Aktive Finanzinstrumente Musterklauseln

Aktive Finanzinstrumente. 1. Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete aktive Finanzinstrumente (2) (2)
Aktive Finanzinstrumente. 1.1 Schuldtitel 1.2 Kapitalinstrumente Anteile an 1.3 Investmentfonds 1.4 Finanzierungen 0 0 0 0 0
Aktive Finanzinstrumente. Wertpapiere - Sonstige 2. Materielle/Immaterielle Vermögenswerte 13.000 4.602 17.602 21.656 Summe (2013) 13.000 4.602 17.602 X Summe (2012) 13.000 8.656 X 21.656 Als operationelles Risiko wird das Risiko von Verlusten beschrieben, die ihre Ursachen in inadäquaten oder fehlerhaften internen Prozessen, in Personen und Systemen haben. Diese Fehlfunktionen beinhalten auch das Rechtsrisiko, nicht aber das Reputationsrisiko und das strategische Risiko. Das Auftreten dieses Risikos ist der Banktätigkeit direkt zuordenbar und betrifft die gesamten Strukturen (Markt, Produktion und Steuerung). Das operationelle Risiko betrifft darüber hinaus auch externe Gegebenheiten, wie beispielsweise Naturkatastrophen, Terroranschläge, Seuchen sowie Betrügereien und Fälschungen. Ziel unserer Bank ist es die operationellen Risiken so früh wie möglich zu erkennen und gegenzusteuern, um einerseits, die Wahrscheinlichkeit des Eintretens zu reduzieren und andererseits die Konsequenzen aus eingetretenen Risiken zu minimieren bzw. auf ein tragbares Maß zu begrenzen. Die Abteilung Versicherungen überprüft jährlich gemeinsam mit dem Raiffeisenversicherungsdienst die Deckung aller versicherbaren Risiken. Dem Raub- und Überfallrisiko wird durch einen definierten technischen Sicherheitsstandard begegnet (Panzerschränke, Zeitschlösser usw.). Auch Risiken im Zusammenhang mit Rechtsstreitigkeiten zählen zum operationellen Risiko. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass grundsätzlich nur von der Rechtsabteilung des Raiffeisenverbandes Südtirol geprüfte Vertragsvorlagen zur Anwendung kommen. Durch die zentrale Vertragsprüfung und -archivierung wird ein hoher Standard gewährleistet. Die Raiffeisenkasse ist dem operationellen Risiko sowohl im Bereich der Vertriebstätigkeit, als auch im Bereich der Verwaltungstätigkeit ausgesetzt. Die Raiffeisenkasse ist stets bestrebt, im Rahmen ihres Risikomanagements die aufgezeigten Verlustpotentiale, speziell in der internen Ablauforganisation, möglichst rechtzeitig zu erkennen und, wo notwendig, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter, die Standardisierung der Arbeits- und Ablaufprozesse, das Erstellen von Ablaufbeschreibugen, die Datenbank für Ablaufkontrollen und das Erlassen von Dienstanweisungen sowie das Vier-Augen-Prinzip für alle wesentlichen Abläufe sind wichtige Maßnahmen zur Vermeidung von operationelle Risiken. Zur Überwachung genannter Risiken misst die Raiffeisenkasse den internen Kontrollsys...
Aktive Finanzinstrumente. 1.1 Schuldtitel 0 4 289 0 (285)

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.