Common use of Abgabe des elektronischen Lohnnachweises Clause in Contracts

Abgabe des elektronischen Lohnnachweises. Die erforderlichen fachlichen Angaben im elektronischen Lohnnachweis übermittelt der Un- ternehmer der Annahmestelle der Unfallversicherungsträger mit dem fachlichen Datensatz Lohnnachweis (DSLN). Für die Erstattung der Meldungen wird vorausgesetzt, dass die Da- ten über die Höhe der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte in der Unfallversicherung aus ma- schinell geführten Entgeltunterlagen herrühren und die Arbeiten ordnungsgemäß durchge- führt werden. Die den Meldungen zugrunde liegenden Tatbestände müssen maschinell er- kannt werden. Mängel zurückgewiesener elektronischer Lohnnachweise hat der Unternehmer unverzüglich zu beheben und die zurückgewiesenen Meldungen ggf. erneut zu erstatten. Sind Korrekturen der gemeldeten Daten notwendig, hat er die inhaltlich fehlerhafte Meldung zu stornieren und die Meldung erneut zu erstatten (siehe § 99 Abs. 3 SGB IV).

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Abgabe des elektronischen Lohnnachweises. Die erforderlichen fachlichen Angaben im elektronischen Lohnnachweis übermittelt der Un- ternehmer Unternehmer der Annahmestelle der Unfallversicherungsträger mit dem fachlichen Datensatz Lohnnachweis (DSLN). Für die Erstattung der Meldungen wird vorausgesetzt, dass die Da- ten Daten über die Höhe der beitragspflichtigen Arbeitsentgelte in der Unfallversicherung aus ma- schinell maschinell geführten Entgeltunterlagen herrühren und die Arbeiten ordnungsgemäß durchge- führt durchgeführt werden. Die den Meldungen zugrunde liegenden Tatbestände müssen maschinell er- kannt erkannt werden. Mängel zurückgewiesener elektronischer Lohnnachweise hat der Unternehmer unverzüglich zu beheben und die zurückgewiesenen Meldungen ggf. erneut zu erstatten. Sind Korrekturen der gemeldeten Daten notwendig, hat er die inhaltlich fehlerhafte Meldung zu stornieren und die Meldung erneut zu erstatten (siehe § 99 Abs. 3 SGB IV). Dies gilt nicht für Korrekturen, wenn diese auf einem Betriebsprüfungsergebnis basieren; der elektronische Lohnnachweis ist nicht allein aus Anlass einer durchgeführten Betriebsprüfung rückwirkend zu korrigieren.

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