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Sonstiges Musterklauseln

Sonstiges. 1. Ist der Kunde Kaufmann, ist ausschließlicher Gerichtsstand Andernach (Amtsgericht Andernach, Landgericht Koblenz). Für unsere Klagen gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Kunden. 2. Der Kunde ist verpflichtet, uns jeweils unverzüglich über Änderungen seiner Kommunikationsdaten zu unterrichten und auf entsprechende Anfrage von uns binnen 14 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu bestätigen. Hierzu zählen insbesondere Name/Firma; Geschäftsführer bzw. Vorstand, soweit es sich bei dem Kunden um eine juristische Person handelt; postalische Anschrift; E-Mail-Adresse sowie Telefon und Telefax. 3. Die Rechtsbeziehungen der Vertragspartner unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 4. Sämtliche Ansprüche des Kunden gegen uns verjähren, soweit in diesen AGB oder unseren Besonderen Vertragsbedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, 24 Monate nach ihrer Entstehung. 5. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zugang der jeweiligen Erklärung beim Vertragspartner. 6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 7. Sollten einzelne Bestimmung dieser AGB oder der Besonderen Geschäftsbedingungen bei Verwendung gegenüber Verbrauchern unwirksam sein, weil sie gegen Vorschriften zum Schutze von Verbrauchern verstoßen, so bleibt ihre Wirksamkeit gegenüber Vertragspartnern, die nicht Verbraucher sind, unberührt. Die nachfolgenden Besonderen Vertragsbedingungen (BVB) gelten für alle Verträge der Karst IT GmbH über die Erbringung von Dienstleistungen. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt. Daneben gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) der Karst IT GmbH.
Sonstiges. 15.1. Die Vertragspartner benennen im Vertrag sachkundige und kompetente Mitarbeiter, die die erforderlichen Entscheidungen fällen oder veranlassen können. 15.2. Der AG wird während der Laufzeit des Vertrages und bis zum Ablauf eines Jahres nach Vertragsende vom AN zur Erbringung der Dienstleistungen eingesetzte Mitarbeiter weder selbst noch über Dritte abwerben. Der AG verpflichtet sich, für jeden Fall des Zuwiderhandelns an den AN eine Vertragsstrafe in der Höhe des zwölffachen Bruttomonatsgehalts, dass der betreffende Mitarbeiter zuletzt vom AN bezogen hat, mindestens jedoch das Kollektivvertragsgehalt eines Angestellten von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik in der Erfahrungsstufe für spezielle Tätigkeiten (ST2). 15.3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses. 15.4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt. 15.5. Jede Verfügung über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des jeweils anderen Vertragspartners. Der AN ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des AG auf ein mit dem AN konzernrechtlich verbundenes Unternehmen zu übertragen. 15.6. Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart.
Sonstiges. (1) Im Zusammenhang mit Punkt 12. (17) wird auf das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht (§ 471 ABGB, § 369 UGB) verwiesen; wird das Zurückbehaltungsrecht zu Unrecht ausgeübt, haftet der Auftragnehmer grundsätzlich gemäß Punkt 7. aber in Abweichung dazu nur bis zur Höhe seiner noch offenen Forderung. (2) Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ausfolgung von im Zuge der Auftragserfüllung vom Auftragnehmer erstellten Arbeitspapieren und ähnlichen Unterlagen. Im Falle der Auftragserfüllung unter Einsatz elektronischer Buchhaltungssysteme ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Übergabe sämtlicher vom Auftragnehmer auftragsbezogen damit erstellter Daten, für die den Auftraggeber eine Aufbewahrungspflicht trifft, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format an den Auftraggeber bzw. an den nachfolgenden Wirtschaftstreuhänder, die Daten zu löschen. Für die Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12 gilt sinngemäß). Ist eine Übergabe dieser Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format aus besonderen Gründen unmöglich oder untunlich, können diese ersatzweise im Vollausdruck übergeben werden. Eine Honorierung steht diesfalls dafür nicht zu. (3) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen und Kosten des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die der Auftraggeber in Urschrift besitzt und für Schriftstücke, die einer Aufbewahrungspflicht nach den für den Auftragnehmer geltenden rechtlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche unterliegen. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen. Sind diese Unterlagen bereits einmal an den Auftraggeber übermittelt worden so hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar (Punkt 12. gilt sinngemäß). (4) Der Auftraggeber hat die dem Auftragsnehmer übergebenen Unterlagen nach Abschluss der Arbeiten binnen 3 Monaten abzuholen. Bei Nichtabholung übergebener Unterlagen kann der Auftragnehmer nach zweimaliger nachweislicher Aufforderung an den Auftraggeber, übergebene Unterlagen abzuholen, diese auf dessen Kosten zurückstellen und/oder ein angemessenes Honorar in Rechnung stellen (Punkt 12. gilt sinngemäß). Die weitere A...
