Einleitung. Der Kunde hat im Verkehr mit dem Kreditinstitut insbesondere die im Folgenden angeführten Mitwirkungspflichten zu beachten; deren Verletzung führt zu Schadenersatzpflichten des Kunden oder zur Minderung seiner Schadenersatzansprüche gegen das Kreditinstitut.
Einleitung. Die Einrichtung führt das Haus als Dienstleistungsbetrieb unter Wahrung der Würde der Bewohner. Vertrauensgrundlage für eine gute Zusammenarbeit ist eine sensible und an den Bedürfnissen der Bewohner orientierte Gestaltung der Pflege. Die Einrichtung bemüht sich, dafür zu sorgen, dass die Bewohner im Geiste friedlicher Nachbarschaft und gegenseitiger Rücksichtnahme zusammenleben. Der Bewohner wird in diesem Sinne sein Leben in der Einrichtungsgemeinschaft führen und die Bemühungen der Einrichtung nach Kräften unterstützen. Die Einrichtung ist durch einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen gemäß §§ 72, 73 SGB XI zur Erbringung vollstationärer Pflegeleistungen zugelassen. Der Inhalt des Versorgungsvertrages, die Bestimmungen der Pflegesatz- und Entgeltvereinbarungen mit den Pflegekassen und den Sozialhilfeträgern sowie die Regelungen des Landesrahmenvertrages nach § 75 SGB XI sind für die Einrichtung verbindlich und können vom Bewohner in der Einrichtung eingesehen werden.
1 mit „Bewohner“ ist sowohl die Weiblichkeits- als auch die Männlichkeitsform erfasst Mit dem Ziel, eine bewohnergerechte Versorgung und Pflege zu gewährleisten, werden die nachfolgenden Rechte und Pflichten zwischen der Einrichtung und dem Bewohner vereinbart, der vollstationäre Pflege nach § 43 SGB XI oder anderen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch nimmt. Grundlage dieses Vertrages sind die schriftlichen Informationen, die dem Bewohner vor Vertragsschluss ausgehändigt wurden. Gegenüber diesem Informationsstand ergeben sich im Vertrag keine Änderungen.
Einleitung. Diese Zahlungsabwicklungsbedingungen („ Zahlungsabwicklungsbedingungen “) legen die Bestimmungen fest, zu denen die jeweiligen eBay- Zahlungsdienstleistungsgesellschaften (siehe Tabelle unten) Ihnen gegenüber Zahlungsdienste (wie unten in Teil I, Abschnitt 1 definiert) in Bezug auf Ihre Nutzung der eBay- Dienste erbringen. Ihre Nutzung der eBay-Dienste wird weiterhin durch die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der eBay-Dienste (im Folgenden „ eBay-AGB “) geregelt. Die in diesen Zahlungsabwicklungsbedingungen nicht definierten Begriffe haben dieselbe Bedeutung wie die entsprechend definierten Begriffe in den eBay-AGB. Die geltenden eBay-AGB, andere eBay Grundsätze und weitere zwischen Ihnen und uns geschlossene Vereinbarungen (z.B. eine Zahlungsvereinbarung) können Vorschriften zur Nutzung der eBay-Dienste ohne Zahlungsabwicklung (wie nachstehend definiert) enthalten, die diesen Zahlungsabwicklungsbedingungen widersprechen. Diese Zahlungsabwicklungsbedingungen gelten hinsichtlich unserer Zahlungsdienste gegenüber solchen widersprechenden Regelungen in jedem Fall vorrangig. Sie erklären sich damit einverstanden, diese Zahlungsabwicklungsbedingungen einzuhalten, wenn Sie auf unsere Zahlungsdienste zugreifen oder diese nutzen. Diese Zahlungsabwicklungsbedingungen gelten zwischen Ihnen und den unten aufgeführten eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften. Sofern Sie internationale Verkäufe tätigen, können die Zahlungsdienste von einer oder mehreren eBay-Zahlungsdienstleistungsgesellschaften gemäß Teil I Abschnitt 2 (siehe unten) für Sie erbracht werden. Zusätzlich zu den Allgemeinen Zahlungs bedingungen (Teil I dieser Zahlungs bedingungen) gelten zusätzliche Zahlungs bedingungen der einzelnen eBay- Zahlungsdienstleistungsgesellschaften für die Erbringung der von diesen angebotenen Zahlungsdienste (Teile II, III, IV, V und VI dieser Zahlungsabwicklungsbedingungen). eBay Inc. sowie sämtliche Unternehmen, über die eBay Inc. alleine oder gemeinschaftlich, direkt oder indirekt die Kontrolle hat, werden nachfolgend als unsere „
Einleitung. Die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH (Verwaltungsgesellschaft oder Raiffeisen KAG) verfügt über eine Konzession zur Verwaltung von Investmentfonds nach dem Investmentfondsgesetz sowie über eine Konzession zur Anlageberatung und individuellen Portfolioverwaltung und Verwaltung von Alternativen Investmentfonds (AIF) nach dem AIFMG (Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz). Die Verwaltungsgesellschaft verfolgt als Fondsanbieter eine ehrliche, nachhaltige, stets am Kundeninteresse orientierte Veranlagungspolitik. Der gesetzesmäßige und ethisch orientierte Umgang mit dem Themenbereich Interessenkonflikte hat für die Verwaltungsgesellschaft einen sehr hohen Stellenwert. Die vorliegende Interessenkonflikts-Politik soll im täglichen Umgang mit Interessenkonflikten Berücksichtigung finden. Ziel ist, das Ansehen bei Kunden, anderen Geschäftspartnern und sonstigen Dritten zu bewahren, um die Chance zu erhöhen, geschäftlich erfolgreich zu sein.
