Allgemeine Vertragsbestimmungen Musterklauseln

Allgemeine Vertragsbestimmungen. Sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen österreichischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Für sämtliche Streitigkeiten wird das für 0000 Xxxx sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Vereinbarungen im Rahmen dieses Vertragen be- dürfen für ihre Verbindlichkeit der Schriftform, es wurden keine mündlichen Nebenabreden getroffen und sämtliche zwischen den Vertragspartnern vor Vertragsunterfertigung abgeschlossenen Vereinba- rungen werden mit Unterfertigung dieses Vertrages unwirksam. Änderungen und Ergänzungen der Ver- einbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schrift- form, dies gilt auch für ein Abgehen vom Formerfor- dernis der Schriftlichkeit. Sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Verein- barung gehen auf allfällige Rechtsnachfolger beider Vertragsparteien über. Diese Vereinbarung geht in Bezug auf die perso- nenbezogene Datenverarbeitung und allen daten- schutzrechtlichen Belangen den Bestimmungen des Hauptleistungs-/Rahmenvertrages vor. Die Parteien vereinbaren, den Abschluss dieser Ver- einbarung und deren Inhalt vertraulich zu behandeln. Dies gilt, insoweit die gegenständliche Vereinbarung keine entgegenstehenden Bestimmungen enthält und keine gesetzlichen Auskunftspflichten bestehen. Der Verantwortliche verpflichtet sich, (i) dass sich seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ein- gesetzte und/oder beauftragte Subunternehmer an sämtliche geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit Anti-Korruptionsvorschriften halten sowie (ii) geeignete Maßnahmen zu setzen, um die Einhaltung der Anti-Korruptionsvorschriften sicherzustellen. Ein Verstoß gegen Anti-Korruptions- vorschriften berechtigt den Auftragsverarbeiter – unbeschadet sonstiger Rücktritts- und Kündigungs- rechte – zur fristlosen außerordentlichen Kündigung der Vereinbarung sowie zur Geltendmachung allfälli- ger Schadenersatzansprüche. Der Verantwortliche ist verpflichtet den Auftragsver- arbeiter darüber zu informieren, ob der Verantwort- liche einen Datenschutzvorfall iSd Art 4 Z 12 DSGVO, der im Zusammenhang mit durch diese Vereinbarung geregelten Verarbeitungen steht, gemäß Art 33 Abs 1 DSGVO an die Datenschutzbehörde gemeldet bzw. gemäß Art 34 DSGVO auch die von diesem Daten- schutzvorfall betroffenen Personen benachrichtigt hat. Insbesondere stellt er dem Auftragsverarbeiter auch unentgeltlich eine Kopie jeder Meldung bzw. Benachrichtigung zur Verfügung. Der Verantwortli- c...
Allgemeine Vertragsbestimmungen. Etwaige Kosten der Vertragsvergebührung werden von der EAG VT getragen. Die Kosten einer rechtlichen Beratung trägt jeder Ver- tragspartner für sich. Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Münd- liche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vertrags- bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung sowie dem Zweck dieses Vertrages am Nächsten kommt und wirksam ist, dasselbe gilt für Lücken im Vertrag. Für Zwecke der Vertragsauslegung gilt dieser als von sämtlichen Vertragsparteien gemeinsam errichtet. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über sein Zustandekommen und seine Auslegung wird die ausschließliche Zu- ständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz vereinbart. Auf dieses Vertragsverhältnis ist das materielle österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. Die Datenschutzerklärung für Geschäftskontakte der Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH ist unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/ Datenschutzerklaerung-Energie-AG-Vertrieb-GmbH-Geschaeftskontakte.pdf?ch=95Ih4fFI&:hp=1;2;de zu finden und wird dem Ver- tragspartner auf Verlangen übermittelt. Anhang 1: Betreuungsvollmacht Tabelle 1: Pachtentgelt Tabelle 2: Anlagenrestwerte , am Linz, am Kunde Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH, FN 502834m Anhang 1 BETREUUNGSVOLLMACHT Der Vollmachtgeber, Firmenwortlaut: Firmensitz/Anschrift: im Folgenden “Kunde“ bevollmächtigt und ermächtigt die Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx FN 502834 m im Folgenden “Auftragnehmer“ sämtliche relevanten Daten für die Photovoltaikanlage von Dritten anzufordern bzw. bei Dritten einzuholen. Dies beinhaltet insbeson- dere auch die Einsichtnahme bzw. Datenanforderung beim jeweiligen Verteilnetzbetreiber und die Auswertung dieser Kundendaten (zB Lastprofil, Anschlussbedingungen, etc.). Weiters dient diese Ermächtigung als Zustellvollmacht für Informationen und Mitteilungen des zuständigen Verteilernetzbetreibers des Kunden. ………………………………………… ……………………………………………………………………… Ort, Dat...
