Anlagevermittlung Musterklauseln
Anlagevermittlung. Der Vermittler weist den/die Kunden darauf hin, dass sich die von dem Vermittler im Zusammenhang mit den Wertpapiergeschäften des/der Kunden erbrachte Anlagevermittlung ausschließlich auf in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Investmentanteile/Beteiligungen beschränkt. Eine Anlagevermittlung zu anderen Finanzinstrumenten, insbesondere Aktien, Zertifikate, Rentenpapiere etc. erfolgt nicht. Wird diese Anlagevermittlung auf Veranlassung des Kunden erbracht, wird keine Angemessenheitsprüfung (entsprechend § 63 Abs. 10 WpHG) vorgenommen, d.h. es wird nicht auf Basis der Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden geprüft, ob die von dem Kunden gewünschten Investmentanteile/Beteiligungen für den Kunden angemessen sind (execution only). Bezieht sich die Anlagevermittlung auf sogenannte komplexe Finanzinstrumente, ist eine Anlagevermittlung im Wege des execution only nicht möglich. In diesem Falle wird der/die Kunde/n von sich aus Änderungen seiner Kenntnisse und Erfahrungen mitteilen, damit der Vermittler eine Angemessenheitsprüfung durchführen kann. Sollte/n der/die Kunde/n Änderungen nicht mitteilen, ist der Vermittler berechtigt, eine Angemessenheitsprüfung auf Basis der dem Vermittler vorliegenden Kundenangaben durchzuführen. In allen Fällen der Anlagevermittlung beschafft/beschaffen sich der/die Kunde/n notwendige Informationen sowie Unterlagen (Ver- kaufsprospekte, Rechenschaftsberichte, KIDs etc. der jeweiligen Investmentanteile/Beteiligungen), vorbehaltlich zwingender ge- setzlicher Bestimmungen, selbstständig. Zu den Käufen des/der Kunden informiert/informieren er/sie sich detailliert und umfassend. Über die mit Investmentanteilen/Beteiligungen verbundenen Risiken hat/haben sich der/die Kunde/n sowie alle für das Depot bevoll- mächtigten Personen hinreichend und umfassend informiert. Verkaufsprospekte sowie Rechenschaftsberichte haben vor dem Kauf vor- gelegen bzw. verzichtet/verzichten der/die Kunde/n – auch für künftige Käufe – auf die Aushändigung vorgenannter Unterlagen.
Anlagevermittlung. 1 Der Vermittler weist den/die Kunden darauf hin, dass sich die von dem Vermittler im Zusammenhang mit den Wertpapierge- schäften des/der Kunden erbrachten Wertpapierdienstleistungen ausschließlich auf eine Anlagevermittlung von in Deutschland öffentlich zum Vertrieb zugelassenen Investmentanteilen/Beteiligungen beschränkt. Eine Vermittlung zu anderen Finanzinstru- menten, insbesondere Aktien, Zertifikate, Rentenpapiere etc. erfolgt nicht.
2 Im Falle einer Anlagevermittlung, die kein reines Ausführungsgeschäft (Execution Only Dienstleistungen) gemäß Ziffer 5 dar- stellt, hat der/die Kunde/n von sich aus Änderungen seiner Kenntnisse und Erfahrungen mitzuteilen, damit der Vermittler eine Angemessenheitsprüfung durchführen kann. Sollte der/die Kunde/n Änderungen nicht mitteilen, ist der Vermittler be- rechtigt, eine Angemessenheitsprüfung auf Basis der dem Vermittler vorliegenden Kundenangaben durchzuführen.
Anlagevermittlung. Die von bevestor erbrachten Anlagevermittlungsleistungen erfolgen ausschließlich über die Webseite „▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇“ und in dem auf dieser Webseite dargestellten Format. Nach Abschluss der Anlageberatung oder direkter Auftragserteilung des Kunden ohne vorangehende Anlageberatung wird bevestor dem Kunden im Wege der Anlagevermittlung den Erwerb der vom Kunden ausgewählten Investmentanteile vermitteln. Die Möglichkeit des Erwerbs hat der Kunde jeweils erst nach Durchlaufen des Auswahlprozesses auf der Webseite „▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇▇.▇▇“. Sofern der Kunde nach dem aufgrund der Anlageberatung erfolgten Ersterwerb eines Investmentanteils weitere Investmentanteile nachkaufen möchte, wird bevestor ihm diesen Nachkauf im Wege der Anlagevermittlung vermitteln. Sofern der Kunde seine Investmentanteile später veräußern möchte, wird bevestor ihm die Rückgabe im Wege der Anlagevermittlung vermitteln. Aufträge zum Erwerb oder zum Verkauf von Investmentanteilen erteilt der Kunde durch Anklicken des entsprechenden Auswahlbuttons. bevestor führt solche Aufträge nicht selbst aus, sondern übermittelt sie nur als Bote an die DekaBank. bevestor nimmt Aufträge des Kunden ausschließlich über den geschützten Bereich der Webseite mittels der zur Verfügung gestellten Auftragsmasken an. bevestor wird außerhalb des geschützten Bereichs der Webseite erteilte Aufträge nicht an die DekaBank weiterleiten. bevestor ist berechtigt, einen Auftrag des Kunden nach pflichtgemäßem Ermessen abzulehnen, insbesondere, wenn dies aus aufsichtsrechtlichen oder Compliance-Gesichtspunkten angezeigt ist. Soweit gesetzlich zulässig, wird bevestor den Kunden von dieser Ablehnung in Kenntnis setzen.
