Agiles Arbeiten Musterklauseln

Agiles Arbeiten. (1) Sofern die Leistungserbringung auf Basis eines Lasten- und Pflichtenheftes nicht möglich und/oder zweckdienlich ist, vereinbaren die Parteien ein agi- les Vorgehen unter Verwendung einzelner Zwi- schenschritte. Die zu erbringenden Leistungen können Dienstleistungen oder Werkleistungen dar- stellen. Die Parteien definieren im Rahmen des Ein- zelvertrages oder der Einzelabrufe, welche Art von Leistungen der AN erbringt, mit der Maßgabe, dass – sollten die Parteien eine Leistung nicht ausdrück- lich als Dienst- oder Werkleistung spezifizieren – die jeweilige Leistung eine Werkleistung darstellt (ins- besondere, wenn die Parteien ein anhand objektiver Kriterien messbares (Teil-)Ergebnis vereinbaren). Die Umsetzung erfolgt insoweit in Form eines agilen Werkvertrages, der dadurch gekennzeichnet ist, dass Teile des Gewerks nicht bereits zu Beginn, sondern erst im Laufe des Projektes verbindlich ver- einbart werden. (2) AG und AN legen im Rahmen der Projektzusam- menarbeit für jeden Zwischenschritt Abnahmevo- raussetzungen für die jeweiligen Arbeitsergebnisse fest. (3) Der AN stimmt sich bei der Umsetzung eng mit dem AG ab. Der AN verpflichtet sich, eine dem AG offen zugängliche Liste an möglichen Projekt-Hin- dernissen zu erstellen und regelmäßig mit dem AG zu besprechen. (4) Der AG stellt für jeden Zwischenschritt verein- barte Infrastrukturen und/oder Zugänge sowie ei- nen Projektmanager als Ansprechpartner zur Verfügung. Zeigt der AG dem AN an, vereinbarte, erforderliche Mittel oder Ressourcen nicht rechtzei- tig zur Verfügung stellen zu können, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend. (5) Der AG nimmt die einzelnen Arbeitsergebnisse ab. Ziffer F. 6. gilt entsprechend. (6) Die Abnahmen der einzelnen Arbeitsergebnisse stellen Teilabnahmen im Rahmen des Gesamtpro- jekts (einschließlich Endabnahme) dar. (7) Der AN hat für jedes abgenommene Arbeitser- gebnis Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. (8) Nimmt der AG ein Arbeitsergebnis bei Vorliegen unwesentlicher Mängel ab, ist der AN verpflichtet, im Rahmen des folgenden Zwischenschrittes die Mängel am vorangegangenen Arbeitsergebnis kos- tenfrei zu beheben. Der AN wird die Aufwände für die Mängelbeseitigung und das folgende Arbeitser- gebnis nachvollziehbar getrennt dokumentieren.