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 17 Datenverwendung, Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz, Datenverarbeitungsauskunft §18 Vertragslaufzeit §19 Übertragung von Rechten und Pflichten § 20 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand § 21 Formvorschriften § 22 Anzahl der Vertragsausfertigungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 17 Datenverwendung, Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz, Datenverarbeitungsauskunft § 18 Vertragslaufzeit §19 Übertragung von Rechten und Pflichten § 20 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand § 21 Formvorschriften § 22 Anzahl der Vertragsausfertigungen Anlage A1: Besondere Bestimmungen und Abgeltungssätze für den Einzelwagenladungsverkehr (EWV) Anlage A2: entfällt Anlage B1: Besondere Bestimmungen und Abgeltungssätze für den unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) Anlage B2: entfällt Anlage B3: Verzeichnis der Bergstrecken Beilagen: Beilage 1: Formatvorlage der meldepflichtigen Ist-Betriebsdaten im EWV/UKV Beilage 2: Formatvorlage der meldepflichtigen ITE-Daten Beilage 3: entfällt Beilage 4: Formatvorlage der Zugtrassenabrechnungsdaten Beilage 5: Einverständniserklärung zur Übermittlung der Zugtrassenabrechnungs- und ARAMIS- Daten an die SCHIG mbH Beilage 6: Verzeichnis der Subauftragnehmer Beilage 7: Verzeichnis der Kooperationspartner Beilage 8: Formatvorlage Bahnhofscodeumschlüsselung Beilage 9: Formatvorlage der meldepflichtigen Ist-Kooperationsdaten im EWV/UKV/RoLa
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 1.18.1. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
Allgemeine Vertragsbestimmungen. (1) Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen der Ausstattungsmerkmale der Mietobjekte in Prospekten und der Webseite bleiben vorbehalten, sofern sie nicht schriftlich zugesichert sind.
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 1 Sprachliche Gleichbehandlung § 2 Geltungsbereich
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 10.1 Alle schriftlichen Mitteilungen des Vermieters bzw. Mieters haben an die im Mietvertrag angeführte bzw. an die dem Mieter bzw. Vermieter zuletzt schriftlich bekanntgegebene Adresse des Vermieters bzw. Mieters zu erfolgen. Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, etwaige Änderungen ihrer im Vertrag genannten Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragspartner mitzuteilen. 10.2 Das Vertragsverhältnis (Rechte und Pflichten) geht beiderseits auf die Rechtsnachfolger über. Der Vermieter kann im Wege des Vertragspartnerwechsels durch einen neuen Vermieter ersetzt werden. Hierzu bedarf es keiner Einwilligung des Mieters.
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 9.1. An das Vermittlungsunternehmen gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Rücktrittserklärungen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (Mail), somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren digitalen Signatur. 9.2. Belehrung über das Rücktritts- /Widerrufsrecht: Hat die zu betreuende Person als Verbraucher die Vertragserklärung a. nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Vermittlungsunternehmens abgegeben oder b. wurde die zu betreuende Person vor Abschluss des Vermittlungsvertrages vom Vermittlungsunternehmen außerhalb von
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 1 Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers oder seines Ver­ treters bis zum Vertragsschluss