Allgemeine Vertragsbestimmungen. Etwaige Kosten der Vertragsvergebührung werden von der EAG VT getragen. Die Kosten einer rechtlichen Beratung trägt jeder Ver- tragspartner für sich. Abänderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, ebenso das Abgehen vom Schriftformerfordernis. Münd- liche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Vertrags- bestimmungen. Nichtige oder unwirksame Bestimmungen sind durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung sowie dem Zweck dieses Vertrages am Nächsten kommt und wirksam ist, dasselbe gilt für Lücken im Vertrag. Für Zwecke der Vertragsauslegung gilt dieser als von sämtlichen Vertragsparteien gemeinsam errichtet. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag, auch über sein Zustandekommen und seine Auslegung wird die ausschließliche Zu- ständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Linz vereinbart. Auf dieses Vertragsverhältnis ist das materielle österreichische Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens anzuwenden. Dieser Vertrag wird in zwei Ausfertigungen errichtet. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. Die Datenschutzerklärung für Geschäftskontakte der Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH ist unter xxxxx://xxx.xxxxxxxxx.xx/ Datenschutzerklaerung-Energie-AG-Vertrieb-GmbH-Geschaeftskontakte.pdf?ch=95Ih4fFI&:hp=1;2;de zu finden und wird dem Ver- tragspartner auf Verlangen übermittelt. Anhang 1: Betreuungsvollmacht Tabelle 1: Pachtentgelt Tabelle 2: Anlagenrestwerte , am Linz, am Kunde Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH, FN 502834m Anhang 1 BETREUUNGSVOLLMACHT Der Vollmachtgeber, Firmenwortlaut: Firmensitz/Anschrift: im Folgenden “Kunde“ bevollmächtigt und ermächtigt die Energie AG Oberösterreich Vertrieb GmbH Xxxxxxxxxxxxxxxx 0, 0000 Xxxx FN 502834 m im Folgenden “Auftragnehmer“ sämtliche relevanten Daten für die Photovoltaikanlage von Dritten anzufordern bzw. bei Dritten einzuholen. Dies beinhaltet insbeson- dere auch die Einsichtnahme bzw. Datenanforderung beim jeweiligen Verteilnetzbetreiber und die Auswertung dieser Kundendaten (zB Lastprofil, Anschlussbedingungen, etc.). Weiters dient diese Ermächtigung als Zustellvollmacht für Informationen und Mitteilungen des zuständigen Verteilernetzbetreibers des Kunden. ………………………………………… ……………………………………………………………………… Ort, Dat...
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 9.1. An das Vermittlungsunternehmen gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc. – ausgenommen Rücktrittserklärungen – bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform (Mail), somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren digitalen Signatur.9.2. Belehrung über das Rücktritts- /Widerrufsrecht: Hat die zu betreuende Person als Verbraucher die Vertragserklärung a. nicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Vermittlungsunternehmens abgegeben oder b. wurde die zu betreuende Person vor Abschluss des Vermittlungsvertrages vom Vermittlungsunternehmen außerhalb von dessen Geschäftsräumlichkeiten persönlich und individuell angesprochen, so kann die zu betreuende Person ohne Angaben von Gründen vom Vermittlungsvertrag binnen 14 Tagen zurücktreten. Die Frist beginnt im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, frühestens jedoch mit Ausfolgung des vorab auszufüllenden Widerrufsformulars (Beilage ./V2). Die Erklärung des Rücktritts bzw. Widerrufs kann entweder formfrei mittels eindeutiger Erklärung oder mittels dem vorausgefüllten Widerrufsformular (Beilage ./V2) erfolgen. Die Frist ist gewahrt, wenn die Erklärung innerhalb von 14 Tagen an das Vermittlungsunternehmen abgesendet wird. Die zu betreuende Xxxxxx kann zudem dann vom Vermittlungsvertrag zurücktreten bzw. diesen widerrufen, wenn das Vermittlungsunternehmen gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994) sowie über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) verstoßen hat. Wenn die zu betreuende Person diesen Vermittlungsvertrag wiederrufen hat, hat das Vermittlungsunternehmen der zu betreuenden Person alle von dieser / diesem erhaltene Zahlungen, einschließlich allfälliger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass die zu betreuende Person eine andere Art der Lieferung als die vom Vermittlungsunternehmen angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Zugangs des Widerrufs beim Vermittlungsunternehmen, zurückzuzahlen. Für die Rückzahlung hat das Vermittlungsunternehmen das Zahlungsmittel der ursprünglichen Transaktion zu verwenden und dürfen der zu betreuende Person hierfür keine zusätzlichen Entgelte in Rechnung gestellt werden. Hat die zu betreuende Person den Beginn der Dienstleistungen durch das Vermittlungsunternehmen noch während der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangt, hat die zu betreuen...
