Common use of Annullierung Clause in Contracts

Annullierung. 1. Bei Annullierung hat der Erholungssuchende dem Unternehmer eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt: ­ bei Annullierung drei Monate vor dem Anfangsdatum oder früher: 15% des vereinbarten Preises; ­ bei Annullierung zwischen drei und zwei Monaten vor dem Anfangsdatum: 50% des vereinbarten Preises; ­ bei Annullierung zwischen zwei Monaten und einem Monat vor dem Anfangsdatum: 75% des vereinbarten Preises; ­ bei Annullierung innerhalb eines Monats vor dem Anfangsdatum: 90% des vereinbarten Preises; ­ bei Annullierung am Tag des Anfangsdatums: 100% des vereinbarten Preises.

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Samples: www.klaverweide.com

Annullierung. 1. Bei Annullierung hat der Erholungssuchende dem Unternehmer eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt: ­ bei Annullierung drei Monate vor dem Anfangsdatum oder früher: 15% des vereinbarten Preises; ­ - bei Annullierung zwischen drei und zwei Monaten vor dem Anfangsdatum: 50% des vereinbarten Preises; ­ - bei Annullierung zwischen zwei Monaten und einem Monat vor dem Anfangsdatum: 75% des vereinbarten Preises; ­ - bei Annullierung innerhalb eines Monats vor dem Anfangsdatum: 90% des vereinbarten Preises; ­ - bei Annullierung am Tag des Anfangsdatums: 100% des vereinbarten Preises.

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Annullierung. 1. Bei Annullierung hat der Erholungssuchende dem Unternehmer eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt: ­ - bei Annullierung drei Monate vor dem Anfangsdatum oder früher: 15% des vereinbarten Preises; ­ - bei Annullierung zwischen drei und zwei Monaten vor dem Anfangsdatum: 50% des vereinbarten Preises; ­ - bei Annullierung zwischen zwei Monaten und einem Monat vor dem Anfangsdatum: 75% des vereinbarten Preises; ­ - bei Annullierung innerhalb eines Monats vor dem Anfangsdatum: 90% des vereinbarten Preises; ­ - bei Annullierung am Tag des Anfangsdatums: 100% des vereinbarten Preises.

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Annullierung. 1. Bei Annullierung hat der Erholungssuchende dem Unternehmer eine Entschädigung zu bezahlen. Diese beträgt: ­ bei Annullierung drei Monate vor dem Anfangsdatum oder früher: 15% des vereinbarten Preises; ­ bei Annullierung zwischen drei und zwei Monaten vor dem Anfangsdatum: 50% des vereinbarten Preises; ­ bei Annullierung zwischen zwei Monaten und einem Monat vor dem Anfangsdatum: 75% des vereinbarten Preises; ­ bei Annullierung innerhalb eines Monats vor dem Anfangsdatum: 90% des vereinbarten Preises; ­ bei Annullierung am Tag des Anfangsdatums: 100% des vereinbarten Preises.

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