Annahme des Delisting-Erwerbsangebots innerhalb der Annahmefrist Musterklauseln

Annahme des Delisting-Erwerbsangebots innerhalb der Annahmefrist. GSW-Aktionäre, die das Delisting-Erwerbsangebot innerhalb der Annahmefrist annehmen wollen, sollten sich mit jeglichen Fragen hinsichtlich der technischen Abwicklung des Delisting-Erwerbsangebots an ihre jeweilige Depotbank oder jedes andere Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden, bei denen ihre GSW-Aktien verwahrt werden. Diese Institute sind über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Delisting- Erwerbsangebots gesondert informiert worden und werden jeden GSW-Aktionär, der GSW- Aktien in seinem Wertpapierdepot hält, über das Delisting-Erwerbsangebot und die für die Annahme erforderlichen Schritte informieren. GSW-Aktionäre können das Delisting-Erwerbsangebot nur annehmen, wenn sie innerhalb der Annahmefrist:
Annahme des Delisting-Erwerbsangebots innerhalb der Annahmefrist. Clere-Aktionäre, die das Delisting-Erwerbsangebot annehmen möchten, sollten sich mit eventuellen Fragen bezüglich der technischen Aspekte der Annahme des Delisting- Erwerbsangebots und dessen Abwicklung an ihre Depotbank wenden. Die Depotbanken werden über die Abläufe zur Annahme und Abwicklung des Delisting-Erwerbsangebots gesondert informiert. Clere-Aktionäre können das Delisting-Erwerbsangebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der – ggf. verlängerten – Annahmefrist: • die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots schriftlich gegenüber ihrer Depot- bank erklären (die „Annahmeerklärung“), wobei für die Einhaltung der Annahme- frist der Zugang der Annahmeerklärung bei der Depotbank maßgeblich ist; und • ihre Depotbank anweisen, die fristgerechte Umbuchung der in ihrem Depot be- findlichen Clere-Aktien, für die sie das Delisting-Erwerbsangebot annehmen wol- len in die XXXX XX000X0X0XX0 bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt („Clearstream“) entweder selbst oder über ihre für sie tätige Transaktionsbank vorzunehmen bzw. – im Fall ausländischer Depotbanken – über den für sie als Zwischenverwahrer tätigen Kontoinhaber bei Clearstream (Custodian) zu veran- lassen. Die Annahme des Delisting-Erwerbsangebots wird erst wirksam, wenn die Clere-Aktien bis spätestens 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bei Clearstream in die XXXX XX000X0X0XX0 umgebucht worden sind. Bankarbeitstag ist jeder Tag, an dem die Kreditinstitute in Frankfurt am Main für den Geschäftsverkehr allgemein geöffnet sind (ein „Bankarbeitstag“). Diese Umbuchung ist durch die jeweilige Depotbank nach Erhalt der Annahmeerklärung zu veranlassen. Annahmeerklärungen, die bei der jeweiligen Depotbank nicht innerhalb der Annahmefrist oder falsch oder unvollständig ausgefüllt eingehen, gelten nicht als Annahme des Delis- ting-Erwerbsangebots und berechtigen den betreffenden Clere-Aktionär nicht zum Erhalt des Angebotspreises. Weder die Bieterin noch im Auftrag die Bieterin handelnde Perso- nen sind verpflichtet, den betreffenden Clere-Aktionär über irgendwelche Mängel oder Fehler in der Annahmeerklärung zu unterrichten, und haften nicht, falls keine solche Un- terrichtung erfolgt.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.