Anlagevermittlung Musterklauseln

Anlagevermittlung. Der Vermittler weist den/die Kunden darauf hin, dass sich die von dem Vermittler im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften des/der Kunden erbrachte Anlagevermittlung ausschließlich auf in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Investmentanteile/Beteiligungen beschränkt. Eine Anlagevermittlung zu anderen Finanzinstrumenten, insbesondere Aktien, Zertifikate, Rentenpapiere etc. erfolgt nicht. Wird diese Anlagevermittlung auf Veranlassung des Kunden erbracht, wird keine Angemessenheitsprüfung (entsprechend § 63 Abs. 10 WpHG) vorgenommen, d.h. es wird nicht auf Basis der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden geprüft, ob die von dem Kunden gewünschten Investmentanteile/Beteiligungen für den Kunden angemessen sind (execution only). Bezieht sich die Anlagevermittlung auf sogenannte komplexe Finanzinstrumente, ist eine Anlagevermittlung im Wege des execution only nicht möglich. In diesem Falle wird der/die Kunde/n von sich aus Änderungen seiner Kenntnisse und Erfahrungen mitteilen, damit der Vermittler eine Angemessenheitsprüfung durchführen kann. Sollte/n der/die Kunde/n Änderungen nicht mitteilen, ist der Vermittler berechtigt, eine Angemessenheitsprüfung auf Basis der dem Vermittler vorliegenden Kundenangaben durchzuführen. In allen Fällen der Anlagevermittlung beschafft/beschaffen sich der/die Kunde/n notwendige Informationen sowie Unterlagen (Ver- kaufsprospekte, Rechenschaftsberichte, KIDs etc. der jeweiligen Investmentanteile/Beteiligungen), vorbehaltlich zwingender ge- setzlicher Bestimmungen, selbstständig. Zu den Käufen des/der Kunden informiert/informieren er/sie sich detailliert und umfassend. Über die mit Investmentanteilen/Beteiligungen verbundenen Risiken hat/haben sich der/die Kunde/n sowie alle für das Depot bevoll- mächtigten Personen hinreichend und umfassend informiert. Verkaufsprospekte sowie Rechenschaftsberichte haben vor dem Kauf vor- gelegen bzw. verzichtet/verzichten der/die Kunde/n – auch für künftige Käufe – auf die Aushändigung vorgenannter Unterlagen.
Anlagevermittlung. 1 Der Vermittler weist den/die Kunden darauf hin, dass sich die von dem Vermittler im Zusammenhang mit den Wertpapierge- schäften des/der Kunden erbrachten Wertpapierdienstleistungen ausschließlich auf eine Anlagevermittlung von in Deutschland öffentlich zum Vertrieb zugelassenen Investmentanteilen/Beteiligungen beschränkt. Eine Vermittlung zu anderen Finanzinstru- menten, insbesondere Aktien, Zertifikate, Rentenpapiere etc. erfolgt nicht.
Anlagevermittlung. Die von bevestor erbrachten Anlagevermittlungsleistungen erfolgen ausschließlich über die Webseite „xxx.xxxxxxxx.xx“ und in dem auf dieser Webseite dargestellten Format. Nach Abschluss der Anlageberatung oder direkter Auftragserteilung des Kunden ohne vorangehende Anlageberatung wird bevestor dem Kunden im Wege der Anlagevermittlung den Erwerb der vom Kunden ausgewählten Investmentanteile vermitteln. Die Möglichkeit des Erwerbs hat der Kunde jeweils erst nach Durchlaufen des Auswahlprozesses auf der Webseite „xxx.xxxxxxxx.xx“. Sofern der Kunde nach dem aufgrund der Anlageberatung erfolgten Ersterwerb eines Investmentanteils weitere Investmentanteile nachkaufen möchte, wird bevestor ihm diesen Nachkauf im Wege der Anlagevermittlung vermitteln. Sofern der Kunde seine Investmentanteile später veräußern möchte, wird bevestor ihm die Rückgabe im Wege der Anlagevermittlung vermitteln. Aufträge zum Erwerb oder zum Verkauf von Investmentanteilen erteilt der Kunde durch Anklicken des entsprechenden Auswahlbuttons. bevestor führt solche Aufträge nicht selbst aus, sondern übermittelt sie nur als Bote an die DekaBank. bevestor nimmt Aufträge des Kunden ausschließlich über den geschützten Bereich der Webseite mittels der zur Verfügung gestellten Auftragsmasken an. bevestor wird außerhalb des geschützten Bereichs der Webseite erteilte Aufträge nicht an die DekaBank weiterleiten. bevestor ist berechtigt, einen Auftrag des Kunden nach pflichtgemäßem Ermessen abzulehnen, insbesondere, wenn dies aus aufsichtsrechtlichen oder Compliance-Gesichtspunkten angezeigt ist. Soweit gesetzlich zulässig, wird bevestor den Kunden von dieser Ablehnung in Kenntnis setzen. bevestor vermittelt dem Kunden einen Depotvertrag mit der DekaBank (siehe oben § 1

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.