Dauer des Vertrags. Der Versicherungsvertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen, mindestens für ein Jahr. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht Sie oder wir den Vertrag kündigen.
Dauer des Vertrags. Die Dauer Ihres Vertrags finden Sie in Ihrem Versicherungs- schein.
Dauer des Vertrags. Der Vertrag beginnt mit Datum der Depoteröffnung. Die Laufzeit beträgt mindestens Jahr/e. Während der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Danach verlängert sich das Vertragsverhältnis von Jahr zu Jahr, wenn es nicht schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung ist nach Ablauf der Mindestvertragsdauer mit Monatsfrist zum Ende eines jeden Quartals möglich.
Dauer des Vertrags. 8.1 Der vorliegende Vertrag tritt bei dessen Unterzeichnung durch die Genossenschaft in Kraft. Er gilt für unbe- stimmte Zeit.
Dauer des Vertrags. Der Vertrag wird für eine bestimmte Dauer, nämlich für die Zeit vom bis abgeschlossen.2
Dauer des Vertrags. Soweit Dauerschuldverhältnisse bestehen, können diese, sofern nicht anders vereinbart, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten von beiden Parteien schriftlich ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt jederzeit vorbehalten. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: • der Eintritt von Ereignissen, welche die Fortsetzung der vereinbarten Zusammenarbeit unzumutbar machen, wie etwa die andauernde Ver- letzung wesentlicher Vertragspflichten durch eine der Parteien nach erfolgloser schriftlicher Abmahnung unter Fristansetzung von mindes- tens 30 Tagen; • Schritte der Insolvenz, z. B. Deponierung der Bilanz, Gesuch um Nach- lass, Publikation der Konkurseröffnung einer Partei.
Dauer des Vertrags. Der Vertrag bezieht sich auf eine einmalige Datenlieferung mit dem Datenstand 06/2012 für das Ausgleichsjahr 2013 basie- rend auf der Festlegung des Bundesversicherungsamtes vom 28. September 2012. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Daten des GKV-Arzneimittelindex erlischt automatisch ohne Kündigung im Falle einer vertraglichen Pflichtverletzung durch den Lizenznehmer oder sobald aufsichtsbehördliche Maßnahmen, Gesetzesänderungen oder gerichtliche Entscheidungen dem Vertrag die Grundlage entziehen. In diesen Fällen ist der Lizenznehmer verpflichtet, die Originaldatenträger (falls vor- handen) sowie alle Kopien der Daten des GKV-Arzneimittel- index einschließlich etwaiger abgeänderter Exemplare zu ver- nichten oder nach entsprechender Aufforderung an das WIdO zu übergeben. Der Lizenznehmer haftet für alle durch ihn verschuldeten Xxxxxxx, die dem WIdO im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages entstehen. Der Lizenznehmer hat bei unbefugter Weitergabe der Daten aus dem GKV-Arzneimittelindex eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 000.000 € zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das WIdO ist berechtigt, Aktualisierungen der Daten des GKV- Arzneimittelindex nach eigenem Ermessen zu erstellen.
Dauer des Vertrags. Wenn nicht anders vereinbart, gilt der Vertrag an dem Tag, wo der registrierte Antrag von Xxxxxxxx angenommen wird, als abgeschlossen und tritt dann in Kraft. Der Kunde erhält hierfür ein Bestätigungsschreiben, in dem mindestens seine Namen und Anschrift, die Anschlussadresse und die Leistungen, die Gegenstand des Vertrags sind, aufgeführt sind. Außer wenn der vom Kunden unterzeichnete Vertrag oder das Bestätigungsschreiben einen befristeten Vertrag vorsehen, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Ersetzung eines unbefristeten Vertrags oder eines befristeten Vertrags, der mit einem Verbraucherkunden abgeschlossen wurde, durch einen neuen befristeten Vertrag wird nur dann möglich sein, wenn der Kunde vorher über diese Möglichkeit schriftlich informiert wurde und hierzu seine ausdrückliche und schriftliche Genehmigung erteilt hat. Nimmt der Kunde die Erneuerung seines befristeten Vertrags nicht an, so wird dieser automatisch in einen Vertrag auf unbestimmte Zeit umgewandelt. Der Kunde wird diesem gemäß Artikel 19 ein Ende setzen können. Wenn der Vertrag mit einem beruflichen Kunden (Nichtverbraucherkunde) abgeschlossen wird, wird der Vertrag außer in den vom Gesetz nicht zugelassenen Fällen bei Ablauf des anfänglichen Zeitraums für aufeinanderfolgende Zeiträume gleicher Dauer automatisch verlängert, außer wenn der Kunde seinen Vertrag am Ende des vereinbarten vertraglichen Zeitraums unter Einhaltung einer gemäß den Modalitäten von Artikel 19. Die erste Regel von Artikel 18 – Vertragsdauer – wurde in Artikel 3.1 der allgemeinen Bedingungen aufgenommen. Die anderen Regeln unter Artikel 18 wurden gestrichen. Nunmehr werden alle Verträge für eine unbefristete Dauer (Artikel 3.2 der allgemeinen Bedingungen) abgeschlossen. Für Verträge mit befristeter Dauer wird der Vertrag bei Ablauf des anfänglichen Zeitraums automatisch auf unbefristete Dauer verlängert.
Dauer des Vertrags. Verträge werden, falls nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. • Vertragsänderungen oder Ergänzungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
Dauer des Vertrags. Der Rahmenvertrag tritt mit der Unterzeichnung der Vertragsparteien in Kraft und ist bis am 30. April 2029 gültig.