Sonstiges. (1) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist der Sitz der HKA. (2) Jede Bestimmung gilt für sich allein; die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind ergänzend so auszulegen, dass der Vertragszweck weitestgehend erreicht wird. (3) Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Ort, Datum, Unterschrift Hochschule Karlsruhe Ort, Datum, Unterschrift Studierende/r Ort, Datum, Unterschrift Unternehmen Anlage: Information über Zahlungsweise der Studiengebühren Für die Zahlung der Studiengebühren können Sie zwischen verschiedenen Zahlungsvarianten wählen. Bitte kreuzen Sie die zutreffenden Punkte an und senden Sie uns diese Information ausgefüllt zusammen mit dem Studienvertrag zurück. Auf Basis der Angaben schicken wir Ihnen im Anschluss den Gebührenbescheid mit genauen Zahlungsinformationen. Einmalige Gesamtzahlung Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Mein Unternehmen beteiligt sich an der Zahlung der Studiengebühren in Höhe von € Semesterweise Zahlung (5 Raten) Monatliche Zahlung (30 Raten) Allgemeine Geschäftsbedingungen des‌‌ Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit dem im Folgenden „Veranstalter" genannt, abgeschlossenen Verträge, die die Durchführung einer vom Veranstalter angebotenen Dienstleistung zum Gegenstand haben, insbesondere Weiterbildungsseminare und Kontakt- / Zertifikatsstudien des IWW Interessenten unserer Veranstaltungen können sich per Fax, über unsere Homepage, per E-Mail oder auf dem Postweg zu einem Seminar einem Kontakt-/ Zertifikatsstudium oder einer anderen von uns angebotenen Weiterbildungsveranstaltung verbindlich anmelden oder sich einen Platz in einem der Kontakt- / Zertifikatsstudien bzw. Seminare reservieren. Bei einer Reservierung bleibt die Option einer verbindlichen Anmeldung bis zehn Wochen vor Veranstaltungsbeginn bestehen. Mit verbindlicher Anmeldung kommt ein Vertrag über die gesamte Weiterbildungsveranstaltung, das Kontakt- / Zertifikatsstudium bzw. über das Seminar zustande. Vertragspartner/in des Veranstalters ist der/die angemeldete Teilnehmer*In bzw. das Unternehmen des angemeldeten Teilnehmers /der angemeldeten Teilnehmerin. Die Höhe der Seminargebühren bzw. die Gebühren des Kontakt- / Zertifikatsstudiums geht aus dem jeweiligen Seminarprogramm hervor. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreis je Teilnehmer/in. Rechnungsstellung erfolgt zw...
Sonstiges. 14.1 Wir sind ein unabhängiger Vertragspartner, und die Parteien stimmen überein, dass zwischen ihnen keinerlei Partnerschaft, Joint Venture oder Vertretungsverhältnis besteht. 14.2 Unsere Geschäftspartner sowie sonstige Dritte, darin eingeschlossen alle Drittparteien, mit denen die Services eine Integration haben oder die Sie mit der Bereitstellung von Beratungs- oder Implementierungsleistungen oder von mit den Services interagierenden Anwendungen beauftragt haben, sind von Oracle unabhängig und keine Vertreter von Oracle. Wir sind nicht für aufgrund von Handlungen solcher Geschäftspartner oder Drittparteien entstehende Probleme mit den Services oder Ihren Inhalten haftbar oder verantwortlich, es sei denn, der Geschäftspartner oder die Drittpartei erbringt Services als unser Unterauftragnehmer im Rahmen einer Beauftragung gemäß dem Rahmenvertrag. In diesem Fall haften wir nur im gleichen Maße, wie es auch für unsere Ressourcen im Rahmen des Rahmenvertrags vorgesehen ist. 14.3 Vor Erteilung eines Auftrags, der dem Rahmenvertrag unterliegt, liegt es allein in Ihrer Verantwortung, festzustellen, ob die Services Ihren technischen, geschäftlichen oder aufsichtsrechtlichen Anforderungen entsprechen. Oracle wird Sie in Ihren Bemühungen unterstützen, um festzustellen, ob die Verwendung der standardmäßigen Services diesen Anforderungen entspricht. Für von Oracle geleistete zusätzliche Arbeiten oder Änderungen der Services können zusätzliche Vergütungen anfallen. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Ihre aufsichtsrechtliche Compliance in Verbindung mit Ihrer Nutzung der Services. 14.4 Nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von fünfundvierzig (45) Tagen und nicht häufiger als einmal innerhalb von zwölf (12) Monaten ist Oracle berechtigt, Ihre Nutzung der Cloud Services zu prüfen, um sicherzustellen, dass Sie bei der Nutzung der Cloud Services die Bestimmungen des zugehörigen Auftrags und des Rahmenvertrags einhalten. Eine solche Prüfung wird Ihren normalen Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig stören. Sie verpflichten sich, bei einer solchen Prüfung durch Oracle zu kooperieren sowie, soweit von Oracle in zumutbarem Umfang angefordert, angemessene Unterstützung und Zugriff auf Informationen zu gewähren. Die Durchführung der Prüfung sowie dabei gewonnene, nichtöffentliche Informationen und Daten (einschließlich aus der Prüfung resultierender Feststellungen oder Berichte) unterliegen den Bestimmungen in Abschnitt 4 (Geheimhaltung) dieser Anlage C. W...
