeitig beendet wird. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Dauer der nächsten Pflegeperiode, wenn er nicht mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ende der laufenden Pflegeperiode von einer der Parteien oder gemäß Ziffer 6.2 durch den Kunden schriftlich gekündigt wird.
Vertragsdauer. 3.1 Der Vertrag beginnt am 7. Januar 2013 und wird auf unbestimmte ▇▇▇▇▇ geschlossen. ▇▇ ▇▇▇▇ mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. In den Jahren 2013 und 2014 beträgt die Kündigungsfrist zwölf Monate. 3.2 Der Vertrag endet ohne Kündigung am Ende des Monats, in dem der Geschäftsführer die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht (das ist derzeit die Vollendung des 67. Lebensjahrs) oder seine volle Erwerbsminderung festgestellt wird. 3.3 Der Vertrag ist jederzeit aus wichtigem ▇▇▇▇▇ fristlos kündbar. Ein wichtiger ▇▇▇▇▇ liegt für die Gesellschaft insbesondere vor, wenn • der Geschäftsführer gegen die ihm im Innenverhältnis auferlegten Beschränkungen der Geschäftsführung (insbesondere nach Ziffer 2 Abs. 2) verstößt, 3.4 Die Bestellung zum Geschäftsführer kann jederzeit durch Beschluss der Gesellschafterversammlung widerrufen werden. Der Widerruf der Bestellung (Abberufung) gilt als Kündigung dieses Vertrages zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Beruht der Widerruf jedoch auf einem ▇▇▇▇▇, der nicht zugleich ein wichtiger ▇▇▇▇▇ gem. § 626 BGB für die fristlose Kündigung des Dienstvertrages ist, so endet der Dienstvertrag erst mit Ablauf der Kündigungsfrist ▇▇ ▇▇▇▇ der Organstellung. 3.5 Jede Kündigung/Abberufung bedarf der Schriftform. Ist der Geschäftsführer bei der Beschlussfassung anwesend, so ist die Kündigung ihm gegenüber abweichend ▇▇▇ ▇▇▇▇ 1 bereits dadurch formwirksam erklärt, dass der Versammlungsleiter den Beschluss über die Abberufung und/oder Kündigung feststellt. Ist der Geschäftsführer nicht anwesend, wird die Kündigung ihm gegenüber erklärt, indem der Versammlungsleiter ihm das Versammlungsprotokoll mit der Beschlussfassung über die Abberufung und/oder Kündigung übersendet. 3.6 Nach Kündigung dieses Vertrages, gleich durch welche Partei, ist die Gesellschaft berechtigt, den Geschäftsführer jederzeit unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung von Urlaubsansprüchen von seiner Verpflichtung zur Dienstleistung für die Gesellschaft freizustellen. Für die Zeit der Freistellung gilt § 615 Satz 2 BGB.
Vertragsdauer. 2.1 Das Mietverhaltnis beginnt mit Obergabe und wird auf unbefristeteDauer abgeschlossen. Das Mietverhaltnis kann von beiden Vertragspartnem unter Einhaltung einer dreimonatigen Kundigungsfrist zum Ende eines jeden Quartals aufgekundigt werden. Von selten des Vermieters kann neben den Kundigungsgrunden des MRG eine fristlose Kundigung gemaB $ 1118 ABGB ausgesprochen werden. Der Mieter verzichtet fur die ersten zehn Jahre auf die Ausubung seines Kundigungsrechtes. Eine Teilkundigung ist nicht zulassig. 2.2 Der Vermieter ist zur Obergabe des Mietgegenstandes innerhalb von vier Wochen ab seine nacriweislichen Kenntnls von der Veftragsunterzeichnung~ verpflichtet. Der Mieter verpflichtet. sich, den im Zustand It. big. Plan bzw. laut Bau- und Ausstattungsbeschreibung fertiggestelltel Mietgegenstand zu dem vom Vermieter zumindest zwel Wochen irn Voraus bekanntzugebendell Tennin zu ubernehmen. Ab dem auf die Obemahme folgenden Monatsersten ist auch das Mietentgelt falIlig. Verweigert der Mieter die Obernahme, ohne daB Mangel festqesteilt wurden die die weltere Adaptierung bzw. die Benutzung wesentlich behindern~ verzogert dies nicht den Eintritt der Falligkeit des Mietentgeltes. Aus Verzogerungen in der Fertigstellung andere Mietgegenstande bzw. der AuBenanlagen erwachsen dem Mieter keine Anspruche. Auch eine berechtigte Verweigerung der Obernabme begrundet eine Schadenersatzpflicht des Vermieters nur bei Vorliegen von grobem Verschulden.
Vertragsdauer. 8.1 Die Laufzeit der PFLEGEBEDINGUNGEN geht über die im PFLEGEVERTRAG definierte Zeit, mindestens jedoch 12 Monate. Wenn nicht anders vereinbart, beginnt die Laufzeit der PFLEGEBEDINGUNGEN mit dem Ersten desjenigen Monats, in dem der PFLEGEVERTRAG geschlossen wird. 8.2 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem ▇▇▇▇▇ bleibt unberührt. Ein wichtiger ▇▇▇▇▇ liegt insbesondere vor, wenn der AG Leistungen nicht für den Einsatz der SOFTWARE auf der in der zugehörigen Software-Spezifikation (Handbuch) oder, falls angegeben, für eine andere als der im PFLEGEVERTRAG beschriebenen Konfiguration in Anspruch nimmt.
Vertragsdauer. Diese VEREINBARUNG gilt ab dem TAG DES INKRAFTTRETENS für die gesamte Zeit bis sie gemäß dieser Ziffer 9 gekündigt wird.
Vertragsdauer. Der Vertrag lauft auf bestimmte ▇▇▇▇▇. Das Mietverhaltnis wird auf die ▇▇▇▇▇ von 10 Jahren, also bis 31.MAI 2009 abgeschlossen. Wird es nicbt 6 Monate vor Vertragsende gekundigt, so verlangert es sich jedesmal um 5 Jahr(e). (wegen einer Option siehe Anlage 5)

