Anwendungsbereich. 2.1 Die ADSp gelten für alle Verkehrsverträge des Spediteurs als Auftragnehmer.
Anwendungsbereich. Z 62. Die Bedingungen der Z 63 bis 67 gelten für Wertpapiere und andere Werte, selbst wenn sie nicht verbrieft sind.
Anwendungsbereich. Z 76. Diese Bedingungen gelten für Wechsel, Schecks und sonstige Einzugspapiere (wie kaufmännische Anweisungen und Verpflichtungsscheine).
Anwendungsbereich. Z 28. Soweit nichts anderes bestimmt wird, gelten die im Folgenden für Konten getroffenen Regelungen auch für Depots.
Anwendungsbereich. Die digitale girocard ist eine Debitkarte (nachfolgend „digitale Karte“ genannt), die dem Kunden digital zur Speicherung auf einem mobilen End- gerät (Telekommunikations-, Digital- oder IT-Gerät) zur Nutzung von mobilen Bezahlverfahren bereitgestellt (nachfolgend als „veritable digitale Karte“ bezeichnet) oder in Verbindung mit der physischen girocard digital mittels eines mobilen Endgeräts erzeugt (nachfolgend „digitalisierte physische Karte“) wird. Es gelten die „Sonderbedingungen für die girocard (Debitkarte)”, sofern in den „Sonderbedingungen für die digitale girocard (Debitkarte) mit individualisierten Authentifizierungsverfahren“ nicht Abweichendes vereinbart ist. Diese Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kartenausgebenden Bank und dem Kontoinhaber. Vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Kontoinhaber und Dritten (z. B. Endgerätehersteller, Mobilfunkanbieter oder Anbieter von Bezahlplattformen, bei denen digitale Karten hinterlegt werden können) bleiben unberührt. Die vertragliche Leistung der Bank betrifft nicht die Funktionsfähigkeit oder den Betrieb des mobilen Endgeräts, von Bezahlplattformen wie Apps für digitale Geldbörsen (Wallets), bei denen die digitale Karte hinterlegt werden kann.
Anwendungsbereich. 2.1 Die ADSp gelten für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierzu zählen auch speditionsübliche logistische Leistungen, wenn diese mit der Beförderung oder Lagerung von Gütern in Zusammenhang stehen.
Anwendungsbereich. 1.1 Für Bestellungen durch Gesellschaften der Telefónica Deutschland Gruppe („Telefónica Germany“) von Waren, Werken, Werklieferungen oder Dienstleistungen (Vertragsgegenstand) die unter Bezug auf diese Einkaufsbedingungen erteilt werden, gelten ausschließlich diese Einkaufsbedingungen sowie die in der jeweiligen Bestellung und/oder in diesen Einkaufsbedingungen in Bezug genommenen Dokumente (im weiteren zusammenfassend „Einkaufsbedingungen“). Telefónica Deutschland Gruppe umfasst alle im Sinne der §§ 15 ff. AktG mit der Telefónica Deutschland Holding AG verbundenen Unternehmen.
Anwendungsbereich. Diese Grundsätze gelten für die Ausführung von Aufträgen, die private oder professionelle Kunden der Bank zum Zwecke des Erwerbs oder der Veräußerung von Finanzinstrumenten erteilen. Ausführung in diesem Sinne bedeutet, dass die Bank auf der Grundlage des Kundenauftrages für Rechnung des Kunden mit einer anderen Partei auf einem geeigneten Markt ein entsprechendes Ausführungsgeschäft abschließt (Kommissi- onsgeschäft). Dabei können Kundenaufträge regelmäßig über verschie- dene Ausführungswege oder an verschiedenen Ausführungsplätzen ausgeführt werden, zum Beispiel an Börsen oder über multilaterale oder organisierte Handelssysteme, Systematische Internalisierer, Market Maker oder sonstige Liquiditäts-geber, im Inland oder im Ausland, im Präsenshandel oder im elektronischen Handel. Schließen die Bank und der Kunde einen Kaufvertrag über Finanz-instrumente zu einem festen oder bestimmbaren Preis (Festpreisgeschäft) sind die Ausführungs- grundsätze nicht anzuwenden.
