Abholung des AN-Equipments durch den AN. Der AN ist verpflichtet, das AN-Equipment nach erfolgtem Rücktransport unter Einhaltung der nachstehenden Bestimmungen unverzüglich abzuholen. Sollte die Abholung innerhalb der nachfolgend genannten Fristen unter 3.1.7.1. und 3.1.7.2. nicht erfolgen, ist TenneT berechtigt, dem AN Lagergeld für den Zeitraum der Überschreitung zu berechnen. Weitere Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bleiben unberührt.
Abholung des AN-Equipments durch den AN. Der AN ist verpflichtet, das AN-Equipment nach erfolgtem Rücktransport unter Einhaltung der nachstehenden Bestimmungen unverzüglich abzuholen. Sollte die Abholung innerhalb der nachfolgend genannten Fristen unter 3.1.7.1. und 3.1.7.2. nicht erfolgen, ist TenneT berechtigt, dem AN Lagergeld für den Zeitraum der Überschreitung zu berechnen. Weitere Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bleiben unberührt. sea port, the unloading at the sea port and the transport to the logistics hub. Special Requirements for the Transport of Dangerous Goods In the event of dangerous goods, the Contractor shall be required to enclose the multimodal transport declaration (Sea and road transport) as well as the safety data sheet and comply with the dangerous goods provisions for maritime transport (IMDG code) and road transport (ADR). These include correct packaging, the marking of the respective packages with dangerous goods labels and compliance with customary segregation requirements within the packages.
Abholung des AN-Equipments durch den AN. Der AN ist verpflichtet, das AN-Equipment nach erfolgtem Rücktransport unter Einhaltung der nachstehenden Bestimmungen unverzüglich abzuholen. Sollte die Abholung innerhalb der nachfolgend genannten Fristen unter 3.1.7.1. und