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  • Statement of Understanding By executing this Agreement, Employee acknowledges that (a) Employee has had at least twenty-one (21) or forty-five (45) days, as applicable in accordance with the Age Discrimination in Employment Act, as amended, (the “ADEA”) to consider the terms of this Agreement (and any attachment necessary or desirable in accordance with the ADEA) and has considered its terms for such a period of time or has knowingly and voluntarily waived Employee’s right to do so by executing this Agreement and returning it to Company; (b) Employee has been advised by Company to consult with an attorney regarding the terms of this Agreement; (c) Employee has consulted with, or has had sufficient opportunity to consult with, an attorney of Employee’s own choosing regarding the terms of this Agreement; (d) any and all questions regarding the terms of this Agreement have been asked and answered to Employee’s complete satisfaction; (e) Employee has read this Agreement and fully understands its terms and their import; (f) except as provided by this Agreement, Employee has no contractual right or claim to the benefits and payments described herein; (g) the consideration provided for herein is good and valuable; and (h) Employee is entering into this Agreement voluntarily, of Employee’s own free will, and without any coercion, undue influence, threat, or intimidation of any kind or type whatsoever.

  • Counterparts; Telecopied Signatures This Agreement may be executed in any number of and by different parties hereto on separate counterparts, all of which, when so executed, shall be deemed an original, but all such counterparts shall constitute one and the same agreement. Any signature delivered by a party by facsimile transmission shall be deemed to be an original signature hereto.

  • Counterparts; Fax Signatures This Agreement may be executed in any number of counterparts (including executed counterparts delivered and exchanged by facsimile transmission) with the same effect as if all signing parties had originally signed the same document, and all counterparts shall be construed together and shall constitute the same instrument. For all purposes, signatures delivered and exchanged by facsimile transmission shall be binding and effective to the same extent as original signatures.

  • Counterparts; Entire Agreement This Agreement may be executed simultaneously in any number of counterparts. Each counterpart shall be deemed to be an original, and all such counterparts shall constitute one and the same instrument. This Agreement is the entire agreement between the parties relating to the subject matter hereof and supersedes any prior agreement or communications between the parties.

  • Supersedes Prior Agreement This Agreement supersedes any prior indemnification agreement between Indemnitee and the Company or its predecessors.