Anwendungsbereich. Die Ausführungsgrundsätze gelten gleichermaßen für die Ausführung eines Kundenauftrages von Privatkunden und Professionellen Kunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Für Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien sind die Ausführungsgrundsätze nicht anzuwenden, da hier die Regeln zur Best Execution nach § 82 WpHG gem. der Ausnahmevor- schrift des § 68 WpHG nicht anwendbar sind. Die Best-Execution-Policy der Bank kommt nur dann zur Anwendung,wenn Sie bei Ordererteilung kein Ausführungsplatz zur Ausführung ihrer Order oder keine Weisung oder Handelsinstruktion explizit vorgeben. Im Rahmen der Best-Execution einer Kundenorder mit Weisung / Instrukti- on werden wir die Ausführung an den jeweiligen Heimatmärkten bzw. Pri- mary Exchanges und/oder MTFs und/oder OTFs vornehmen; dies erfolgt entweder durch manuelle Orderplatzierung durch den Händler an dem Markt mit dem besten Preis und der höchsten Liquidität bzw. maschinell über einen Smart Order Router. Über den Smart Order Router können auch Handelsalgorithmen gem. Kundenwunsch für die bestmögliche Orderaus- führung genutzt werden (z.B. VWAP, TWAP, Partizipationsrate am Umsatz- volumen, gleichzeitiger Zugriff auf Marktliquidität an verschiedenen Börsen, MTFs und OTFs zur Verringerung eines Markteinflusses durch die breit ge- fächerte Orderausführung). Durch individuelle Vereinbarungen mit den Kun- den können bestimmte Börsenplätze oder MTFs sowie OTFs, systemati- sche Internalisierer oder andere Liquiditätsspender bei der Auftragsausfüh- rung berücksichtigt oder ausgeschlossen werden. Grundsätzlich werden Kundenaufträge in Wertpapieren nicht gegen den Ei- genhandel der Bank ausgeführt, sondern an einen Ausführungsplatz weiter- geleitet. Im außerbörslichen ETF Handel mit professionellen Kunden und geeigneten Gegenparteien führt die Bank – soweit keine anderweitige Kun- denweisung vorliegt - Kundenaufträge gegen das eigene Buch aus. Die Bank agiert dabei als Liquditätsspender, da die vom Kunden angefragte Stückzahl in der Regel nicht oder nur mit deutlichem Preisnachteil an den jeweiligen Börsen zu handeln ist. Die von der Bank gestellten, umsatzab- hängigen Quotes stellen dabei ausnahmslos eine Verbesserung der Aus- führung gegenüber der Orderbuchtiefe der Referenzbörse dar. Hat die Bank keinen Direktzugang zu einem Ausführungsplatz, wird sie den Auftrag des Kunden nicht selbst ausführen, sondern ihn unter Wahrung die- ser Ausführungsgrundsätze an einen geeigneten Intermediär (Broker) wei- terleiten, de...
Anwendungsbereich. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Kunden sowie der Zillertal Booking GmbH (ZIB) für alle auf der online Buchungsplattform xxxx.xxxxxxxxxxx.xxx durchgeführten Bestellungen. ZIB behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Maßgeblich ist die Fassung im Zeitpunkt der Buchung (Antrag auf Vertragsabschluss durch den Kunden). Der Betreiber des Online-Shops und Ihr Vertragspartner ist: Zillertal Booking GmbH, Xxxxxxxx X00, X-0000 Klagenfurt am Wörthersee. E-Mail: xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxx.xx Tel. Nr.: +00 (0) 000 000 000 - 127 2 ZIB als Agentin mit Inkassomandat Auf xxxx.xxxxxxxxxxx.xxx bucht der Kunde Warenkorbpositionen. Die ZIB tritt für jede einzelne dieser Positionen als Vermittlerin mit einem Inkassomandat auf. Die Vertragspartei ist der jeweils verpflichtete bzw. gebuchte Lieferant oder Dienstleister. Angebote auf xxxx.xxxxxxxxxxx.xxx lassen sich als einzelne Bausteine (zum Beispiel Skipass, Ausrüstung, Eintritt) zu einem kompletten und auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Warenkorb zusammenstellen. ZIB haftet nicht für die korrekte Durchführung der einzelnen Dienstleistung oder Lieferung, außer sie tritt selbst als Lieferant oder Dienstleister auf. Darüber hinaus haftet die ZIB nicht für die Zusammenstellung des Warenkorbs und für die Abstimmung der einzelnen Positionen untereinander (zeitlich, örtlich, etc.). Der Kunde kann sich nur auf den vermittelten Vertrag und die geltenden Geschäftsbedingungen mit dem direkten Anbieter (zum Beispiel Bergbahn, Skiverleih, Skischule) berufen. Der Kunde hat sich selbst über die geltenden Geschäftsbedingungen der direkten Anbieter zu informieren. ZIB unterstützt den Kunden mit nützlichen Hinweisen oder Querverweisen im Anhang zu den vorliegenden AGB. Sollte der Kunde hier oder an anderer Stelle auf der Webseite xxxx.xxxxxxxxxxx.xxx auf solche Vertragsbestimmungen aufmerksam gemacht werden, dient dies lediglich zu Informationszwecken. XXX wird dadurch in keiner Weise verpflichtet.