Abtretung von Rechten und Weiterveräußerung Musterklauseln

Abtretung von Rechten und Weiterveräußerung. Keine der Vertragsparteien ist berechtigt, diese Vereinbarung vollständig oder teilweise ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei abzutreten. Jeder Versuch einer Abtretung ohne Zustimmung ist nichtig. Jede der Vertragsparteien ist jedoch berechtigt, diese Vereinbarung ohne Zustimmung der anderen Vertragspartei vollständig oder teilweise innerhalb des eigenen Unternehmens oder an ein durch Fusion oder Übernahme entstandenes Nachfolgeunternehmen abzutreten. Toshiba ist ferner berechtigt, Zahlungsansprüche ohne Zustimmung des Kunden an Dritte abzutreten. Die Veräußerung eines Unternehmensteils von Toshiba, die alle Toshiba Kunden gleichermaßen betrifft, wird nicht als Abtretung im vorgenannten Sinne betrachtet. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass er nicht berechtigt ist, Services weiterzuverkaufen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Toshiba einzuholen. Jeder derartige Versuch ist nichtig. Der Kunde verpflichtet sich, Maschinen nur zur Nutzung innerhalb seines Unternehmens und nicht mit der Absicht des Verkaufs, des Leasings oder der Weitergabe an Dritte zu erwerben.