Common use of Anlassbezogene Kosten Clause in Contracts

Anlassbezogene Kosten. 6. Zusätzlich werden folgende anlassbezogene Kosten fällig, die wir dem Vertrag entnehmen: - 100 EUR jeweils für den Versicherungsnehmer und die ausgleichsberechtigte Person bei Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich. Über die in § 10 beschriebenen Kosten hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist. Dies gilt bei - Rückläufern im Lastschriftverfahren in Höhe der uns von der Bank tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten, § 280 BGB, - Kosten für das Mahnverfahren, § 280 BGB in Verbindung mit § 286 BGB. Wenn Sie uns nachweisen, dass die den gesondert in Rechnung gestellten Kosten zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall wesentlich niedriger zu beziffern sind oder nicht zutreffen, werden wir die Kosten entsprechend vermindern oder auf sie verzichten.

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Anlassbezogene Kosten. 6. Zusätzlich werden folgende anlassbezogene Kosten fällig, die wir dem Vertrag entnehmen: - 100 EUR jeweils für den Versicherungsnehmer und die ausgleichsberechtigte Person bei Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich. Versorgungsausgleich Über die in § 10 8 beschriebenen Kosten hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist. Dies gilt bei - Rückläufern im Lastschriftverfahren in Höhe der uns von der Bank tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten, § 280 BGB, - Kosten für das Mahnverfahren, § 280 BGB in Verbindung mit § 286 BGB. Wenn Sie uns nachweisen, dass die den gesondert in Rechnung gestellten Kosten zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall wesentlich niedriger zu beziffern sind oder nicht zutreffen, werden wir die Kosten entsprechend vermindern oder auf sie verzichten.

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Anlassbezogene Kosten. 6. Zusätzlich werden folgende anlassbezogene Kosten fällig, die wir dem Vertrag entnehmen: - 100 EUR jeweils für den Versicherungsnehmer und die ausgleichsberechtigte Person bei Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich. Über die Falls aus besonderen von Ihnen veranlassten Gründen zusätzliche Kosten verursacht werden, können wir Ihnen diese gesondert in § 10 beschriebenen Kosten hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig istRechnung stellen. Dies gilt bei - Rückläufern im Lastschriftverfahren in Höhe der uns von der Bank tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten, § 280 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), - Kosten für das Mahnverfahren, § 280 BGB in Verbindung mit § 286 BGB. Wenn Sie uns nachweisen, dass die den gesondert in Rechnung gestellten Kosten zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall wesentlich niedriger zu beziffern sind oder nicht zutreffen, werden wir die Kosten entsprechend vermindern oder auf sie verzichten.

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Anlassbezogene Kosten. 6. Zusätzlich werden folgende anlassbezogene Kosten fällig, die wir dem Vertrag entnehmen: - 100 EUR jeweils für den Versicherungsnehmer und die ausgleichsberechtigte Person bei Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich. Über die in § 10 9 beschriebenen Kosten hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist. Falls aus besonderen von Ihnen veranlassten Gründen zusätzliche Kosten verursacht werden, können wir Ihnen diese gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt bei - Rückläufern im Lastschriftverfahren in Höhe der uns von der Bank tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten, § 280 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), - Kosten für das Mahnverfahren, § 280 BGB in Verbindung mit § 286 BGB. Wenn Sie uns nachweisen, dass die den gesondert in Rechnung gestellten Kosten zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall wesentlich niedriger zu beziffern sind oder nicht zutreffen, werden wir die Kosten entsprechend vermindern oder auf sie verzichten.

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Anlassbezogene Kosten. 6. Zusätzlich werden folgende anlassbezogene können bei folgenden Anlässen Kosten fällig, die wir dem Vertrag entnehmenentstehen: - 100 EUR jeweils für den Versicherungsnehmer und die ausgleichsberechtigte Person bei Ehescheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich. Über die in § 10 9 beschriebenen Kosten hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig ist. Falls aus besonderen von Ihnen veranlassten Gründen zusätzliche Kosten verursacht werden, können wir Ihnen diese gesondert in Rechnung stellen. Dies gilt bei - Rückläufern im Lastschriftverfahren in Höhe der uns von der Bank tatsächlich in Rechnung gestellten Kosten, § 280 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), - Kosten für das Mahnverfahren, § 280 BGB in Verbindung mit § 286 BGB. Wenn Sie uns nachweisen, dass die den gesondert in Rechnung gestellten Kosten zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall wesentlich niedriger zu beziffern sind oder nicht zutreffen, werden wir die Kosten entsprechend vermindern oder auf sie verzichten.

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