Aspekte zu Gewinnbeteiligung und Interessensausgleich ✓ Musterklauseln

Aspekte zu Gewinnbeteiligung und Interessensausgleich ✓. Abhängigkeit von Schlüsselpersonal ✓
Aspekte zu Gewinnbeteiligung und Interessensausgleich ✓. Neuberger Berman hat Anspruch auf Erhalt einer erfolgsabhängigen Gewinnbeteiligung vom Teilfonds in Bezug auf dessen Anlagen. Eine Vergütungsvereinbarung dieser Art für den Portfoliomanager kann zwar einen Anreiz schaffen, risikoreichere oder spekulativere Anlagen zu tätigen, als dies ohne eine solche Vereinbarung der Fall wäre, allerdings dient das Bestehen einer solchen Vereinbarung häufig dazu, die Interessen des Portfoliomanagers und der Anteilseigner gleichzustellen und einen Anreiz für den Portfoliomanager zu schaffen, die Rentabilität der Anlagen des Teilfonds zu maximieren. Diese Vergütungs- vereinbarung kann für den Portfoliomanager einen Anreiz schaffen, risikoreichere oder spekulativere Anlagen zu tätigen, als dies der Fall wäre, wenn diese Vereinbarung nicht gelten würde. Darüber hinaus kann für Neuberger Berman ein Anreiz be- stehen, bestimmte Anlagemöglichkeiten ganz oder teilweise anderen Anlagevehikeln als dem Teilfonds zuzuweisen, die die Zahlung einer höheren Gewinnbeteiligung oder anderen erfolgsabhängigen Vergütung vorsehen. Soweit Neuberger Berman eine höhere Kapitalzusage gegenüber anderen vom Portfoliomanager verwalteten Anlagevehikeln eingegangen ist, kann für den Portfoliomanager ein Anreiz bestehen, den Anlageaktivitäten des Teilfonds weniger Ressourcen zu widmen als den Anla- geaktivitäten dieser anderen Anlagevehikel, oder dem Teilfonds im Vergleich zu diesen anderen Anlagevehikeln weniger Anla- gemöglichkeiten zuzuweisen. Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) erläutert be- stimmte ESG- und nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten unter anderem für Verwalter alternativer Investment- fonds, die im Europäischen Wirtschaftsraum („EWR“) Fondsverwaltungsaktivitäten betreiben oder Fondsbeteiligungen ver- markten. Die SFDR und andere Nachhaltigkeits- und ESG-Anforderungen, die künftig in anderen Rechtsordnungen eingeführt werden können, in denen der AIFM und Neuberger Berman geschäftlich tätig sind und/oder in denen der Teilfonds vermarktet wird, können zu zusätzlichen Compliance-Kosten, Offenlegungspflichten oder anderen Auswirkungen oder Beschränkungen für den Teilfonds, den AIFM oder Neuberger Berman führen, darunter der Verpflichtung, Informationen oder Daten über den AIFM oder dessen Anlagen zu erfassen und eine periodische Bewertung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen der Aktivitäten des Fonds auf Nachhaltigkeitsfaktoren vorzunehmen. Außerdem kann der AI...
Aspekte zu Gewinnbeteiligung und Interessensausgleich ✓. Neuberger Berman hat Anspruch auf Erhalt einer erfolgsabhängigen Gewinnbeteiligung von einem Teilfonds in Bezug auf dessen Anlagen. Eine Vergütungsvereinbarung dieser Art für den Portfoliomanager kann zwar einen Anreiz schaffen, risiko- reichere oder spekulativere Anlagen zu tätigen als dies ohne eine solche Vereinbarung der Fall wäre, allerdings dient das Be- stehen einer solchen Vereinbarung häufig dazu, für einen Interessenausgleich zwischen Portfoliomanager und Anteilseignern zu sorgen und einen Anreiz für den Portfoliomanager zu schaffen, die Rentabilität der Anlagen eines Teilfonds zu maximieren. Darüber hinaus kann für Neuberger Berman ein Anreiz bestehen, bestimmte Anlagemöglichkeiten ganz oder teilweise anderen Anlagevehikeln als einem Teilfonds zuzuweisen, wenn diese die Zahlung einer höheren Gewinnbeteiligung oder anderen er- folgsabhängigen Vergütung vorsehen. Soweit Neuberger Berman eine höhere Kapitalzusage gegenüber anderen vom Portfo- liomanager verwalteten Anlagevehikeln eingegangen ist, kann für den Portfoliomanager ein Anreiz bestehen, den Anlageak- tivitäten eines Teilfonds weniger Ressourcen zu widmen als den Anlageaktivitäten dieser anderen Anlagevehikel, oder einem Teilfonds im Vergleich zu diesen anderen Anlagevehikeln weniger Anlagemöglichkeiten zuzuweisen.