Common use of Annullierung Clause in Contracts

Annullierung. 9.1. Der Verkäufer hat das Recht, einen Auftrag zu annullieren, sofern der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung seine früheren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer beziehungsweise anderen Gläubigern noch nicht erfüllt hat. Der Verkäufer kann dieses Recht außerdem in Anspruch nehmen, sofern der Verkäufer die Informationen in Bezug auf die Kreditwürdigkeit des Käufers als unzureichend betrachtet. Der Käufer kann aus solchen Annullierungen keine Rechte herleiten und den Verkäufer in diesem Zusammenhang keinesfalls haftbar machen. 9.2. Sofern der Käufer den Vertrag aus welchem Grund auch immer gänzlich oder teilweise annulliert, braucht der Verkäufer dies nur anzunehmen, sofern die Waren noch nicht dem Spediteur zur Versendung bereitgestellt worden sind, und unter der Bedingung, dass der Abnehmer einen Schadensersatz zahlt, der mindestens 50 Prozent des Rechnungswerts der annullierten Waren entspricht. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, sämtliche bis zu jenem Zeitpunkt entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. 9.3. Ab dem Zeitpunkt, an welchem dem Käufer die erworbenen Waren zur Verfügung gestellt werden, ist der Käufer zur Abnahme der Waren verpflichtet. Sofern der Käufer dies ablehnt, ist der Verkäufer berechtigt, diese Waren anderweitig zu verkaufen und ist der Käufer für die Preisdifferenz sowie alle sonstigen Kosten, die sich daraus für den Verkäufer ergeben sollten, haftbar.

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Sources: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Annullierung. 9.1. Der Verkäufer hat das Recht, einen Auftrag zu annullieren, sofern der Käufer zum Zeitpunkt der Lieferung seine früheren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer beziehungsweise anderen Gläubigern noch nicht erfüllt hat. Der Verkäufer kann dieses Recht außerdem in Anspruch nehmen, sofern der Verkäufer die Informationen in Bezug auf die Kreditwürdigkeit des Käufers als unzureichend betrachtet. Der Käufer kann aus solchen Annullierungen keine Rechte herleiten und den Verkäufer in diesem Zusammenhang keinesfalls haftbar machen. 9.2. Sofern der Käufer den Vertrag aus welchem Grund auch immer gänzlich oder teilweise annulliert, braucht der Verkäufer dies nur anzunehmen, sofern die Waren noch nicht dem Spediteur zur Versendung bereitgestellt worden sind, und unter der Bedingung, dass der Abnehmer einen Schadensersatz zahlt, der mindestens 50 25 Prozent des Rechnungswerts der annullierten Waren entspricht. Außerdem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, sämtliche bis zu jenem Zeitpunkt entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. 9.3. Ab dem Zeitpunkt, an welchem dem Käufer die erworbenen Waren zur Verfügung gestellt werden, ist der Käufer zur Abnahme der Waren verpflichtet. Sofern der Käufer dies ablehnt, ist der Verkäufer berechtigt, diese Waren anderweitig zu verkaufen und ist der Käufer für die Preisdifferenz sowie alle sonstigen Kosten, die sich daraus für den Verkäufer ergeben solltensollten einschließlich Lagerkosten, haftbar.

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Sources: General Terms and Conditions