Einleitung. Die Gemeinden im Amt Südangeln beabsichtigen die Breitbandversorgung im Amtsgebiet zu verbessern. Dazu wurde ein Breitbandzweckverband gegründet. Geplant sind Glasfaserverbindungen über den gesamten unterversorgten Bereich bis in die Häuser und Gewerbeobjekte zu verlegen (Fibre To The Building, FTTB). Für die Verlegung der Glasfaserkabel soll eine Kabelkanalanlage in das Erdreich eingebaut werden. Dabei werden Haupttrassen vorwiegend im Bereich der Straßenränder, in Geh- und Radwege und Nebentrassen zur Anbindung der Häuser und Gebäude hergerichtet. Das Ausbaugebiet Das Ausbaugebiet wird in vier Cluster aufgeteilt. Die Cluster werden jeweils in zwei Fachlose aufgeteilt, einem Fachlos Tiefbau und einem Fachlos Glasfaserarbeiten. Es ist eine losweise Vergabe geplant. Den Clustern sind folgende Gemeindegebiete zugeordnet: Cluster 1 Schaalby, Twedt, Taarstedt, Brodersby, Goltoft, Ortsteil Hestoft der Gemeinde Ulsnis Cluster 2 Uelsby, Struxdorf, Tolk, Süderfahrenstedt Cluster 3 Idstedt, Nübel, Neuberend, Stolk Cluster 4 Havetoft, Klappholz, Böklund Die vorliegende Ausschreibungsunterlage beinhaltet die komplette Umsetzung der Tiefbauarbeiten und den gesamten Einbau der Kabelschutzrohre (KSR), Schächte und Kabelverzweiger (KVZ) auf den Haupt- und Nebentrassen in allen Orten des Verbandsgebietes. Zudem werden zwei Hauptverteiler/Point-of-Presence (POP) bauseits erstellt. Ausgehend von diesen PoP werden die Ortsteile versorgt. Ziel ist es, sehr flexible Kabelrohrsysteme zu schaffen und mit Glasfaserleitungen zu bestücken, die den zukünftigen Anforderungen sowie den Erweiterungen der nächsten Jahre gewachsen sind. Zudem werden die notwendigen Glasfaserverlegungen und die dazu notwendigen Spleiß-Arbeiten ausgeschrieben, mit denen das Netz zu vervollständigen ist. Basis der Dimensionierung des Netzes ist die „Vorschrift für die Dimensionierung von passiven Netzen, Vers 3.1“, des Fördermittelgebers AteneKom GmbH. Für die Angebotserstellung ist zu kalkulieren, dass die exakten Mengen und Xxxxxx von dem Erfolg der Vermarktung abhängen. Es ist nicht vorgesehen, von dem Recht der Hauserschließung gemäß TKG Gebrauch zu machen, sondern der Auftraggeber strebt an, durch strategisches Marketing des Netzbetreibers eine möglichst hohe Akzeptanz und somit flächendeckende Durchdringung des unterversorgten Gebietes zu erreichen.
