Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 14.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
14.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Hochschuleinrichtung und dem/der Teilnehmenden die Auslegung, die Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für solche Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zuständig.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 28.
1. Der Umbrella-Fonds und die einzelnen Teilver- mögen unterstehen schweizerischem Recht, ins- besondere dem Bundesgesetz über die kol- lektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006, der Verordnung über die kollektiven Kapitalanlagen vom 22. November 2006 sowie der Verordnung der FINMA über die kollektiven Kapitalanlagen vom 27. August 2014.
2. Der Gerichtsstand ist der Sitz der Fondsleitung.
3. Für die Auslegung dieses Fondsvertrags ist die französische Fassung massgebend.
4. Dieser Fondsvertrag tritt am 30. Juni 2023 in Kraft.
5. Der vorliegende Fondsvertrag ersetzt den Fonds- vertrag vom 24. Xxxx 2023.
6. Bei der Genehmigung des Fondsvertrags prüft die FINMA ausschliesslich die Bestimmungen nach Art. 35a Abs. 1 Bst. a-g KKV und stellt deren Gesetzeskonformität fest.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Zahlungsabwicklungsbedingungen unterliegen in jeglicher Hinsicht dem Recht von New South Wales (Australien). Wir empfehlen Ihnen, Streitigkeiten durch Schlichtungsverfahren (wie z.B. Online-Streitschlichtungsverfahren) beizulegen. Sofern eine Streitigkeit nicht außergerichtlich beigelegt werden kann, vereinbaren Sie mit uns unwiderruflich, dass die Gerichte von New South Wales (Australien) bei Streitigkeiten nicht-ausschließlich zuständig sind.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Zahlungsabwicklungsbedingungen unterliegen den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg und sind diesen entsprechend auszulegen. Handeln Sie als Verbraucher (und nicht als Unternehmer) und enthalten die zwingenden gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz im jeweiligen Land Ihres Wohnsitzes Bestimmungen, die für Sie günstiger sind, so gelten diese günstigeren Bestimmungen ungeachtet der Xxxx des luxemburgischen Rechts. Als Verbraucher können Sie Gerichtsverfahren bezüglich der Allgemeinen Zahlungsbedingungen und dieser zusätzlichen Zahlungsbedingungen für durch eBay Sarl erbrachte Zahlungsdienste entweder vor den zuständigen Gerichten des Landes Ihres Wohnsitzes oder den zuständigen Gerichten des Geschäftssitzes von eBay Sarl in Luxemburg anstrengen. Wenn eBay Sarl Ansprüche gegen Sie als Verbraucher durchsetzen möchte, können wir dies nur vor den Gerichten des Landes tun, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Sofern Sie als Unternehmer tätig werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig sind.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 15.1 Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Vermieters oder der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat.
15.3 Ist der Xxxxxx Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters oder – nach seiner Xxxx – der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Vertrag abgeschlossen hat. Der Vermieter kann aber auch das für den Mieter zuständige Gericht anrufen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 17.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen ungültig, nichtig oder nicht erfüllbar sein, führt dies nicht zur Ungültigkeit des Vertrages. Vielmehr soll an die Stelle der ungültigen, nichtigen oder nicht erfüllbaren Bestimmung eine Regelung treten, die der Zielsetzung der ungültigen, nichtigen oder nicht erfüllbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
17.2. Vorbehältlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder zwingender internationaler Abkommen vereinbaren die Parteien: Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und dem ANBIETER sowie Ihnen und TGT ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für Klagen gegen den ANBIETER wird als ausschliesslicher Gerichtsstand der Sitz des ANBIETERS vereinbart. Der ANBIETER kann den Kunden an dessen Wohnsitz oder am Sitz des ANBIETERS einklagen. Für Klagen gegen TGT wird der ausschliessliche Gerichtsstand Romanshorn, Schweiz vereinbart. TGT kann den Kunden an dessen Wohnsitz oder am Sitz von TGT einklagen. Kontaktstellen: Thurgau Tourismus Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx 00x XX-0000 Xxxxxxxxxx +00 00 000 00 00 xxxx@xxxxxxx-xxxxxxxx.xx xxxxxxx.xxxxxxxx Genossenschaft Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0 XX-0000 Xxxx +00 00 000 00 00 xxxx@xxxxxxx.xxxxxxxx Romanshorn, 01.06.2022 Valid from 01.01.2022
1. What these general contract and travel conditions regulate
1.1. Thurgau Tourismus (hereinafter referred to as TGT) operates a reservation-system on the Internet portals xxxxxxx-xxxxxxxxx.xx, xxxxxxxxxx.xxxxx that facilitates the online booking of tourism-related products and services. TGT has been authorised and commissioned by the VENDORS to provide services on their behalf and for their account. VENDORS are for example hotels, accommodation providers, transport companies, regional tourism organisations etc. For package holidays, TGT itself may also be the VENDOR. The VENDOR is your contractor and is listed by name in the offers published on the website and in the travel documents. All services are hereinafter designated as TRIPS.
1.2. When making a booking (closing a contract) the contract is concluded directly between you and the VENDOR selected by you.
1.3. These general contract and travel conditions govern the legal relationship between you and TGT and between you and the VENDOR as defined in paragraph 1.1.
1.4. The booking and payment processing for your booking is made via xxxxxxx.xxxxxxxx Genossenschaft (TRIPLET). TGT and the VENDOR authorize TRIPLET to handle the processing and collection of bo...
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 15.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt ausschließ- lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist der Geschäftssitz des Vermieters oder der Sitz seiner Zweigniederlassung, die den Ver- trag abgeschlossen hat.
15.3 Ist der Xxxxxx Xxxxxxxx, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Vermieters oder – nach seiner Xxxx – der Sitz seiner Zweignieder- lassung, die den Vertrag abgeschlossen hat. Der Vermieter kann aber auch das für den Mieter zuständige Gericht anrufen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 6.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
6.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem/der Teilnehmer/in die Auslegung, die Anwen- dung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für diese Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zu- ständig.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 8.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
8.2 Sofern Streitigkeiten zwischen der Einrichtung und dem Teilnehmer die Auslegung, die Anwendung oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung betreffend nicht gütlich beigelegt werden können, ist für solche Streitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand nach dem anwendbaren innerstaatlichen Recht zuständig. Nachname, Vorname Ort, Datum Unterschrift Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxx, Vorname Ort, Datum Unterschrift
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Es findet schweizerisches materielles Recht unter Aus- schluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag wird der Sitz der Leis- tungserbringerin als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.