Ansprechpartner und Fragen Musterklauseln

Ansprechpartner und Fragen. Mit der Durchführung des Förderprogramms wurde die Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Xxxxxx, Xxxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx, 00000 Xxxxxx als Verwaltungshelfer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragt. Für Fragen steht Ihnen der Projektträger unter xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx gerne zur Verfügung. Aus verfahrensrechtlichen Gründen können Fragen nur schriftlich beantwortet werden. Fragen und Antworten werden nach einer Anonymisierung auf der Webseite xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx veröffentlicht. Die Bewilligungsbehörde strebt an, sämtliche Fragen, die bis zum 20. Juni 2024 eingehen, bis zum 4. Juli 2024 zu beantworten. Fragen, die nach dem 20. Juni 2024 eingehen, können möglicherweise nicht mehr innerhalb der Gebotsphase beantwortet werden. Antragssteller können zudem bis vier Wochen vor Ablauf der materiellen Ausschlussfrist der Gebote, das heißt bis zum 13. Juni 2024, das von ihnen ausgefüllte Muster des Klimaschutzvertrags über die vorgenannte Emailadresse zur unverbindlichen Prüfung übermitteln (vgl. Nummer 8.5(c) FRL KSV). In diesem Fall wird eine Rückmeldung bis eine Woche vor Ablauf der materiellen Ausschlussfrist der Gebote erfolgen. Der Basis-Vertragspreis (Eingabefeld bei Nummer 4.9.1(a)(i) Muster-KSV) soll bei der Einreichung des Muster-KSV zur unverbindlichen Prüfung noch nicht angegeben werden.
Ansprechpartner und Fragen. Mit der Durchführung des Förderprogramms wurde die Forschungszentrum Jülich GmbH – Projektträger Xxxxxx, Xxxxxxx-Xxxxxx-Xxxxxx, 00000 Xxxxxx als Verwaltungshelfer des Bundes- ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beauftragt. Für Fragen steht Ihnen der Projektträger unter xxxxxx@xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx gerne zur Verfügung. Aus verfahrensrechtlichen Gründen können Fragen nur schriftlich beantwortet wer- den. Fragen und Antworten werden nach einer Anonymisierung auf der Webseite xxxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx.xxxx veröffentlicht. Die Bewilligungsbehörde strebt an, sämtliche Fragen, die bis zum 20. Juni 2024 eingehen, bis zum 4. Juli 2024 zu beantworten. Fragen, die nach dem 20. Juni 2024 eingehen, können möglicherweise nicht mehr innerhalb der Gebotsphase beantwortet werden.