Einleitung. Die „Plattform für Wirtschafts-, Insolvenz- und Sanierungsrecht“ beschäftigte sich 2014 in ihrer Vortragsreihe mit der Stellung der Gläubiger im Insolvenzver- fahren. Herr Univ.-Xxxx. Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx und ich erhielten für den Vortrag im Xxxx 2014 eine Einladung zum Thema „Vertragsauflösung nach der IO“. Un- seren Professionen folgend entschieden wir uns, den Vortrag in Blöcken zu ge- stalten: Daher hat Herr Xxxx. Xxxxxxx den theoretischen Teil und den Grund- lagenteil übernommen und ich habe zu ausgesuchten Themen möglichst praxis- bezogen aus der Sichtweise eines Insolvenzverwalters sowie Schuldnervertreters, aber auch Gläubigervertreters referiert. Diese thematische Teilung haben wir auch für unsere Beiträge zum vorliegenden Tagungsband beibehalten. In den einzelnen Kapiteln habe ich vier Themenschwerpunkte bearbeitet: ⚫ Der erste dieser Schwerpunkte (II.) betrifft § 21 IO mit der Erfüllung zweisei- tiger Rechtsgeschäfte, die für Vertragspartner von Schuldnern, die zu einer nicht in Geld bestehenden Leistung verpflichtet sind, eine attraktive Möglich- keit geschaffen hat, aus Verträgen auszusteigen. ⚫ Zweiter Schwerpunkt (III.) sind Bestandverhältnisse, und zwar die insolvenz- spezifische Auflösung, aber auch die Erneuerung von Bestandverträgen ge- mäß § 12c IO. ⚫ Dritter Themenschwerpunkt (IV.) ist die Vertragsauflösungssperre gemäß § 25a IO mit ihren Grenzen und materiell-rechtlichen Folgen bei Verletzung derselben. ⚫ Vierter und letzter Themenschwerpunkt (V.) sind die nach § 25b IO unwirk- samen vertraglichen Auflösungsklauseln.
Einleitung. 11b Rundfunkstaatsvertrag (Fernsehprogramme) legt in Abs. 1 Nr. 2 fest, dass die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten drei Spartenfernsehprogramme veranstalten, und zwar die Programme "EinsExtra", "EinsPlus" und "EinsFestival". Auf diese Programme bezieht sich das nachfolgend dargestellte Programmkonzept. Die Notwendigkeit hierzu ergibt sich aus der Entscheidung der Europäischen Kommission vom 24. April 2007 in dem Beihilfeverfahren über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland. In dieser Entscheidung vertritt die Kommission die Auffassung, dass die den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten eingeräumte Möglichkeit, digitale Zusatzkanäle im Fernsehen anzubieten, nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Recht nicht hinreichend präzise abgegrenzt sei (Rdnr. 228). Deswegen verlangt die Kommission, dass durch die Vorgabe allgemeiner rechtlicher Anforderungen und die Entwicklung hinreichend konkreter Programmkonzepte gewährleistet wird, dass der Umfang des öffentlich-rechtlichen Auftrags der Rundfunkanstalten in Bezug auf die digitalen Zusatzkanäle klar bestimmt ist (Rdnr. 309). Schließlich sieht die Kommission die Entwicklung von Programmkonzepten durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf staatsvertraglicher Grundlage als geeignet für eine hinreichend konkrete Auftragsbestimmung im Sinne des europäischen Rechts an (Rdnr. 360). Vor diesem Hintergrund präzisiert die ARD das Konzept für ihre digitalen Zusatzkanäle wie nachstehend ausgeführt.
Einleitung. A. UPS übernimmt Beförderungsaufträge nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen, die durch die Regelungen der jeweils gültigen UPS Tariftabelle und Serviceleistungen („Tariftabelle“) ergänzt werden. Soweit sich aus diesen Beförderungsbedingungen nichts anderes ergibt, gelten weiterhin für Kaufleute in Deutschland die Regelungen der ADSp (ausgenommen Ziff. 27, 29 ADSp), in Österreich die Regelungen der AÖSp (ausgenommen §§ 39-41).
B. Je nach Absendeland bedeutet „UPS“ die jeweils zutreffende der folgenden Gesellschaften und der Versender schließt den Vertrag mit dieser. Diese Gesellschaft ist auch das Hauptfrachtunternehmen im Sinne der in Absatz C genannten Abkommen und Übereinkommen. Deutschland – United Parcel Service Deutschland Inc. & Co OHG; Österreich – United Parcel Service Speditionsges.m.b.H.; Schweiz – UPS United Parcel Service (Schweiz) AG alle mit der Anschrift x/x Xxxxxx Xxxxxx 0, 0000 Xxxxxxx, Xxxxxxx (durch diese Anschrift wird jedoch nicht notwendigerweise der Gerichtsstand bestimmt).
C. Liegt bei einem Transport auf dem Luftweg das Endziel oder ein Zwischenstopp in einem anderen als dem Absendeland, können die internationalen Luftverkehrsabkommen zur Anwendung kommen. (Im Sinne dieser Bedingungen bedeutet internationale Luftverkehrsabkommen (i) das Übereinkommen vom 28. Mai 1999 zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen) oder (ii) das Abkommen über die Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftfrachtverkehr, unterzeichnet in Warschau am 12. Oktober 1929 oder (iii) diese durch Protokoll oder ergänzendes Abkommen abgeänderte oder ergänzte Abkommen. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19. Mai 1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr („CMR“) unterliegen. Die internationalen Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtguts.
