ÜBERLASSUNG VON WERKZEUGEN, MATERIALIEN USW. 6.1 Bei Werkzeugen, Material oder Teilen, die Agilent dem Lieferanten zur Auftragsdurchführung beistellt, muss der Lieferant etwaige Fehler unverzüglich melden. Fehlerhaftes Material darf nur entsprechend den Anweisungen von Agilent verarbeitet werden. Der Lieferant haftet für die materialgerechte Behandlung der ihm zum Verarbeiten oder Veredeln übergebenen Stoffe. Wird Agilent-Material durch Verschulden des Lieferanten unbrauchbar, so ersetzt Agilent diesen Ausschuss dem Lieferanten gegen Berechnung.
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