Weitergabe an Dritte Musterklauseln

Weitergabe an Dritte. 6.1 Der Kunde darf die von dem Telekommunikationsnetzbetreiber zu erbringenden Dienste und sonstigen Services nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Telekommunikationsnetzbetreibers entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weitergeben. 6.2 Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Telekommunikationsnetzbetreibers auf einen Dritten übertragen. 6.3 Der Telekommunikationsnetzbetreiber darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Er hat dem Kunden diese Übertragung vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertragung wirksam wird, kündigen. Der Telekommunikationsnetzbetreiber wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 6.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Er hat den Telekommunikationsnetzbetreiber unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind oder bekannt sein können oder ihm diese abhandengekommen sind.
Weitergabe an Dritte. Soweit die Vertragssoftware dem Kunden elektronisch überlassen wurde, ist jegliche Weitergabe der Vertragssoftware durch den Kunden an Dritte - egal ob entgeltlich oder unentgeltlich - , insbesondere Verwertungshandlungen wie der Weiterkauf, die Unterlizenzierung, Vermietung, der Verleih, die drahtgebundene oder drahtlose öffentliche Wiedergabe oder Zugänglichmachung, der Gebrauch der Vertragssoftware durch und für Dritte (z. B. Outsourcing, RZ-Tätigkeiten, Application Service Providing) ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MEHRWERK nicht erlaubt. Im Übrigen bedarf die Weitergabe der Vertragssoftware zumindest der vorherigen schriftlichen Anzeige gegenüber MEHRWERK. Bei individuell für einen Kunden erstellten Softwarelösungen kann MEHRWERK der Weitergabe des individuellen Teils der Software widersprechen.
Weitergabe an Dritte. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur dann, wenn eine gesetzliche Grundlage oder Ihr Einverständnis hierfür vorliegt. Wir übermitteln die Daten, die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich sind, an die zur Erfüllung, Abwicklung und Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Dienstleister (dies umfasst insbesondere Dienstleister zum Zwecke des Netzbetriebs, zur Netzpflege und -wartung oder zur Erbringung von Abrechnungsleistungen). Eine Übermittlung der personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte erfolgt ansonsten nicht, es sei denn, der Kunde hat darin eingewilligt oder wir sind zur Übermittlung aufgrund Gesetzes oder durch gerichtliche bzw. behördliche Entscheidung verpflichtet oder die Übermittlung ist aufgrund Gesetzes zulässig.
Weitergabe an Dritte. 7.1. Der Kunde darf, die von dem ISP zu erbringenden Dienste und sonstigen Services nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des ISPs an Dritte weitergeben. 7.2. Der Kunde kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des ISPs auf einen Dritten übertragen. 7.3. Der ISP darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilwei- se auf einen Dritten übertragen. Er hat dem Kunden diese Übertragung vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang der Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertragung wirksam wird, schriftlich kündigen. Der ISP wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungs- recht hinweisen. 7.4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Er hat den ISP unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten die Zugangsdaten bekannt sind oder bekannt sein können oder ihm diese abhandengekommen sind. Mit Zu- gang einer solchen Mitteilung beim ISP wird der Kunde von einer etwaigen Haf- tung aufgrund einer Nutzung durch unbefugte Dritte gegenüber dem ISP frei.
Weitergabe an Dritte. Der Kunde ist nicht berechtigt den Content vorübergehend oder dauerhaft an Dritte weiterzugeben. Mitarbeiter des Kunden gelten nicht als Dritte im Sinne dieser Bedingungen.
Weitergabe an Dritte. 1. Weitergabe an Dienstleister im Europäischen Wirtschaftsraum
Weitergabe an Dritte. 5.1 Soweit die Vertragssoftware dem Kunden auf dem elektroni- schen Weg überlassen wurde, ist jegliche Weitergabe der Vertragssoftware durch den Kunden an Dritte, egal ob ent- geltlich oder unentgeltlich, insbesondere Verwertungshand- lungen wie der Weiterkauf, die Unterlizenzierung, Vermie- tung, der Verleih, die drahtgebundene oder drahtlose öffent- liche Wiedergabe oder Zugänglichmachung, der Gebrauch der Vertragssoftware durch und für Dritte (z. B. Outsourcing, Rechenzentrumstätigkeiten, Application Service Providing) ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SMENSO nicht erlaubt. 5.2 In den übrigen Fällen bedarf die Weitergabe der Vertrags- software zumindest der vorherigen schriftlichen Anzeige ge- genüber SMENSO sowie einer schriftlichen Bestätigung des Erwerbers, dass er die Lizenzbedingungen von SMENSO anerkennt. Bei individuell für einen Kunden erstellten Soft- warelösungen kann SMENSO der Weitergabe des individu- ellen Teils der Software widersprechen. 5.3 Unternehmenslizenzen und einheitlich erworbene Lizenzpa- kete aus Named User-Lizenzen dürfen vom Kunden nur ein- heitlich weitergegeben werden. 5.4 Werden dem Kunden Nutzungsrechte zeitlich befristet einge- räumt (z.B. Softwaremiete), darf der Kunde diese nicht an Dritte übertragen.
Weitergabe an Dritte. Die HPA wird nicht anonymisierte Daten an Dritte nur im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten, bspw. aus dem Verkehrsstatistikgesetz, weitergeben. Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe nur mit Zustimmung des betreffenden Hafennutzers. Die Regelung in Ziffer 2.1.6 bleibt hiervon unberührt.
Weitergabe an Dritte. Ihre Daten werden soweit die Auftragsabwicklung es erforderlich macht unseren Partnern (Dritten) übergeben. Geben wir Daten an externe Dienstleister weiter, so werden technische und organisatorische Massnahmen ergriffen, die gewährleisten, dass die Weitergabe im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes erfolgt. Wenn Sie uns von sich aus personen- oder firmenbezogene Daten zur Verfügung stellen, werden wir dabei diese Daten nicht über den gesetzlich zulässigen oder von Ihnen durch eine Einwilligungserklärung vorgegebenen Rahmen hinaus nutzen, verarbeiten oder weitergeben. Darüber hinaus geben wir Ihre Daten nur an externe Dienstleister weiter soweit dies zur Vertragsabwicklung erforderlich ist und diese der entsprechenden Vertraulichkeit und den Sorgfaltsbestimmungen zugestimmt haben. Darüber hinaus geben wir Ihre Daten nur dann weiter, wenn wir dazu gesetzlich, durch behördliche oder gerichtliche Anordnungen verpflichtet sind.
Weitergabe an Dritte. Personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden grund- sätzlich nicht an Dritte weitergegeben. Auf Ihre personenbezogenen Daten erhalten nur die Stellen Zugriff, die sie zur Erfüllung der ver- traglichen und gesetzlichen Pflichten benötigen. Hierzu gehören Transport- und Logistikunternehmen, Monteure, Händler und Han- delsvertreter, soweit dies zur Durchführung oder Begründung des Vertrages geboten ist. Zu Abrechnungszwecken geben wir die erfor- derlichen Zahlungsdaten an unsere Hausbank weiter. Sofern in dem Datenverarbeitungsprozess auch Dienstleister und Erfüllungsgehil- fen eingebunden sind, ist dies nur möglich, wenn die dafür in der DSGVO vorgeschriebenen rechtlichen Verpflichtungen, sowie den Vorgaben von uns zum Umgang mit personenbezogenen Daten, verpflichtend gefolgt wird.