Abholung im Hafen. Für eigene Container und einzeln verladefähiges Stückgut hat die Übernahme durch den AN direkt im Hafen zu erfolgen. Nach Löschung des Transportschiffs durch TenneT erhält der AN die relevante ATB-Position zur weiteren Bearbeitung. Nach Übermittlung der ATB-Position durch TenneT ist der AN gegenüber TenneT auf der Grundlage dieser ALZB verpflichtet, innerhalb einer Frist von maximal zwei Wochen die zollrechtliche Bearbeitung abzuschließen und die Container bzw. einzeln verladefähigen Stückgüter abzuholen, um Standzeiten im Hafen zu minimieren. Nach erfolgter zollrechtlicher Bearbeitung ist TenneT als Beleg • der Nachweis der Abfertigung zum freien Verkehr oder • das T1-Dokument (Versandverfahren) oder der Nachweis einer anderweitigen Verfahrensbeendigung im Rahmen der Anmeldung zur Abholung einzureichen. Diese Anmeldung durch den AN erfolgt gemäß der von TenneT unter dem Link xxxxx://xxx.xxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxx/xxx kaufsbedingungen-tennet-deutschland/ zur Verfügung gestellten Vorlage D „Abholung Seehafen“ und muss folgende Bestandteile umfassen: • Avisierung (Vorlage TenneT; Inhalt AN) mit Bezug zum Container bzw. Stückgut und The following time limit shall be binding for the pickup from the logistics hub: • Registration at least 48 hours prior to the scheduled pickup.