Abnahme und Prüfpflicht Musterklauseln

Abnahme und Prüfpflicht. Die Auftraggebenden haben die Ware bei Empfang eingehend zu prüfen und allfällige Bean- standungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung (Warenumfang, fehlende Be- standteile, Beschädigungen etc.) innerhalb von 5 Werktagen Soz-IT schriftlich mitzuteilen. An- dernfalls gilt die Lieferung vollständig und als einsetzbar genehmigt. Zeigen sich später während der Garantiefrist (vgl. 3.6 Garantie und Gewährleistung) Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der 5 Werktage seit Empfang nicht hätten entdeckt werden können, haben sie die Mängel bei Soz-IT sofort schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Lieferung trotz dieser Mängel als genehmigt.