Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 8.1 Die Vereinbarung unterliegt deutschem Recht.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 15.1 Der vorliegende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 17.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen ungültig, nichtig oder nicht erfüllbar sein, führt dies nicht zur Ungültigkeit des Vertrages. Vielmehr soll an die Stelle der ungültigen, nichtigen oder nicht erfüllbaren Bestimmung eine Regelung treten, die der Zielsetzung der ungültigen, nichtigen oder nicht erfüllbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Zahlungsabwicklungsbedingungen unterliegen in jeglicher Hinsicht dem Recht von New South Wales (Australien). Wir empfehlen Ihnen, Streitigkeiten durch Schlichtungsverfahren (wie z.B. Online-Streitschlichtungsverfahren) beizulegen. Sofern eine Streitigkeit nicht außergerichtlich beigelegt werden kann, vereinbaren Sie mit uns unwiderruflich, dass die Gerichte von New South Wales (Australien) bei Streitigkeiten nicht-ausschließlich zuständig sind.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Zahlungsabwicklungsbedingungen unterliegen den Gesetzen des Großherzogtums Luxemburg und sind diesen entsprechend auszulegen. Handeln Sie als Verbraucher (und nicht als Unternehmer) und enthalten die zwingenden gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz im jeweiligen Land Ihres Wohnsitzes Bestimmungen, die für Sie günstiger sind, so gelten diese günstigeren Bestimmungen ungeachtet der Xxxx des luxemburgischen Rechts. Als Verbraucher können Sie Gerichtsverfahren bezüglich der Allgemeinen Zahlungsbedingungen und dieser zusätzlichen Zahlungsbedingungen für durch eBay Sarl erbrachte Zahlungsdienste entweder vor den zuständigen Gerichten des Landes Ihres Wohnsitzes oder den zuständigen Gerichten des Geschäftssitzes von eBay Sarl in Luxemburg anstrengen. Wenn eBay Sarl Ansprüche gegen Sie als Verbraucher durchsetzen möchte, können wir dies nur vor den Gerichten des Landes tun, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Sofern Sie als Unternehmer tätig werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass ausschließlich die Gerichte des Großherzogtums Luxemburg zuständig sind.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Zahlungsabwicklungsbedingungen unterliegen den Gesetzen von England und Wales und sind diesen entsprechend auszulegen. Handeln Sie als Verbraucher (und nicht als Unternehmer) und enthalten die zwingenden gesetzlichen Regelungen zum Verbraucherschutz im jeweiligen Land Ihres Wohnsitzes Bestimmungen, die für Sie günstiger sind, so gelten diese günstigeren Bestimmungen ungeachtet der Xxxx des englischen Rechts. Als Verbraucher können Sie Gerichtsverfahren bezüglich der Allgemeinen Zahlungsbedingungen und dieser zusätzlichen Zahlungsbedingungen für durch ECUK erbrachte Zahlungsdienste entweder vor den zuständigen Gerichten des Landes Ihres Wohnsitzes oder den zuständigen Gerichten des Geschäftssitzes von ECUK im Vereinigten Königreich anstrengen. Wenn ECUK Ansprüche gegen Sie als Verbraucher durchsetzen möchte, können wir dies nur vor den Gerichten des Landes tun, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Sofern Sie als Unternehmer tätig werden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass ausschließlich die Gerichte Englands zuständig sind.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 15.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Für alle Streitigkeiten das Vertragsverhältnis betreffend, d. h. auch für vorvertragliche, gilt das Recht der Bundesre- publik Deutschland. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Amtsgericht in Stuttgart Bad-Cannstatt bzw. - falls der Streitwert 5.000 Euro übersteigt - das Landgericht in Stutt- gart zuständig. Die Klage kann auch am jeweils örtlich zuständigen Amts- bzw. Landgericht einer unserer Zweigniederlassungen in Erfurt, Karlsruhe, Kassel, Mannheim oder Wiesbaden erho- ben werden, wenn die Klage gemäß § 21 ZPO auf den Ge- schäftsbetrieb der Niederlassung Bezug hat. Zudem ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung auch das Amts- bzw. Landge- richt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Kla- geerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Dieser Gerichtsstand gilt nur dann nicht, wenn Sie nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungs- bereich des Versicherungsvertragsgesetzes verlegen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. 15.1 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermieter und dem Mieter gilt ausschließ- lich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Die vorliegende Kreditvereinbarung untersteht Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist der Sitz der Bank. Dies ist zu- gleich auch der Erfüllungsort. Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände. Der Kreditnehmer: • entbindet hiermit bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags die Bürgschaftsorganisation, die Bank, die Schweizerische Nationalbank sowie die zuständigen Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden von den Geheimhaltungsvorschriften, insbesondere vom Bankkunden-, Steuer- und Amtsgeheimnis. Der Kreditnehmer stimmt hiermit dem Datenaustausch zwischen den Bürgschaftsorganisationen, der kreditgebenden Bank, der Schweizerischen Nationalbank und den zuständigen Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie den Beauftragten der vorgenannten bis zur vollständigen Rückzahlung des verbürgten Kreditbetrags zu. • ermächtigt die zuständige Bürgschaftsorganisation, selbständig alle gewünschten Auskünfte und Unterlagen beim Kreditnehmer, bei Behörden, Banken, Buchhaltungs-/Treuhand- /Revisionsstellen und Dritten einzuholen. Kreditnehmer: Bitte unterschreiben Sie das Formular und senden Sie es elektronisch oder per Post an die oben genannte Bank. Konsultieren Sie für die Kontaktda- ten die Bankenliste auf xxxxx://xxxxx00.xxxxxxx.xxxxx/xxxxxx. Notifikation durch Bank an: Zentralstelle der Bürgschaftsgenossenschaft Diese Kreditvereinbarung wird von der Bank nicht unterzeichnet. Der Antrag des Kreditnehmers gilt als angenommen, wenn die Bank den Kredit einräumt. Die Bank kann den Antrag für eine Kreditvereinbarung ohne Angabe von Gründen ablehnen.