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 17 Datenverwendung, Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz, Datenverarbeitungsauskunft §18 Vertragslaufzeit §19 Übertragung von Rechten und Pflichten § 20 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand § 21 Formvorschriften § 22 Anzahl der Vertragsausfertigungen
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 17 Datenverwendung, Zustimmungserklärung nach dem Datenschutzgesetz, Datenverarbeitungsauskunft § 18 Vertragslaufzeit §19 Übertragung von Rechten und Pflichten § 20 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand § 21 Formvorschriften § 22 Anzahl der Vertragsausfertigungen Anlage A1: Besondere Bestimmungen und Abgeltungssätze für den Einzelwagenladungsverkehr (EWV) Anlage A2: entfällt Anlage B1: Besondere Bestimmungen und Abgeltungssätze für den unbegleiteten Kombinierten Verkehr (UKV) Anlage B2: entfällt Anlage B3: Verzeichnis der Bergstrecken Beilagen: Beilage 1: Formatvorlage der meldepflichtigen Ist-Betriebsdaten im EWV/UKV Beilage 2: Formatvorlage der meldepflichtigen ITE-Daten Beilage 3: entfällt Beilage 4: Formatvorlage der Zugtrassenabrechnungsdaten Beilage 5: Einverständniserklärung zur Übermittlung der Zugtrassenabrechnungs- und ARAMIS- Daten an die SCHIG mbH Beilage 6: Verzeichnis der Subauftragnehmer Beilage 7: Verzeichnis der Kooperationspartner Beilage 8: Formatvorlage Bahnhofscodeumschlüsselung Beilage 9: Formatvorlage der meldepflichtigen Ist-Kooperationsdaten im EWV/UKV/RoLa
Allgemeine Vertragsbestimmungen. (1) Unsere Angebote sind freibleibend. Änderungen der Ausstattungsmerkmale der Mietobjekte in Prospekten und der Webseite bleiben vorbehalten, sofern sie nicht schriftlich zugesichert sind.
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 1.18.1. Mündliche Nebenabreden wurden von den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 13.a Die schriftlichen Mitteilungen des Vermieters und auch des Mieters haben an die im Mietvertrag angeführte bzw. an die dem Vermieter bzw. dem Mieter zuletzt schriftlich bekannt gegeben Adresse zu erfolgen. Schriftliche Mitteilungen des Vermieters an den Mieter gelten als zugestellt, wenn diese an die bekannt gegebene Adresse versandt wurden. Beide Vertragsparteien verpflichten sich allfällige Änderungen der im Vertrag angegebenen Anschrift unverzüglich schriftlich dem anderen Vertragspartner mitzuteilen.
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 1 Sprachliche Gleichbehandlung § 2 Geltungsbereich
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertrags- schluss
Allgemeine Vertragsbestimmungen. 1.1 Vertragspartner und damit Lizenznehmer ist das im Vertragskopf angeführte rechtsfähige Unternehmen mit den in der Anlage 1 angeführten Betriebsstätten des Lizenznehmers sowie in der Anlage 2 angeführten Betriebsstätten der Eigenmarkenhersteller/Betriebsstätten der Lohnproduzenten. Alle Anlagen bilden integrierende Bestandteile des Lizenzvertrages.