Sonstiges. (1) Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen und Datensicherheitsmaßnahmen der jeweils anderen Partei auch über die Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln. Bestehen Zweifel, ob eine Information der Geheimhaltungspflicht unterliegt, ist sie bis zur schriftlichen Freigabe durch die andere Partei als vertraulich zu behandeln.
Sonstiges. 10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt.
Sonstiges. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
Sonstiges. Schlüsselpfand für Zimmerschlüssel (wird nach Rückgabe erstattet) 30,00 € Ich bin über meine Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach §§ 36 Abs. 4 IfSG aufgeklärt worden. Sollte ein ärztliches Zeugnis nicht innerhalb von drei Tagen nach Einzug vorgelegt werden, wird das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach eine ärztliche Untersuchung veranlassen und evtl. hierfür entstehende Kosten dem Bewohner in Rechnung stellen. Bei Abschluss des Vertrages lag die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz bereits vor. ☐ ja ☐ nein Burgoberbach, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Hiermit beauftrage ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., die Medicon Apotheke in Ansbach, mir meine Medikamente (gemäß einer ärztlichen Verordnung, sowie rezept- verordnungsfreie Medikamente) in das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach zu liefern. Falls es mir oder einer von mir beauftragten Person nicht möglich ist, die Verordnung einzulösen, kann auch das Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach , bzw. eine dort beauftragte Person die Verordnung einlösen, jedoch ohne Berechnung von Aufwandskosten. Mir ist bekannt dass ich das freie Wahlrecht meiner mir versorgenden Xxxxxxxx habe, und die Vereinbarung jederzeit schriftlich widerrufen kann. Hiermit erkläre ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. mein Einverständnis, meine abrechnungsrelevanten Daten an die beliefernde Apotheke des Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach weiterzuleiten. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Ort, Datum Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Burgoberbach, den Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder Haus der Betreuung und Pflege Burgoberbach bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Ein wichtiger Bereich unserer Pflege ist der Schutz vor Wunden sowie auch die fachgerechte Versorgung von Wunden. Im Rahmen einer fachgerechten Therapie sind wir verpflichtet Wunden sowie deren Heilungsprozess sorgfältig in unserer Pflegedokumentation aufzuzeichnen. Für die Erstellung dieser Fotodokumentation benötigen wir das Einverständnis unserer Bewohner oder des Betreuers. ☐ Hiermit erkläre ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., mich einverstanden, dass fotodokumentarische Aufzeichnungen im Zuge der Wunddokumentation erstellt und ggfs. an behandelnde Therapeuten weitergeleitet...
Sonstiges. 1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sonstiges. Bei Anlage eines Supporttickets per E-Mail oder Kundenportal außerhalb der telefonischen Erreichbarkeit des Auftragnehmers wird der Beginn der Reaktionszeit erst ab 07:00 am nächsten Werktag gerechnet. Die Leistungserbringung erfolgt von Mo – Fr zwischen 07:00 und 18:00. Es gelten alle bundeseinheitlichen Feiertage plus davon abweichende an den Standorten des Auftragnehmers (Isernhagen und Lollar, Stand: 01.07.2021). Der Auftragnehmer garantiert eine Reaktionszeit von 2h für Supportfälle, die mit der Priorität "kritisch" eingestuft werden und von 4h für Priorität "hoch". Die weiteren Abstufungen sind Priorität "mittel" 7 Werktage, Priorität "niedrig" 14 Werktage und Priorität "sehr niedrig" 30 Werktage. Die Zeit bis zur Beseitigung der Störung richtet sich nach Art und Aufwand der hierzu notwendigen Arbeiten. Kann die Störung, mit der Priorität „kritisch“ oder „hoch“ nicht innerhalb von 3 Werktagen beseitigt werden, erhält der Auftraggeber eine Information über die voraussichtliche Dauer und den Umfang der Entstörungsmaßnahmen. Die interne Einstufung der Servicepriorität wird durch die Support Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen einer Vorklassifizierung vorgenommen und ist nicht durch den Auftraggeber beeinflussbar. Die Priorität richtet sich dabei nach der z.B. Beeinträchtigung im kritischen Tagesgeschäft des Auftraggebers. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Vertragsabschluss. Abweichungen von der Laufzeit werden gesondert getroffen und bedürfen der Schriftform. Die Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (xxx.xxxx.xx/xxx). Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des VAPS Zusatznutzen im laufenden Monat. Sollten über den Vertrag hinausgehende Services durch den Auftraggeber bestellt und durch den Auftragnehmer erbracht worden sein, erfolgt die Abrechnung nur dieser Tätigkeiten direkt im Anschluss nach erfolgter Lieferung und Abnahme auf separater Rechnung. Die vorliegenden Informationen zum Service Level Agreement beziehen sich rein auf den vorliegenden Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und haben keine Auswirkungen auf andere Verträge oder weitere geschäftliche Kontakte.
Sonstiges. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater ist – nicht – bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).
Sonstiges. 14.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht.
Sonstiges. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten eines Verfahrens, mit dem gegen eine gerichtliche Vorladung der Versicherten vorgegangen wird, soweit die Vorladung im Zusammenhang mit einem versicherten Haftpflichtanspruch steht.
Sonstiges. 12.1 Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- und Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren.