Anwendungsbereich Musterklauseln

Anwendungsbereich. Die Bedingungen der Z 63 bis 67 gelten für Wertpapiere und andere Werte, selbst wenn sie nicht verbrieft sind.
Anwendungsbereich. Soweit nichts anderes bestimmt wird, gelten die im Folgenden für Konten getroffenen Regelungen auch für Depots.
Anwendungsbereich. Diese Bedingungen gelten für Wechsel, Schecks und sonstige Einzugspapiere (wie kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine).
Anwendungsbereich. 2.1 Die ADSp gelten für alle Verkehrsverträge des Spediteurs als Auftragnehmer. 2.2 Gesetzliche Bestimmungen, von denen im Wege vorformu- lierter Vertragsbedingungen nicht abgewichen werden darf, gehen den ADSp vor. 2.3 Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben 2.3.1 Verpackungsarbeiten, 2.3.2 die Beförderung und Lagerung von abzuschleppendem oder zu bergendem Gut, 2.3.3 die Beförderung und Lagerung von Umzugsgut im Sinne von § 451 HGB, 2.3.4 Lagerung und Digitalisierung von Akten; Akten sind alle Arten von verkörperten und digitalisierten Geschäftspapie- ren, Dokumenten, Datenträgern sowie von gleichartigen der Sammlung von Informationen dienenden Sachen, 2.3.5 Schwer- oder Großraumtransporte, deren Durchführung eine verkehrsrechtliche Transporterlaubnis bzw. Ausnahmegeneh- migung erfordert, Kranleistungen und damit zusammenhän- gende Montagearbeiten. 2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB.
Anwendungsbereich. 2.1 Die ADSp gelten für alle Verkehrsverträge des Spediteurs als Auftragnehmer. 2.2 Gesetzliche Bestimmungen, von denen im Wege vorformulierter Vertragsbedingungen nicht abgewichen werden darf, gehen den ADSp vor. 2.3 Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben 2.3.1 Verpackungsarbeiten, 2.3.2 die Beförderung und Lagerung von abzuschleppendem oder zu bergendem Gut, 2.3.3 die Beförderung und Lagerung von Umzugsgut im Sinne von § 451 HGB, 2.3.4 Lagerung und Digitalisierung von Akten; Akten sind alle Arten von verkörperten und digitalisierten Geschäftspapieren, Dokumenten, Datenträgern sowie von gleichartigen der Sammlung von Informationen dienenden Sachen, 2.3.5 Schwer- oder Großraumtransporte, deren Durchführung eine verkehrsrechtliche Transporterlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung erfordert, Kranleistungen und damit zusammenhängende Montagearbeiten. 2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB.
Anwendungsbereich. 1 Geltung der AGB 1. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. Zum Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören insbesondere Verträge zwischen dem Finanzdienstleister und dem Kunden, welche das entgeltliche Erbringen von Finanzdienstleistungen (vgl zur Definition § 3 dieser AGB), einschließlich der bloßen Analyse des Kundenvermögens, zum Inhalt haben. 2. Der Kunde erklärt seine Zustimmung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch allen weiteren Verträgen zu Grunde gelegt werden, sofern nicht Abweichendes vereinbart wird. 3. Genderhinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung (z.B. Kunde/ Kundin) verzichtet. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. 1. Sofern zwischen Finanzdienstleister und Kunden eine auf unbestimmte Dauer ausgelegte Rechtsbeziehung besteht, ist der Finanzdienstleister berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen nach Maßgabe dieser Bestimmung zu ändern. 2. Änderungen der AGB, die weder bestehende Entgelte erhöhen noch neue Entgelte einführen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden nach Maßgabe dieses Absatzes anzeigen. Die geänderten Bedingungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen ab Verständigung schriftlich widerspricht. Die Verständigung des Kunden von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann über jedes Kommunikationsmittel erfolgen, dessen Verwendung zwischen Finanzdienstleister und Kunden vereinbart ist. Der Finanzdienstleister wird den Kunden gemeinsam mit der Verständigung darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen nach Ablauf von sechs Wochen als Zustimmung zur Änderung gilt. 3. Der Kunde ist berechtigt, vor dem Inkrafttreten solcher Änderungen den Vertrag mit dem Finanzdienstleister mit sofortiger Wirkung zu beenden, ohne dass dafür die Einhaltung eventuell vereinbarter Kündigungstermine oder -fristen erforderlich ist und ohne dass für diese Auflösung Kosten anfallen würden. 4. AGB-Änderungen, mit denen neue Entgelte eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht werden sollen, wird der Finanzdienstleister dem Kunden anzeigen. Mit der Anzeige wird der Finanzdienstleister den Kunden auffordern, binnen sechs Wochen schriftlich zu erklären, ob er den geänderten Entgelten zustimmt oder nicht. Stimmt der Kunde nicht zu, so gilt der Vertrag mit Ablauf der ...
