Rückgabe der Mietsache Musterklauseln

Rückgabe der Mietsache. 14.1. Bei seinem Auszug hat der Mieter das Apartment mit sämtlichen, auch den von ihm selbst beschaff- ten Schlüsseln (zum Begriff des „Schlüssels“ vgl. Ziff. 1.5), zurückzugeben.
Rückgabe der Mietsache. 10.1. Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben.
Rückgabe der Mietsache. 12.1 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde dem Anbieter die Mietsache in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand vollständig zurückzugeben. Die Rückgabepflicht umfasst auch die überlassenen Computerprogramme auf den Originaldatenträgern einschließlich Bedienungs-
Rückgabe der Mietsache. 11.4.1 Mit Beendigung des Leistungsverhältnisses für alle oder für einzelne Mietflächen ist die jeweils betroffene BK-Technik außer Betrieb zu nehmen, zu demontieren und die entsprechende Mietfläche zu räumen. Demontage und Räumung erfolgen durch den und auf Kosten des Leistungsnehmers. Ferner ist die zu räumende Mietfläche vom Leistungsnehmer auf dessen Kosten in den für Technikflächen verkehrsüblichen Zustand zu versetzen, soweit der Leistungsgeber nicht hierauf verzichtet. § 548 BGB findet keine Anwendung, sondern es gilt § 6.5 des Rahmenleistungsvertrages.
Rückgabe der Mietsache. 1. Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, gereinigt und vollgetankt (III.4.) mit allen Zubehörteilen dem Vermieter zu überge- ben oder zur Abholung bereitzustellen.
Rückgabe der Mietsache. Der Mieter hat auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der Mietzeit unverzüglich an den Vermieter zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe hat der Mieter dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche dem Vermieter für die Zeit, die für die Instandsetzung erforderlich ist, den vollen Mietpreis zu entrichten.
Rückgabe der Mietsache. 1. Bei Beendigung des Vertrages hat der Mieter die Mietsache in ordnungsgemäßem, insbesondere gereinigtem und komplettem Zustand - unter Berücksichtigung einer für die Mietzeit normalen Abnutzung, die zu Lasten des Vermieters geht - an den Vermieter unverzüglich zurückzugeben bzw. wenn Abholung vereinbart ist, zur Abholung zur Verfügung zu stellen. Der Mieter verzichtet auf jedes Zurückbehaltungsrecht.
Rückgabe der Mietsache. Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit bzw. durch Kündigung zum angegebenen Zeitpunkt. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware samt Zubehör an die vom Anbieter angegebene Adresse zurückzuschicken. Der Kunde hat den Gegenstand in dem Zustand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat. Setzt der Kunde den Gebrauch des Gegenstands nach Ablauf der insoweit vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis als um einen weiteren Monat verlängert, es sei denn der Anbieter widerspricht. § 545 BGB findet keine Anwendung. Schickt der Kunde die Sache unbeschädigt und vollständig zurück und stellt der Anbieter die gleiche Zustandskategorie, wie zum Zeitpunkt des Versands an den Kunden fest, so kann der Kunde Vorteile in Form von Vergünstigungen und anderen Gutschriften erhalten. Ein Anspruch auf Erhalt solcher Vorteile besteht jedoch nicht.
Rückgabe der Mietsache. 8.1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist die Mietsache Canon in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand nebst sämtlichem Zubehör (Dokumentationen, Datenträger etc.) sowie Ersatzteilen an ihrem Geschäftssitz zurückzugeben. Die vorherige Sicherung, Beseitigung und nicht rekonstruierbare Löschung aller während der Vertragslaufzeit auf den Mietsachen aufgespielten Daten und Software Dritter liegt im Verantwortungsbereich des Vertragspartners. Abbau und Rücktransport haben zur Vermeidung von Schäden durch qualifizierte Personen zu erfolgen. Bei entsprechender Vereinbarung übernimmt Canon Datenlöschung, Abbau und Rücktransport gegen gesonderte Vergütung.
Rückgabe der Mietsache. 4.3.1 Über den Zeitpunkt der Rückgabe haben sich die Parteien rechtzeitig zu verständigen.