Sonstiges. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.
Sonstiges. 10.1 ACG ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten Dritter zu bedienen oder den gesamten Vertrag, ohne das Erfordernis einer Zustimmung des Kunden, an eine Gesellschaft, an deren Geschäftsanteilen sie im Ausmaß von zumindest 50 % beteiligt ist oder an einen Handelsvertreter, zu überbinden. 10.2 Der Kunde kann nur mit fälligen und gleichartigen Forderungen gegen ACG aufrechnen, die von ACG ausdrücklich anerkannt oder die gerichtlich rechtskräftig festgestellt wurden 10.3 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger Bestimmungen des Vertrages ungültig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit, Rechtswirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hievon nicht berührt. Im Falle der Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer Bestimmung werden die Vertragsparteien diese Bestimmung durch eine Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt. 10.4 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden dem Kunden entweder schriftlich, per e-Mail oder online beim nächsten Login mitgeteilt. Sie werden Vertragsinhalt, sofern der Kunde nicht innerhalb einer Frist von längstens 14 Tagen dagegen schriftlich Widerspruch erhebt. 10.5 Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Von diesem Formerfordernis kann nur schriftlich abgegangen werden. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. E-Mail und Telefax entsprechen dem Schriftformerfordernis. 10.6 Auf das zwischen ACG und dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Kollisionsregeln des Internationalen Privatrechts anwendbar. 10.7 Ausschließlicher Gerichtsstand ist das Handelsgericht Wien. ACG ist berechtigt, eine allfällige Klage auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden einzubringen. 10.8 Übermittlungen an die im jeweiligen Vertrag bzw. Angebot angeführten Adressen der Vertragspartner (ACG und Kunde) gelten als zugekommen, auch wenn der adressierte Vertragspartner die Übernahme verweigert oder die Adresse aufgegeben hat oder sonst nicht empfangsbereit ist. Teilt ein Vertragspartner dem anderen den Wechsel an eine neue Adresse schriftlich mit, so gilt fortan die bekanntgegebene neue Adresse als Empfangsadresse. 10.9 Diese AGB in der jeweils gültigen Fassung sind jederzeit im Internet unter der Adresse xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxx.xx abrufbar.
Sonstiges. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Auftraggebers, soweit er nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ansonsten die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Der Steuerberater ist – nicht – bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).
Sonstiges. 15.1. Die Abtretung einer Forderung des Bestellers wird von dem Lieferant en nic ht anerkannt. 15.2. Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von dem Lieferant en anerkannt wurden. Der Besteller kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleic hen Vertragsverhältnis beruht. 15.3. Sollte eine Best immung - gleich aus welchem Grunde - unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, trit t an deren Stelle eine Regelung, die dem an sic h Gewollten so nahe wie möglic h kommt, aber wirksam, durchführbar und/oder vollständig ist . Die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen wird hierdurch nicht berührt. 15.4. Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vertragspartners beantragt, ist der andere Vertragspartner berechtigt für den nic ht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
Sonstiges. Darüber hinaus ersetzt der Versicherer die notwendigen Kosten eines Verfahrens, mit dem gegen eine gerichtliche Vorladung der Versicherten vorgegangen wird, soweit die Vorladung im Zusammenhang mit einem versicherten Haftpflichtanspruch steht.