Anwendungsbereich. 2.1 Die ADSp gelten für alle Verkehrsverträge des Spediteurs als Auftragnehmer. 2.2 Gesetzliche Bestimmungen, von denen im Wege vorformulierter Vertragsbedingungen nicht abgewichen werden darf, gehen den ADSp vor. 2.3 Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben 2.3.1 Verpackungsarbeiten, 2.3.2 die Beförderung und Lagerung von abzuschleppendem oder zu bergendem Gut, 2.3.3 die Beförderung und Lagerung von Umzugsgut im Sinne von § 451 HGB, 2.3.4 Lagerung und Digitalisierung von Akten; Akten sind alle Arten von verkörperten und digitalisierten Geschäftspapieren, Dokumenten, Datenträgern sowie von gleichartigen der Sammlung von Informationen dienenden Sachen, 2.3.5 Schwer- oder Großraumtransporte, deren Durchführung eine verkehrsrechtliche Transporterlaubnis bzw. Ausnahmegenehmigung erfordert, Kran- leistungen und damit zusammenhängende Montagearbeiten. 2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern i.S.v. § 13 BGB. 12/2019 xxx.xxxxx-xxxxxxxxx.xx 3.1 Der Auftraggeber unterrichtet den Spediteur rechtzeitig über alle ihm bekannten, wesentlichen, die Ausführung des Auftrages beeinflussenden Faktoren. Hierzu zählen 3.1.1 Adressen, Art und Beschaffenheit des Gutes, das Rohgewicht (inklusive Verpackung und vom Auftraggeber gestellte Lademittel) oder die anders angegebene Menge, Kennzeichen, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke, besondere Eigenschaften des Gutes (wie lebende Tiere, Pflanzen, Verderblich- keit), der Warenwert (z. B. für zollrechtliche Zwecke oder eine Versicherung des Gutes nach Ziffer 21), und Lieferfristen, 3.1.2 alle öffentlich-rechtlichen, z. B. zollrechtlichen, außenwirtschaftsrechtlichen (insbesondere waren-, personen- oder länderbezogenen Embargos) und sicherheitsrechtlichen Verpflichtungen, 3.1.3 im Falle von Seebeförderungen alle nach den seerechtlichen Sicherheitsbestimmungen (z. B. SOLAS) erforderlichen Daten in der vorgeschriebenen Form, 3.1.4 Dritten gegenüber bestehende gewerbliche Schutzrechte, z. B. marken- und lizenzrechtliche Beschränkungen, die mit dem Besitz des Gutes verbun- den sind, sowie gesetzliche oder behördliche Hindernisse, die der Auftragsabwicklung entgegenstehen, 3.1.5 besondere technische Anforderungen an das Beförderungsmittel und spezielle Ladungssicherungsmittel, die der Spediteur gestellen soll. 3.2 Bei gefährlichem Gut hat der Auftraggeber rechtzeitig dem Spediteur in Textform die Menge, die genaue Art der Gefahr und – soweit erforderlich – die zu ergrei...