D. Sendungen können über jegliche Zwischenstopps transportiert werden, die UPS für angemessen hält. UPS ist berechtigt, Subunternehmer zu beauftragen, für die diese Bedingungen gleichermaßen gelten.
E. In diesen Bedingungen bedeutet „Frachtbrief“ ein einzelner UPS Frachtbrief beziehungsweise ein einzelnes Versanddokument oder das auf einem Absendebeleg unter demselben Datum, derselben Empfängeradresse und Serviceart dokumentie...
Einleitung. Der koordinierende Arzt erstellt für die Einschreibung von Versicherten eine TE/EWE sowie eine Erstdokumentation (auch erstmalige Dokumentation genannt) und bestätigt die Diagnose. Im weiteren Verlauf der DMP-Teilnahme erstellt er ausschließlich Folgedokumentationen (auch Verlaufsdokumentationen genannt). Bei der Diagnose Brustkrebs besteht die Besonderheit, dass nach einer präoperativen Erstdokumentation eine ergänzende postoperative Erstdokumentation erstellt werden kann. Die TE/EWE und die Dokumentationen leitet er an die Datenstelle weiter. Die Datenstelle nimmt die TE/EWE an und leitet diese an die jeweiligen Krankenkassen weiter. Die Dokumentationsdaten aus den von den koordinierenden Ärzten übermittelten Erst- und Folgedokumentationen werden von der Datenstelle erfasst, sowie hinsichtlich ihrer fristgerechten Übermittlung, ihrer Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Entsprechend der detaillierten Beschreibung in den folgenden Gliederungspunkten fordert die Datenstelle notwendige Ergänzungen bzw. Berichtigungen der Dokumentationsdaten beim koordinierenden Arzt an. Über die Erfassung, Prüfung und Weiterleitung von Dokumenten hinaus stellt die Datenstelle den Auftraggebern sowie den koordinierenden Ärzten Statistiken, Auswertungen und ein geschütztes Online-Rechercheverfahren bereit, welches Aufschluss über den Stand der Datenverarbeitung gibt. Bei Fragen zur Erfassung und Korrektur von Dokumentationen, werden die Ärzte durch eine telefonische Hotline unterstützt.
Einleitung. Im Zuge der Umsetzung der Maßnahme 5 e des Aktionsplans Güterverkehr und Logistik der Bundesregierung führt das Bundesamt für Güterverkehr in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur jährlich Analysen der Arbeitsbe- dingungen sowie der Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation in ausgewählten Berufen der Verkehrs- und Logistikwirtschaft durch. Die Auswertungen sollen den Sozialpartnern als belastbare und aktuelle Informationsgrundlage für die Diskussion der Arbeitsbedin- gungen dienen. Im Rahmen des vorliegenden Berichts werden folgende Berufsbilder be- trachtet: Berufskraftfahrer (Güterverkehr), Schienenfahrzeugführer und Binnenschiffer.1 Grundlage für die Abgrenzung der einzelnen Berufsgruppen bildet die aktuelle Klassifika- tion der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit (BA). In den Kapiteln 3 bis 5 werden die aktuellen Entwicklungen in den oben genannten Be- rufsbildern dargestellt. In jedem Kapitel werden verschiedene berufsbezogene Parameter wie die Struktur der Beschäftigten, die Arbeitsbedingungen, die berufliche Bildung sowie abschließend die Arbeitsmarktsituation untersucht. Das Augenmerk der diesjährigen Be- richterstattung lag unter anderem auf der Untersuchung einiger statistischen Parameter, die Aufschluss über die gesundheitliche Verfassung der Beschäftigten in den jeweiligen Berufsbildern geben. In den Berufsbildern des Kraftfahrers sowie des Binnenschiffers wurde intensiv die Rolle der ausländischen Beschäftigten untersucht. Für die Analyse der Ausbildungssituation wurden Indikatoren wie die Zahl der Ausbildungsverhältnisse, der Ausbildungsstellen und die Höhe der Ausbildungsvergütung ausgewertet. Arbeitsmarkt- statistiken bieten einen Überblick über die Arbeitsmarktsituation. Das verfügbare statisti- sche Datenmaterial differenziert dabei grundsätzlich nicht durchgehend zwischen Be- schäftigten im Güter- und Personenverkehr. Sofern eine Unterscheidung nicht möglich ist, beziehen sich die Aussagen auf beide Marktsegmente.