Anwendungsbereich. 2.1 Die ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewer- be gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusam- menhang stehen. 2.2 Bei speditionsvertraglichen Tätigkeiten im Sinne der §§ 453 bis 466 HGB schuldet der Spediteur nur den Abschluß der zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Ver- träge, soweit zwingende oder AGB-feste Rechtsvorschriften nichts anderes bestim- men. 2.3 Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung, - Kran- oder Montagearbeiten sowie Schwer- oder Großraumtransporte mit Aus- nahme der Umschlagstätigkeit des Spediteurs, - die Beförderung und Lagerung von abzuschleppenden oder zu bergenden Gü- tern. 2.4 Die ADSp finden keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern. Verbrau- cher ist eine natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 2.5 Weichen Handelsbräuche oder gesetzliche Bestimmungen von den ADSp ab, so gehen die ADSp vor, es sei denn, daß die gesetzlichen Bestimmungen zwingend oder AGB- fest sind. Bei Verkehrsverträgen über Luft-, See-, Binnenschiffs- oder multimodale Transporte können abweichende Vereinbarungen nach den dafür etwa aufgestellten besonderen Beförderungsbedingungen getroffen werden 2.6 Der Spediteur ist zur Vereinbarung der üblichen Geschäftsbedingungen Dritter befugt. 2.7 Im Verhältnis zwischen Erst- und Zwischenspediteur gelten die ADSp als Allgemeine Geschäftsbedingungen des Zwischenspediteurs.
Anwendungsbereich. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden sowie der Zillertal Booking GmbH (ZIB) für alle auf der online Buchungsplattform xxxx.xxxxxxxxxxx.xxx durchgeführten Bestellungen. ZIB behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist die Fassung im Zeitpunkt der Buchung (Antrag auf Vertragsabschluss durch den Kunden). Der Betreiber des Online-Shops und Ihr Vertragspartner ist: Zillertal Booking GmbH, Xxxxxxxx X00, X-0000 Klagenfurt am Wörthersee. E-Mail: xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xx Tel. Nr.: +00 (0) 000 000 000 - 127 2 ZIB als Agentin mit Inkassomandat Auf xxxx.xxxxxxxxxxx.xxx bucht der Kunde Warenkorbpositionen. Die ZIB tritt für jede einzelne dieser Positionen als Vermittlerin mit einem Inkassomandat auf. Die Vertragspartei ist der jeweils verpflichtete bzw. gebuchte Lieferant oder Dienstleister. Angebote auf xxxx.xxxxxxxxxxx.xxx lassen sich als einzelne Bausteine (zum Beispiel Skipass, Ausrüstung, Eintritt) zu einem kompletten und auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Warenkorb zusammenstellen. ZIB haftet nicht für die korrekte Durchführung der einzelnen Dienstleistung oder Lieferung, außer sie tritt selbst als Lieferant oder Dienstleister auf. Darüber hinaus haftet die ZIB nicht für die Zusammenstellung des Warenkorbs und für die Abstimmung der einzelnen Positionen untereinander (zeitlich, örtlich, etc.). Der Kunde kann sich nur auf den vermittelten Vertrag und die geltenden Geschäftsbedingungen mit dem direkten Anbieter (zum Beispiel Bergbahn, Skiverleih, Skischule) berufen. Der Kunde hat sich selbst über die geltenden Geschäftsbedingungen der direkten Anbieter zu informieren. ZIB unterstützt den Kunden mit nützlichen Hinweisen oder Querverweisen im Anhang zu den vorliegenden AGB. Sollte der Kunde hier oder an anderer Stelle auf der Webseite xxxx.xxxxxxxxxxx.xxx auf solche Vertragsbestimmungen aufmerksam gemacht werden, dient dies lediglich zu Informationszwecken. XXX wird dadurch in keiner Weise verpflichtet.
Anwendungsbereich. 1.1 Für Bestellungen durch Gesellschaften der Telefónica Deutschland Gruppe („Telefónica Germany“) von Waren, Werken, Werklieferungen oder Dienstleistungen (Vertragsgegenstand) die unter Bezug auf diese Einkaufsbedingungen erteilt werden, gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen sowie die in der jeweiligen Bestellung und/oder in diesen Einkaufsbedingungen in Bezug genommenen Dokumente (im weiteren zusammenfassend „Einkaufsbedingungen“). Telefónica Deutschland Gruppe umfasst alle im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit der Telefónica Deutschland Holding AG verbundenen Unternehmen. 1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Lieferanten oder eines Dritten werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil als Telefónica Germany einer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat; das gilt auch für solche Bedingungen, die in diesen Einkaufsbedingungen keine Entsprechung er- fahren haben, es sei denn, sie geben die gesetzliche Regelung wieder. 1.3 Die Bedingungen des Lieferanten gelten auch nicht, wenn er nur zu diesen liefern will. Eine Bezugnahme der Telefónica Germany auf Dokumente des Lieferanten oder die Entgegennahme der Lieferung bedeutet keine Anerkennung der Bedingungen des Lieferanten.